Unpersönliche Kündigung?

5 Antworten

Es heißt: ... mit dem Chef reden SOLLTE, nicht soll!

Schon ein Unterschied!

Kündige fristgerecht zum 31.10.2016, hilfweise zum nächst möglichen Termin!

Achtung: Wenn Du keinen neuen Job hast, wirst Du mit Sicherheit eine Sperre von mehreren Wochen in Bezug auf das Arbeitslosengeld bekommen! Stichwort "Eigenkündigung"!

Tipp: Bevor Du kündigst, spreche mit denen von der Abeitsagentur! Vielleicht lässt sich dann die Sperre umgehen!

Es reicht die schriftliche Kündigung - ein persönliches Gespräch mit der Geschäftsleitung ist nicht notwendig.

Mein Tipp ist, die Kündigung per Einschreiben mit Rücksendeschein zu verschicken. Dann weißt Du genau, wann sie angekommen ist und wer sie in Empfang genommen hat.

Die Frist um zum 15.10. zu kündigen ist abgelaufen.

Wenn Du zum Ende Oktober kündigst, musst Du allerdings auch noch bis zu diesem Datum zur Arbeit gehen.

Du kannst allerdings, sofern noch Anspruch besteht, den restlichen Jahresurlaub beantragen und nehmen, so dass Du eventuell nicht mehr zur Arbeit musst.

Bedenke bitte, Dich umgehend beim Arbeitsamt zu melden und rechne u. U. mit einer Sperrfrist, da Du das Arbeitsverhältnis gelöst hast.

Alles Gute!

Mein Tipp ist, die Kündigung per Einschreiben mit Rücksendeschein zu verschicken. Dann weißt Du genau, wann sie angekommen ist und wer sie in Empfang genommen hat.

Nein!

Wenn schon als Einschreiben, dann nicht mir Rückschein, sondern als Einwurfeinschreiben.

Ein Einschreiben mit Rückschein ist nicht zugestellt, wenn die Annahme verweigert oder das Schreiben bei Hinterlegung im Postamt nicht abgeholt wird.

Ein Einwurfeinschreiben gilt mit Einwurf in den Hausbriefkasten als zugestellt.

@Familiengerd

lol - Du kannst es nicht lassen, oder?

Wenn Du Korinthen kacken möchtest, bitte, dann sollte die Kündigung per Boten zugestellt werden, welcher den Inhalt des Umschlags kennt, dann können Inhalt und Zustellung nachgewiesen werden.

Optimal ist natürlich die schriftliche Bestätigung des Erhalts des Kündigungsschreibens.

Ein von Dir erwähntes Einwurfeinschreiben ist ebenfalls risikobehaftet.

Hier kann zwar nachgewiesen werden, dass ein Brief tatsächlich zugestellt wurde, allerdings kann der Empfänger behaupten, einen leeren Briefumschlag zugesandt bekommen zu haben. So ist wiederum nicht nachgewiesen, dass die Kündigung tatsächlich auch zugegangen ist.

@Samika68

Ein von Dir erwähntes Einwurfeinschreiben ist ebenfalls risikobehaftet.
Hier kann zwar nachgewiesen werden, dass ein Brief tatsächlich zugestellt wurde, allerdings kann der Empfänger behaupten, einen leeren Briefumschlag zugesandt bekommen zu haben. So ist wiederum nicht nachgewiesen, dass die Kündigung tatsächlich auch zugegangen ist.

Ich setze voraus, dass es für den Inhalt des Einschreibens einen Zeugen gibt; das ist so selbstverständlich, dass ich darauf nicht besonders hingewiesen habe!

Ansonsten besteht auch beim Einwurfeinschreiben das Risiko (deshalb meine Formulierung "Wenn schon als Einschreiben ..."), dass sich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Postbote trotz Dokumentation des Einwurfs eventuell als Zeuge persönlich an den Vorgang erinnern können muss.

lol - Du kannst es nicht lassen, oder?

Ich glaube nicht, dass ich das verstehen muss!

Wenn Du Korinthen kacken möchtest

Was hat mein berechtigter Einwand gegen das Einschreiben mit Rückschein mit "Korinthenkackerei'" zu tun?!?!

Deine Formulierung zeigt nur, dass Du Risiken leichtsinnig-salopp mit vulgärer Formulierung einfach beiseite wischst!

