Uni Bremen, Widerspruch gegen Ablehnung?
Hallo,
ich habe am 25.01 ein Ablehnungsbescheid der Uni Bremen für das Fach Psychologie bekommen. Habe dagegen Widerspruch eingelegt, der nächste Schritt wäre dann eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht, da die Uni nicht auf meinem Einspruch reagiert. Hat jemand Erfahrung damit? Wie hoch sind die Erfolgschancen? Die Uni Bremen lässt sich nämlich rechtsanwaltlich vertreten
3 Antworten
Wie hast du den Widerspruch denn begründet?
Einfach so Widerspruch einlegen, bringt überhaupt nichts. Der wird dann einfach als unbegründet zurückgewiesen. Das eröffnet dir dann auch nicht den Weg zum Verwaltungsgericht.
Natürlich kannst du dir einen Rechtsanwalt nehmen und klagen. Das musst du dann aber alles im voraus bezahlen.
Dann kommt automatisch Plan B zur Geltung.
Nimm dir einen Anwalt und zahle den Prozesskostenvorschuss.
Habe meinen Widerspruch damit begründet, dass die Uni mehr Kapazitäten hat, als sie angibt, da ja immer wieder Leute nach dem ersten Semester aufhören.
Das ist zum einen ein Widerspruch in sich und zum anderen kann die UNI die "aufhörenden" und ERST DANN WIEDER FREIWERDENDEN Kapazitäten nicht im Vorfeld planen.
Gruß Michael
Das kann hier pauschal niemand sagen, wir kennen weder deine Situation noch deine Gründe für den Widerspruch.
Habe meinen Widerspruch damit begründet, dass die Uni mehr Kapazitäten hat, als sie angibt, da ja immer wieder Leute nach dem ersten Semester aufhören. Außerdem habe ich einen Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapizitäten gestellt.
Ich fürchte, deine Chancen stehen recht schlecht.
Erfüllst du denn dir Kriterien für eine Zulassung? Bedenke-es gibt wahrscheinlch besser geeignete und die Uni darf ablehnen.
Habe meinen Widerspruch damit begründet, dass die Uni mehr Kapazitäten hat, als sie angibt,
Die Unterstellung ist dreist und erzeugt bei der Uni wahrscheinlich noch mehr Ablehnung.
Deine Begründung ist naiv und rechtfertigt in keinster Weise einen Sonderstatus.
Habe meinen Widerspruch damit begründet, dass die Uni mehr Kapazitäten hat, als sie angibt, da ja immer wieder Leute nach dem ersten Semester aufhören.
Das ist zum einen ein Widerspruch in sich und zum anderen kann die UNI die "aufhörenden" und ERST DANN WIEDER FREIWERDENDEN Kapazitäten nicht im Vorfeld planen.
Gruß Michael
Und womit hast du deinen Widerspruch begründet?
Hab ich oben kommentiert
Du meinst die Sache das einige nach dem ersten Semester aufhören? Das ist doch nicht dein Ernst, ist das alles?!
Tchuldige aber Universitäten rechnen schon damit das nur etwa jeder zweite tatsächlich in dem Fach seinen Bachelor macht mit dem er anfängt, deswegen sind die Kurse der ersten Semester so voll.
Zudem kommst du dann wie jeder andere auch auf die Warteliste wenn du den Anforderungen nicht entsprichst. Warum sollen die also bei dir also eine Ausnahme machen??
Die haben meinen Widerspruch nicht zurückgewiesen. Nur nicht drauf reagiert, daher wäre der nächste Schritt die einstweilige Anordnung. Begründet habe ich ihn damit, dass die Uni immer mehr Plätze hat, als sie angibt, da immer Leute nach dem ersten Semester aufhören. + habe einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt