Unregelmäßiges Nebeneinkommen ohne Gewerbeanmeldung?

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Einem Gewerbe gehst Du nur nach, wenn Du mit regelmäßigen Einkünften aus dieser Tätigkeit Deinen Lebensunterhalt verdienst.

Gelegenheitsarbeiten sind kein Gewerbe!

Am besten, Du erkundigst Dich beim Finanzamt, wo die Einkommens-Grenzen für Gelegenheitsarbeiten liegen und wie Du das versteuerst.

Eine Gewerbeanmeldung brauchst Du meines Wissens nach erst, wenn Du über 17.000 Euro jährlich verdienst. Dann zählst Du auch nicht mehr als Kleinunternehmer und musst Umsatzsteuer zahlen. In jedem Fall musst Du aber einen Vordruck beim Finanzamt ausfüllen, in dem Du angeben musst, wie hoch Deine ungefähren Einnahmen pro Monat/pro Jahr sind. Somit kann die Steuer schon einmal berechnet werden. Google einfach mal nach "Formular zur steuerlichen Erfassung". Dieses lädst Du dann herunter und füllst es entsprechend aus. Innerhalb eines Monats solltest Du es beim Finanzamt eingereicht haben. Hier beantworten Dir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt auch gerne Deine weiteren Fragen.

Ich wünsch Dir viel Erfolg!

Ich habe seit über 20 Jahren ein Gewerbe (EDV-Büro und Programmierung) als Nebentätigkeit angemeldet und bezahle nichts dafür. Den IHK-Beitrag habe ich früher noch bezahlen müssen, habe das Geld aber zurückerstattet bekommen, weil ich unter der Verdienstgrenze lag. Heute machen die das übers Finanzamt automatisch. Müllgebühren habe ich auch keine und Krankenversicherung fällt keine an, wenn man eine anderweitige schon hat. Steuererklärung muss ich natürlich jedes Jahr abgeben, seit einigen Jahren mache ich es ohne Steuerberater selbst. Steuern muss ich nur zahlen, wenn ich über einen entspechenden Betrag komme. So als Kleinverdiener nebenher ist das überhaupt kein Problem mit der Gewerbeanmeldung und man ist auf der korrekten Seite. Ich kann sogar ein Büro absetzen, Anschaffungen von der Vorsteuer absetzen u.ä. Die Frage, ob wegen des geringen Umsatzes die Anmeldung überhaupt notwendig ist, stellt sich gar nicht, da irgendwelche Zahlungen und Steuern erst ab einem bestimmten Einkommen eingefordert werden. Zahlungen an die Berufsgenossenschaft sind nur nötig, wenn man Leute beschäftigt. Obwohl ich zumindest derzeit nicht die Umsatzhöhe erreiche, um Umsatzsteuer auf den Rechnungen einziehen zu müssen, mache ich das trotzdem und führe das an das Finanzamt ab. So kann ich die Umsatzsteuer von Anschaffungen als Vorsteuer abziehen. Zu Deiner eigentlichen Frage: Es reicht nicht aus ohne Gewerbe Rechnungen auszustellen, auch wenn man das bei der Einkommensteuer später angibt.

Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab. also bitte beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anrufen und fragen, ob es anzumelden ist. Die aufgeführten Aspekte sind einzeln zu beleuchten: Berufsgenossenschaft und IHK ggf. auch nur bei Gewerbeanmeldung, Krankenversicherung, wenn man weniger als 15 Stunden/ Woche mit dieser selbstständigen Nebentätigkeit beschäftigt ist, keine Angestellten hat und sonst als Arbeitnehmer z.B. beschäftigt ist, dann wirkt sich das für die KK nicht aus.