Ungewollter Besuch auf einer illegalen Seite bzw. das Ansehen von Nacktfotos strafbar?

8 Antworten

Das Anschauen pornographischer Webseiten ist nicht strafbar (mit Ausnahme natürlich dann, wenn es sich um Kinderpornographie handelt).

Ebenso ist es natürlich nicht strafbar, die Bilder "für den privaten Gebrauch" ;) auf dem PC zu speichern - solange man sie nicht öffentlich irgendwo weiter verbreitet, denn dann wäre es ein Verstoß gegen das Urheberrecht, bzw. ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Ebenfalls darf man die Bilder (wenn es pornographische Inhalte sind) nicht Minderjährigen zugänglich machen.

wenn die seite legal ist...die dasteller über 18 sind.....eigentlich nicht

kommt auf Alter der Darsteller an

Wenn der Besuch ungewollt war, warum willst du es dann downloaden? ;-)

Man könnte es ja ausversehen herunterladen...vor lauter Schreck :)

@SpaceShuttle87

Na klar, vor lauter Schreck ... die Ausrede kauft dir niemand ab!

@userknight

Zb für eine eigene Website schonmal drüber machgedacht ?

@Lubelschlubel

Also Du willst illegalen Content nutzen um ihn auf der eigenen Website zu veröffentlichen? Dann kommt noch ne Urheberrechtsverletzung dazu ;)

@SpaceShuttle87

@ SpaceShuttle87

ja ja, der eine hat einen PC der solche Seiten ungewollt findet und andere haben nervöse Finger, die vor lauter Schreck dann auf dieTaste Download drücken.

Also Sachen gibt es.

@SpaceShuttle87

Hab ich das gesagt? Es war nur ein Beispiel wie öffentlicher Gebrauch aussehen könnte.

@Turbomann

@ Turbomann

Das war erstens ein Witz ;) Und zweitens war ich 3 Jahre in einer IT-Abteilung..... da "gibts wirklich Sachen" ;)

Die Ausreden die man da so mit der Zeit hört, die sollte man zu einem Buch zusammenfassen :)

@SpaceShuttle87

@ SpaceShuttle87

ich hab doch deinen "Witz" verstanden und das andere das nehme ich dir sofort ab.

Solange es keine Kinderporn*graphie ist ist es weder Strafbar noch illegal zu downloaden