Uniformpflicht - Polizei

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Hey DinoExperte,

Polizei ist Ländersache. Ein kurzer Satz mit viel Bedeutung. Die jeweiligen Bundesländer bestimmen in welchem Ausmaß und in welcher Form ihre Beamten Dienstkleidung tragen müssen.

Anhand des Bundeslandes Niedersachsen kann ich es dir erklären:

Im Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) wird die Dienstkleidungsfrage geregelt, dieses Gesetz gibt es natürlich in anderer Form auch für die anderen Bundesländer.

So stehen im § 56 NBG die allgemeinen Vorschriften zur Bekleidung im Dienst.

(1) Beamtinnen und Beamte dürfen bei Ausübung des Dienstes ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.

(2) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, nach näherer Bestimmung der obersten Dienstbehörde Dienstkleidung zu tragen, soweit dies üblich oder erforderlich ist.

Die Bedeutung ist relativ klar. Der Dienstherr schreibt also vor in welcher Art und Weise welche Form von Dienstkleidung zu tragen ist.
Im § 113 NBG wird die Ausstattung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten näher behandelt.

Die Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamten erhalten die Bekleidung und Ausrüstung, die die besondere Art ihres Dienstes erfordert.

Im Grunde bedeutet dies, dass der Dienstherr von ihrem Dienstherren entsprechend ihrer Aufgaben ausgerüstet werden müssen (z.B. Uniform, Dienstwaffe, EMS, Reizstoffsprühgerät, usw).


Diese kurzen Gesetzesschnipsel sind aber natürlich nicht das komplette Paket. Hier ist lediglich die Grundlage zu finden. Näheres wird dann durch Erlasse und unter Beachtung der Polizeilichen Dienstvorschriften (PDV) geregelt.

  • Welches Uniformteil ist wie zu tragen?
  • Welche Uniformteile müssen wie kombiniert werden, welche dürfen nicht kombiniert werden?
  • In welchem Aufgabenbereich ist eine Uniform zwingend notwendig, wo ist sie überflüssig oder gar gefährlich?

Es ist denkbar logisch, dass im Einsatz- und Streifendienst (ESD) eine Uniform erforderlich ist, um gut sichtbar Polizeipräsenz zu zeigen und die Beamten als solche kenntlich zu machen. Es gibt allerdings auch im ESD sogenannte zivile Streifen, in welchem Umfang und mit welcher Besatzung diese besetzt werden wird aber durch die Dienststelle abhängig davon geregelt, wann diese erforderlich ist (bei Verkehrsunfällen? Eher nicht. Bei Geiselnahmen? Schon eher).
Im Ermittlungsdienst ist diese nicht erforderlich, da der Schreibtisch im eigenen Büro keinen Wert auf Uniformen legt. Die "Kunden" kommen auf die Dienststelle, wissen also, dass es sich um einen Beamten handelt und für weitere Ermittlungsarbeiten wäre diese eher hinderlich. In der Fahndungsarbeit oder auch bei verdeckten Ermittlern, wäre diese hinderlich, sogar gefährlich. Ist die Fahndung hinter einem "Bösewicht" hinterher, würde dieser sie natürlich kilometerweit erkennen, daher auch hier: keine Uniform. Stell dir einen verdeckten Ermittler bei den Hell's Angels vor. Er würde einige Fragen beantworten müssen, warum er eine Polizeiuniform trägt und vermutlich auch einiges an Prügel oder schilmmere Gefahren beziehen.


Die Uniform ist ein nicht unwesentlicher Teil des Polizeidienstes. Einerseits schafft sie ein Gemeinschaftsgefühl und signalisiert Professionalität, andererseits identifiziert sie unsere Ordnungshüter als solche und schafft durch diese "sichtbare Polizei" durchaus Sicherheit. Wenn es erforderlich ist (Geiselnahmen, Überfälle, etc.) kann darauf verzichtet werden, doch in der Regel gehört sie zum "Polizisten" einfach dazu.

Und ich glaube, daß die Streifenbeamten, die Schutzpolizei des mittleren Dienstes schon die Uniform tragen muss während die Kripobeamten des gehobenen oder auch höheren Dienstes keine Uniform tragen müssen und in der Leitung, Chefetage, in der Verwaltung der Polizei im reinen Innendienst wird auch nicht Pflicht sein, die Uniform zu tragen. Ebenso wird es Sonerregeln für die Hundestaffel oder SEK geben und auch Extra-Regeln für die Reiterstaffel oder die Hubschrauberrettung oder die Wasserpolizei.

Oder kann man sich eine Art "Spezielle Erlaubnis", um die man anfragen kann...?

???

Wenn man die Uniform nicht tragen will, steht es einem frei, einen anderen Job zu machen.

Wenn sich die Frage stellt, ob ein Bäcker wirklich backen muss oder eine Op-Schwester zwingend Haube und Mundschutz tragen oder ein Lehrer zwangsläufig unterrichten soll, würde ich die berufliche Eignung nicht nur in Zweifel ziehen sondern ausschließen.

Wenn mich eine junge Kollegin fragen würde, ob sie unbedingt Patienten behandeln muss (PT-Praxis) würde ich mich doch sehr wundern und sie nach Hause schicken.

Gruß S.

Ich stelle eine Frage zur Dienstkleidung und Sie schreiben von Handlungen im Beruf! ??? Es kann auch sein, dass man Tätigkeiten ohne Uniform verrichten kann, was nicht so unmöglich für mich klingt (im Polizeiberuf). Ich bin noch kein Polizist und genau deswegen frage ich. Wenn man sich damit auskennt, kann man diese Frage auch beantworten.

Gruß DinoExperte

@DinoExperte

Ja, ich sehe, du hast´s drauf.

@DinoExperte

siehe oben mittlerer und gehobener und höherer Dienst. Nur Schutzpolizei muss die Uniform immer tragen. Verwaltungsdienste nicht unbedingt und SEK tragen schwarze andere Anzüge z. B. Und bitte gehen Sie doch auf die Site der Polizei unter Thema Bewerbung und Dienstgrade, Karrieren bei der Polizei.

da brauchst kein gesetz das regelt die dienstanweisung und der vorgesetzte