Ungestempeltes Porto wird vom Briefträger nachträglich per Kugelschreiber durchgestrichen! Erlaubt?

8 Antworten

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Ja, nicht nur erlaubt, sondern Vorschrift. Grundsätzlich sind alle Frankaturen zu entwerten. Wenn dieses einmal in den Briefzentren oder Filialen unterbleibt und der Brief "durchrutscht", gibt es einen Stempel - "Nachträglich entwertet" im Empfängerpostamt. Wird die fehlende Entwertung auch dort nicht bemerkt, hat der Postbote die Aufgabe, eine Entwertung vorzunehmen. Dieses kann durch einen speziell dafür vorgesehenen Stempel oder notfalls einfach mittels Kugelschreiber geschehen.

Dies ist erlaubt, wenn es ihm draußen auf der Zustelltour auffällt, dass die Briefmarke nicht entwertet ist, dann muss er diese durchstreichen. Bemerkt er allerdings diese morgens beim sortieren der Sendungen (weil diese vom Briefzentrum nicht bearbeitet wurde) so hat der Zusteller einen extra Stempel in dem er die Briefmarke nachträglich entwertet.

JA, eindeutig JA.

Aber natürlich. Die Leistung (Beförderung des Briefes) ist erbracht und er entwertet so quasi im Auftrag der Post (sein Arbeitgeber) nachträglich den Brief mit dem durchstreichen der Marke.

Ja, das darf er, das Porto ist doch für die Briefbeförderung. Man darf auch von einem beförderten Brief eine nicht entwertete Marke nicht für eine weitere Beförderung benutzen!