Ungerichteter Mittelfinger in Menschenmasse Beleidigung?
Persönlich habe ich mich schon länger gefragt, ob ein ungerichteter Mittelfinger in eine Menschenmasse (z.B. von einer Bühne aus) als eine Beleidigung angesehen werden und auch als eine solche geahndet werden kann (sofern dies zur Anzeige gebracht werden sollte)
Der Straftatbestand der Beleidigung sollte durch § 185 StGB auf Grund der Formulierung "wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung [...]" eigentlich gegeben sein, nur wenn man diese ungerichtet gegenüber einer Menschenmenge äußert, würde dann nicht Probleme dabei geben, den bzw. die Beleidigten zu ermitteln?
VG
2 Antworten

Das ist in der Tat eine gute Frage. Das hat finde ich Ähnlichkeiten mit der Frage, ob Kollektivbeleidigungen strafbar sind (Klassiker hier: A.C.A.B. als Beleidigung gegen die Polizei). Bei Kollektivbeleidigungen sagt man, dass sie nur dann strafrechtlich relevant sind, wenn sie sich (1) deutlich auf einen aus der Allgemeinheit hervortretenden Personenkreis beziehen, (2) dieser Kreis klar abgrenzbar und überschaubar ist und (3) die Mitglieder dieses Kreises sich zweifelsfrei bestimmen lassen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, verlieren sich die Beleidigungen in der Anonymität.
Diese Kriterien führen im Einzelfall natürlich zu einem gewissen hin und her. Die Rechtssprechung bejahte Beleidigungen beispielsweise gegen "alle christlichen Geistigen", Soldaten der Bundeswehr im aktiven Dienst oder bei der Behauptung "die Spitze der Großbanken besteht aus mafia-vergleichbaren Gestalten."
Hingegen verneinte die Rechtssprechung einen abgrenzbaren Personenkreis beispielsweise bei "die Katholiken", "die Akademiker" oder bei Soldaren aus aller Welt.
Und hier musst du jetzt deinen Mittelfinger sinnvoll einordnen. Wenn ein Musiker bei einem großen Konzert den Mittelfinger in die Menge zeigt, wird sich das wohl in der Anonymität verlieren. Wenn du den Mittelfinger Leuten zeigtst, die an einem Stand einer bestimmten politischen Partei arbeiten, würde man vielleicht eher von einer Beleidigung ausgehen können, weil der Personenkreis hier wohl hinreichend abgrenzbar wäre. Es kommt also stark auf den Einzelfall an.

Super aufklärungsreiche Antwort, ich habe auch die Parallele zur A.C.A.B.-Problematik gesehen. Dankeschön

Das dokumentiert nur schlechte Erziehung und führt zu keinem Strafverfahren.