Unschuldig im Gefängnis aber eine Strafverlängerung bekommen?
Hallo, mich würde mal interessieren was passiert wenn man Unschuldig im Gefängnis sitzt, man bereits 5 Jahre oder so abgesessen hat, man dann als unschuldig Freigesprochen werden würde aber man sich im Gefängnis eine Verlängerung der Strafe zu kommen lassen hat? Wird man dann trotzdem freigesprochen oder muss man dann ab dem Freispruch die „neue“ Strafe absitzen oder wie läuft das dann?
Mit freundlichen Grüßen
Rainbow
5 Antworten
man kann auch innerhalb des Gefängnis eine neue Straftat machen, z.B. gefährliche KV -
wie es abläuft, sagt dir ein Richter. das sind 2 verschiedene Sachen. Freispruch im 1. Fall - Bewährung oder Knast im 2. Fall
Eine Verlängerung der Strafe bekommt der Gefangene ja nur, wenn er erneut ein Verbrechen begangen hat. Das hat ja nichts damit zu tun, WARUM er im Gefängnis ist.
Das ist sicherlich richtig, aber ein Vergehen im Gefängnis ist von der Schwere her sicherlich anders zu bewerten, wenn sich herausstellt, dass es die ursprüngliche Tat nicht gegeben hat, es also keine wiederholte Schuld ist.
Davon abgesehen ist es schon sehr problematisch, unschuldig inhaftiert zu sein. Der Tagessatz, den man als Entschädigung dafür bekommt, ist ein Lacher. Man würde aber mit Sicherheit die abgesessene Strafe gegen die im Gefängnis entstandene Schuld aufrechnen, und wenn das nicht gerade ein Mord oder so gewesen ist, wird die Konsequenz sicherlich lauten, dass die neue Schuld durch die unrechtmäßige Inhaftierung abgegolten ist und man allenfalls weniger dieser Entschädigungs-Tagessätze bekommt.
Die " Stafe " - die ungerechtigt abgesessen wurde, könnte gegengerechnet werden- oder auch , da man sich diesen Zusatz ja " erarbeitet" und verdient hat, sofort absitzen. Das wird aber ein Richter oder Gremium entscheiden.
Hast du im Gefängnis eine Straftat begangen, dann wirst du dafür verurteilt, bzw. deine Haft verlängert. Wird das Urteil, wegen dem du in Haft warst, aufgehoben, bleibt die in Haft begangene Straftat und deren Strafmaß.
Wie das berechnet wird, und ob eine Wandlung in eine Bewährungsstrafe möglich ist, sagt dir dein Anwalt.
Die neue Strafe gilt mit der ursprünglichen Strafe als abgesessen, es sei denn, sie ist länger. Dann darf man bleiben.