Unser Vermieter möchte einen Balkon anbauen - als Modernisierungsmassnahme ist dies bereits angekündigt - Erhöhung der Miete 60€ - Muss ich zahlen?

6 Antworten

Hier wären zwei Dinge zu unterscheiden: Eine Modernisierungserhöhung beträfe nur die Mieter, die einen Balkon bekommen. § 559 BGB ist da eindeutig: "Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen (...) durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.". Mithin nicht bei deiner.

Allerdings dürfte mit dieser luxuriöseren Ausstattung des Gebäudes der Mietwert bei denen von Vergleichswohnungen oder Mietpreispiegelindex liegen. Eine Mieterhöhung n. §§ 558 ff. BGB wäre demnach zulässig - aber die beträfe auch die Balkonbesitzer demnächst zusätzlich.

G imager761

Der Bau der Balkone betrifft jedoch nur drei Mietparteien pro Haus (einheitliches Baubild aller Immobilien desselben Unternehmens in der selben Strasse - insgesamt sind es nur auf meiner Strassenseite 12 oder 14 Häuser die nebeneinander stehen und ein und der selben Immobiliengesellschaft gehören. Der Bau der Balkone wurde in dem Schreiben was ich gestern erhalten habe als "Modernisierungsmassnahme" angekündigt. Zusätzliche Massnahmen sind Fassedenanstrich und Erneuerung der Wärmedämmung. Die Massnahmen worauf sich die Erhöhung der Miete bezieht ist ausschliesslich der Anbau der Balkone. Die weiteren Massnahmen (Dämmung/Anstrich) ergeben nach dem Schreiben keine Mietpreiserhöhung

@ogericke

Noch einmal: Eine Ankündigung einer Modernisierungserhöhung betrifft dich nicht. Die einer möglichen (!) Mieterhöhung schon. Habe ich mich so mißverständlich ausgedrückt?


@imager761

Wenn in dem Schreiben tatsächlich auch Fassadendämmung und Streichen und andere Arbeiten als "Modernisierungsmaßnahme" erwähnt werden, würde ich hellhöhrig werden! 

Denn da kann man hinterher viel hineininterpretieren, wenn bereits andere Arbeiten im ersten Ankündigungsschreiben erwähnt sind, aber die Mieterhöhung nicht explizit durch alle diese Arbeiten begründet wird. 

Bspw. könnte man sagen, dass die Balkone lediglich als einer der Gründe für die Erhöhung aufgeführt wurde, aber "selbstverständlich" nicht der einzige Grund sind, da ja andere Sachen auch angegeben waren.

@Footzies

Nein: Der Fallschilderung nach handelt es sich um Erneuerung der Dämmung. Und ein Fassadenanstrich ergibt ebensowenig umlagefähige Modernisierung i. s. d. § 559 BGB, das sind allesamt Instandsetzungsarbeiten, die dem VM anfallen :-)

Wenn in dem Schreiben tatsächlich auch Fassadendämmung und Streichen und andere Arbeiten als "Modernisierungsmaßnahme" erwähnt werden, würde ich hellhöhrig werden! 

Denn da kann man hinterher viel hineininterpretieren, wenn bereits andere Arbeiten im ersten Ankündigungsschreiben erwähnt sind, aber die Mieterhöhung nicht explizit durch alle diese Arbeiten begründet wird. 

Bspw. könnte man sagen, dass die Balkone lediglich als einer der Gründe für die Erhöhung aufgeführt wurde, aber "selbstverständlich" nicht der einzige Grund sind, da ja andere Sachen auch angegeben waren.

Wenn die Maßnahme deine Wohnung nicht betrifft, kann der Vermieter hier keine Erhöhung geltend machen. Hier ist der § 559 (1) BGB eindeutig:

Es kann nur die anteiligen Modernisierungskosten als Mieterhöhung umlegen, die er für die Wohnung aufgewendet hat.

Da für deine Wohnung keine Kosten entstehen, gibt es auch keine Mieterhöhung.

Anders wäre es eventuell, wenn er einen Gemeinschaftlichen Balkon bauen würde.

Bist Du sicher, dass tatsächlich nur 3 Balkone angebaut werden? Du sprichst hier von 79.000 €, was mir für 3 Balkone sehr teuer erscheint.

Ich hatte das so verstanden, dass die 79.000 Euro für die Balkone an allen Häusern gelten.

Da die Modernisierungsankündigung dich substanziell nicht reflektiert (du bekommst keinen Balkon), gilt die in diesem Zusammenhang angekündigte Mieterhöhung für dich nicht. Stell dir vor, der Vermieter wechselt im Nachbarhaus oder in der Nachbarwohnung die Fenster. Da könnte er ebenso wenig, nur wegen einheitlicher Ansicht, von dir mehr Miete verlangen.

Falls du tatsächlich nach Abschluss der Arbeiten ein Modernisierungsmieterhöhungsverlangen zugestellt bekommen solltest, lege dagegen sofort Einspruch ein.

Näheres zur Umlage von Modernisierungskosten findest du detailliert im BGB.

ja musst du , du kannst nichts gg Modernisierung wehren und der Balkon wird in der Regel , hälftig mit dem qm berechnet  

In meinem Fall gibt es aber wie geschrieben keine Erhöhung der Quadratmeterzahl. Die Wohnung bleibt bei 47qm da ich weder Balkon noch Terasse bekomme (meine Wohnung geht an der Längsseite zur Strasse raus nicht an der schmalen Seite. Das heisst das ich praktisch die Wohnraumverbesserung einer mir fremden Person bezahle das hat mit einem gerechten Mietverhältnis nichts mehr zu tun meiner Meinung nach.


@ogericke

das ist das Problem.. Gerechtigkeit und Gesetz..oder Recht haben und Recht bekommen. Ich befürchte das die Maßnahmen so gestaltet sind das sie sich auf das ganze Haus beziehen..bei dir aber anteilig zu Buche schlagen. Ähnlich als würde im dritten Stock die Treppe gemacht , aber du im Erdgeschoss wohnst..

@fidi5895

Ähnlich als würde im dritten Stock die Treppe gemacht , aber du im Erdgeschoss wohnst..

 

Dann könnte er die Treppe aber auch theoretisch nutzen. Wenn in einem fremden Mietbereich ein Balkon montiert wird, dann muss er hier gar nichts zahlen.

Lass Dich von einen Anwalt/Mieterverein beraten.

11% der Kosten darf der Vermieter mit der jährlichen Miete ausgleichen.

Nach der Baumassnahme - von der nur drei Mietparteien profitieren - beträgt aber die Gesamtmiete warm inkl der Nebenkosten fast 12 Euro der MIetspiegel in Dortmund - Nicht Innenstadt sondern Vorort liegt nach meinen Informationen bei rund 6 Euro pro Quadratmeter der für Gewerbeimmobilien bei 12 Euro (unteres Preissegment) das ist doch praktisch Mietwucher

Ja, das wird immer schlimmer.
Die Gier kennt leider keine Grenzen.

Wenn Du schon lange dort wohnst und immer pünktlich Deine Miete bezahlt hast, lassen Vermieter auch mit sich reden.

@Tididirk

Aber nicht diese Gesellschaft mit denen kann man nicht reden. Den Namen nenne ich jetzt nicht sonst bekomme ich wohlmöglich ärger