Unrenovierter Auszug ?

5 Antworten

diese wurde unrenoviert damals von uns übernommen. Die Wohnung hatte mint Farbene Türrahmen und teils Orangefarbene Wände

Da hatte aber einer einen exquisiten Geschmack :-)

Wenn im Mietvertrag besenrein vereinbart wurde, brauchst du auch nur besenrein zu hinterlassen. Etwas anderes wäre es, wenn du die Wohnung zwar unrenoviert aber weiß übernommen hättest. Selbst dann müsstest du nicht streichen, wenn du sie in neutralen Farben zurückgibst. Einzig die Steintapete dürfte der Vermieter dann bemängeln. Der Vermieter kann eigentlich mit grau/beige im Vergleich zu mint/orange (sch.üttel) zufrieden sein.

http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-unrenovierte-wohnung-uebernommen/

Ja da hatte jemand guten Farb geschmack 🙈.wie gesagt das ich diese 4 Tapeten runter mache ist auch kein Problem nur das streichen der blanken Wände sehe ich auch irgendwo nicht ein, zumal das in meinen Augen auch nichts dem Nachmieter gegenüber bringt.

@nimda176

Da täuschst du dich: Vliestapeten lassen sich bsplsw. nicht komplett licht- und blickdicht herstellen, wie das bei Papiertapeten oder gestrichener Rauhfaser der Fall ist.

Das heißt, dass der Untergrund immer durch die Tapete hindurchscheinen wird. Aus diesem Grund muss der Untergrund vor dem Tapezieren einer Vliestapete unbedingt farblich einheitlich gestrichen werden -)

Dein Nachmieter muss sich aber nicht auf eine bestimmte Art der Wandgestaltung festlegen lassen und dein Vermieter kann den ursprünglich vermieteten Zustand rückgebaut verlangen, diesmal aber in heller Farbstellung :-O

Ein zweiter Nutzen des Voranstrichs - insbes. mit einer Putzgrundierfarbe - ist, dass die (Vlies-)Tapete später wieder problemlos vom Untergrund gelöst werden kann. Vlt. kommt dir der Nachmieter deswegen mit den Materialkosten entgegen?

G imager761



Bei unrenovierter Wohnungsübernahme durch den Mieter steht der Vermieter in der Pflicht die Schönheitsreparaturen auszuführen.Was steht dazu im Mietvertrag? Wenn dort dem Mieter die Schönheitsreparaturen auferlegt wurden, dann wäre diese Klausel nichtig. Hast du trotzdem auf deine Kosten Maler- und Tapezierarbeiten ausgeführt, dann bleibst du zwar auf den Kosten sitzen, weil du keine Genehmigung durch den Vermieter eingeholt hast aber du du musst hier keine Endrenovierung am Ende der Mietzeit durchführen.

Falsch: Nur bei Anmietung in renovierungsbedüftigem Zustnd wäre dem so. Der VM muss keinesfall nur frisch renovierte Wohnungen vermieten und auch keine schrillen Farben beseitigen, wenn der Mieter die (stillschweigend) akzeptiert :-O

Darf aber Rückbau in den vermieteten Zustand und Mängelbeseitigung beanspruchen, wenn graue oder mit beigem Steimuster versehene Tapeten nicht dem Geschmack der Mehrheit der Miteinteressenten entspricht.

Das ist im Mietvertrag festgelegt, also besser noch einmal nachlesen

Dort steht nur unrenoviert und Besenrein.  In der Zeit die wir hier wohnen (8 Jahre) ist es schon der 3 Besitzer.In  den schreiben wurde der Mietvertrag immer so übernommen wie er war. 

@nimda176

Dann musst Du nicht streichen

@mysunrise

Danke für die Info. Verstehe es eh nicht was es bringen soll wenn ich die "nackte" Wand streichen soll. Da hat doch der Nachmieter Probleme das ne Tapete hält wenn Farbe auf der Wand ist.

Kommt darauf an: Ist die Wand nach Entfernen der von euch angebrachten Tapeten insbes. durch helle Spachtelmasse unregelmäßig, gehört diese einheitliche Grundierung als Vorbereitung nachfolgender Wandbeläge zu den einforderbaren Schönheitsreparaturen dazu.

http://www.hornbach.de/shop/Putzgrundierfarbe-10-l/505840/artikel.html

Es ist nicht die Aufgabe eurer Nachmieter, erst einen Untergrund herzustellen, den er nach seinen Wünschen dekorieren möchte.

Alternativ könnte der VM resp. HV Rückbau in die vermieterseits gestellte Rauhfasertapete mit Anstrich in weiß oder einer Farbstellung, "die dem überwiegenden Geschmack der Mehrheit der Mieteinteressenten entspricht" beanspruchen.

G imager761

Das stimmt schon jedoch wäre es ja ein renovieren. Als wir eingezogen sind mussten wir alle Tapeten abmachen da diese Orange Farben waren und die Türrahmen mint Farben lackiert waren. Das ist ja jetzt nicht so. Und ich bin mir nicht sicher ob es gut ist (wie die Hausverwaltung ja möchte) das ich da einfache weiße Farne drüber streiche. Das bringt dem Nachmieter ja auch nichts.

@nimda176

Als wir eingezogen sind mussten wir alle Tapeten abmachen da diese Orange Farben waren

Das musstet ihr nicht: Ihr hättet sie entweder in einer anderen Farbe streichen oder vor Einzug deren Beseitigung verlangen können.

Und ich bin mir nicht sicher ob es gut ist (wie die Hausverwaltung ja möchte) das ich da einfache weiße Farne drüber streiche. Das bringt dem Nachmieter ja auch nichts.

Doch, durchaus: Sh. mein Kommentar unten :-)

@imager761

Leider beantwortet @nimda176 die Frage nach der Zuständigkeit für Schönheitsrepaturen nicht. Du tappst hier auch nur mit Vermutungen im Dunkeln. 

Was steht im Mietvertrag? Das gilt.