@Familiengerd

Die Diskussionen mit Dir nerven mich.

Du suchst Dir stets einen Satz aus meinen Antworten, der Dir nicht passt und/oder zu 101% korrekt formuliert worden ist - und stets dreht es sich um eine Nebensächlichkeit.

Das hilft den Fragestellern nicht weiter.

Hier ging es darum, ob die Kündigung persönlich überreicht werden muss, bzw. ein Gespräch mit dem Vorgesetzten vonnöten ist - diese Frage wurde beantwortet. Auch die Frage nach der Kündigungsfrist, bzw. dem nächstmöglichen Kündigungstermin wurde beantwortet.

Also lasse doch meine persönliche Meinung in Form des Tipps mit dem Einschreiben einfach so stehen.

P.S.: das Wort "Korinthenkacker" steht seit über 30 Jahren im Duden und wird nicht als vulgär, sondern umgangssprachlich bezeichnet. Ich bin Dir sehr verbunden, wenn Du meine Antworten zukünftig unkommentiert lässt, vielen Dank.

@Samika68

Die Diskussionen mit Dir nerven mich.

Die hat keiner von Dir verlangt!

Was Du so locker als "Nebensächlichkeit" bezeichnest, kann für einen Betroffenen (wegen Versäumnis einer Frist) unter Umständen fatale Folgen haben!

Du suchst Dir stets einen Satz aus meinen Antworten

So wichtig bist Du nun wirklich nicht, als dass ich mir "stets einen Satz" aus Deinen Antworten aussuchen würde!

Ich bin Dir sehr verbunden, wenn Du meine Antworten zukünftig unkommentiert lässt, vielen Dank.

Was ich kommentiere (neben meinen eigenen sonstigen Antworten), wenn ich einen eben nicht nebensächlichen Fehler finde, musst Du gefälligst schon mir alleine überlassen!!

P.S.: Der Duden bezeichnet "Korinthenkacker" übrigens nicht als "umgangssprachlich", sondern als "derb" (und das ist ein Unterschied) für einen kleinlichen Menschen. Der Hinweis auf das Zustellungsrisiko bei einem Einschreiben mit Rückschein ist allerdings alles Andere als kleinlich!

@Samika68

Ich finde es keinesfalls nervig und sogar gut, wenn in diesem Forum, nicht nur Fragen beantwortet werden, sondern auch weitergehende Hinweise gegeben werden, ohne die leicht ein ganz anderes, als das gewünschte Ergebnis herauskommen könnte.

Gerade bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten wird oft sehr verkürzt geantwortet und kann dann für eine der beiden Seiten sehr teuer werden - wie beispielsweise im folgenden Fall, in dem es um einen Schadenersatz von 600.000 Euro zu Lasten eines Rechtsanwalts ging - wegen eines "klitzekleinen" Fehlers: https://abfindunginfo.blogspot.de/2014/11/abfindung-von-anwalt-zu-zahlen.html

@Ernsterwin

Danke für die Zustimmung, Ernsterwin!

Genau so ist es!

Und darum werde ich auch in Zukunft auffällige Antworten/Informationen, die falsch oder missverständlich sind, nicht unkommentiert stehen lassen, auch wenn das so manchem Antwortenden nicht passt oder er beleidigt (manchmal auch beleidigend) reagiert.

man muss nicht persönlich kündigen sondern schriftlich.

Also gib sie ab oder überreiche sie im persönlich.

bei 4 Wochen zum 15. oder 1. kannst du jetzt kündigen zum 31.10.2016.

Und nun kommt der Vorteil ins Spiel eines persönlichen Gesprächs. Wenn dein Chef auch keine Lust mehr auf dich hat, dann könnt ihr einen Aufhebungsvertrag machen und den sogar noch zum 01.10.2016.

Allerdings eines bleibt für dich, eine Sperre beim Arbeitsamt, wenn du keinen neuen Job hast.....

Reicht es dann per Post eine schriftliche Kündigung zu versenden?

Reicht. Kannst sie aber auch persönlich in den Briefkasten werfen oder  per Einwurfeinschreiben schicken.

Es genügt vollkommen die Kündigung mit der Post zu versenden. Lass Dir die Kündigung bestätigen.