Ungerechtfertigte Forderung von O2, welcher Anwalt?

7 Antworten

strafrecht wäre es wenn es betrug wäre. also absicht. bei einem fehler wäre das keine strafsache.

du musst dir einen anwalt suchen, das ist erstmal nichts für die polizei, da man die absicht nicht unterstellen kann

Gut, die Frage war, was für einen Anwalt?

@Arschlos

ich denke das heisst anwat für vertragsrecht

Mit Strafrecht hat das erst einmal gar nichts zu tun. Dir geht es darum, die ungerechtfertigte Forderung abzuweisen und nicht gegen irgendwen wegen Betrug oder ähnlichem nachzugehen.

Zunächst solltest Du dir überhaupt einmal gut überlegen, ob Du wirklich einen Anwalt einschalten möchtest. Schreib 02 zunächst einmal an, mach sie darauf aufmerksam, dass zwischen Dir und denen nie ein Vertrag zustande gekommen ist und fordere die auf, Dir den Vertrag - auf den die sich berufen - vorzulegen.

Sollte das scheitern, kannst Du immer noch zu einem Anwalt gehen. Da dies eine Frage allgemeinen Zivilrechts ist, kannst Du im Prinzip zu jedem. Die Sache erfordert weder spezielle Kenntnisse noch besondere Erfahrung; so etwas wie einen "Fachanwalt für Vertragsrecht" gibt es im Übrigen nicht.

Als erstes würde ich dir einen Anwalt für Vertragsrecht empfehlen.

Hast du dich bei O2 mal beraten lassen? Beispiel : durch ein schriftliches Angebot oder ähnliches? Oder kommt es aus heiterem Himmel?

Ich habe schon einige Male gelesen, das O2 solche Sachen bringt.

Ich habe des Öfteren mit O2 das Gespräch gesucht aber leider vergebens.

Warum haben die eigentlich eine Forderung gegen dich?

Es gibt keinen Fachanwalt für Mobilfunk. Es teicht ein "normaler " Anwalt, eventuell ein Anwalt für Vertragsrecht. Einige Anwälte haben in den Branchenbüchern eine Zusatzbezeichnung, dann Medienrecht oder Vertragsrecht wählen.

Vielen Dank!

Du brauchst keinen Anwalt, es sei denn du bekommst eine Klageschrift.

Vorgehensweise:

  • Einmalig widersprechen per Einwurfeinschreiben (vorab per Fax oder Email). Kurz prägnant angeben, dass du keinen Vertrag geschlossen hast und daher nicht zahlst und die Datenweitergabe an Schufa und Co. untersagst.
  • Sämtliche folgende Post von O2, Inkasso oder Anwalt ignorieren, so sie denn kommt.
  • Ggf. selbst Strafanzeige gegen Unbekannt stellen, wenn jemand auf deinen Namen ohne deine Vollmacht Verträge schließt. Anzeige kannst du gerne weiterleiten.
  • Solltest du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, binnen 14 Tagen widersprechen durch ankreuzen "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" und unterschrieben ans Amtsgericht zurück (auch per Einwurfeinschreiben, vorab per Fax).
  • Ggf. kommen dann irgendwelche Vergleichsangebote, die du auch ignorieren kannst.
  • Für den extrem unwahrscheinlichen Fall einer Klageerhebung suchst du dir einen Rechtsanwalt. Die Thematik ist Zivilrecht vielleicht mit Schwerpunkt Medienrecht.

Hallo,
Alles schon gemacht, gab bereits einen Mahnbescheid. Die Damen und Herren stellen sich quer

@Arschlos

Dann halte dich an den letzten meiner Punkte.