Unrenovierte Wohnung gezogen muss ich bei Übergabe die Wohnung neu renovieren?

11 Antworten

Um den überweigend bisher rechtsirrigen Meinungen mal etwas Substantiiertes entgegenzusetzen: Der BGH hat - etwa m. Urt. AZ. VII ZR 185/14 - lediglich die Rechte von Mietern bei geforderten Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen erheblich gestärkt, in dem er eine unangemessene Benachteiligung des Mieters erkannte, wenn sie die Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren tragen soll, die ein Vormieter verursacht hat und gleichwohl zu laufenden Schönheitsreparaturen während es MIetverhältnisses verpflichtet wurden, wodurch sie eine Wohnung in einem besseren Zustand zurückzugeben würden, als sie sie selbst vom Vermieter erhalten haben.

Meint: Nur wenn die Wohnung deart renovierungsbedürftig wäre, dass man sie in dem Zustand nicht beziehen könnte und dafür kein Ausgleich (Mietnacherlass, Materialstellung) durch den VM für erforderliche Renovierung geleleistet  würde, wäre die Renovierungsklausel in einem Formularmietvertrag (!) als unangemessenen Benachteiligung unwirksam i. S. d. § 307 BGG vereinbart.

Dem steht also weder entgegen, vertraglich frei verhandelt eine reonovierte Rückgabe zu bestimmen noch eine Wohnung nur deshalb nicht frisch renoviert weiterzuvermietet zu haben, weil Schönheitsreparaturen durch Abnutzung des Vormieters schlicht noch garnicht fällig waren.

"Unrenoviert" meint eben nicht gleich renovierungsbedürftig.

Der Nachmieter kann also keinen Hoinig daraus saugen, wenn ihm eine Mietsache "mit üblichen Abnutzungsspuren", aber ohne frisch gemalerten oder neu tapezierten Wändem oder neuen Bodenbelag vermietet würde und er die Nutzung in seiner Mietzeit durch regelmäßige Renovierungen demnächst, spätestens mit Rückgabezu beseitigen hätte.

G imager761

Ich hoffe, dass das im Mietvertrag so vereinbart wurde? Wenn nein, hast du für die Renovierung eventuell anfangs einigen Monate keine Miete zahlen müssen - solche Vereinbarungen gibt es auch.

Steht im Mietvertrag besenrein... musst du nichts renovieren - nur auskehren.

Das sollte im Mietvertrag stehen. Ansonsten frag den Vermieter danach.

Wenn  man nachweisen kann das man in ein unrenovierte Wohnung gezogen ist, dann muss ,man in der Regel nur besenrein hinterlassen; nur bunte und grelle Farben muss der Vermieter nicht dulden.

Besenrein

Keine Renovierungsarbeiten

 

(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen undgrobe Verschmutzungen beseitigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund –entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen.Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“. 

Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobeVerschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.

Das sollte eigentlich in deinem Mietvertrag alles enthalten sein (Rechte, sowie Pflichten)

Schau da einfach mal rein... Zur Not: Vermieter Fragen.

Ich War gestern in der Wohnung gewesen und wollte Schlüssel  übergabe machen bin ganze 400 km gefahren. Und der Verwalter und die Vermieterin meinten können heute keine übergabe machen da nicht gestrichen  wurde  im Mietvertrag steht besenrein übergeben.

@brini25

Alles richtig gelesen, nichts überlesen?

Dann bist du eigentlich im Recht. Natürlich können die dir da n Strick draus drehen wenn du die Wand selber Glitzer gestrichen hast. Im Normalfall (So kenne ich es) müssen die Wände schon weiß sein.