Ungerechte Kontopfändung - Schadensansprüche?

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Ab zum Anwalt. Und der Anwalt soll seine Kosten dem FA in Rechnung stellen. Anwalt für Steuerrecht.

Geht es im die Erklärung fürs Jahr 2012 oder 2013?

Weiterhin solltest du mal klären, ob es vielleicht in deinem Ort/Wohnort jemanden mit demselben Namen wie deinem gibt und das Finanzamt daher all die netten Sachen an die falsche Adresse geschickt hat. Kommt vor, und das führt dann zu den Problemen, die du hier gerade beschreibst!

Ansonsten ist es so, da es ja eine Est gibt und das nachweisbar, fehlt jede Grundlage für eine Steuerschätzung und damit hat das Finanzamt deine Est zu bearbeiten.

Normalerweise kann man, wenn man es gut anstellt, mit dem Sachbearbeiter noch reden, ohne dass man einen RA braucht, denn der kann seinen Bescheid, wenn ihm neue Erkenntnisse vorliegen, nachträglich nochmal prüfen.

Und mit deiner Est gibt's für seinen Bescheid ja keine Grundlage. Also unbedingt Sendebestätigung von Elster mitnehmen, hingehen, reden.

Danach kann man immer noch zum Anwalt.

Es geht hier aber nicht um die Korrektur des Steuerbescheides - darüber könnte man ggf. noch reden. Es geht um Schadensersatz für die unrechtmässige Kontenpfändung, und den wird das Finanzamt nicht ohne Gerichtsverfahren herausrücken.

gibt's für seinen Bescheid ja keine Grundlage

Trotzdem ist der Bescheid inzwischen rechtskräftig, da muss das "Reden" zumindest mit juristischer Sachkenntnis erfolgen, um eine Aufhebung zu bewirken.

@TomRichter

Es geht hier aber nicht um die Korrektur des Steuerbescheides

Ack. Nur - der OP sagt leider rein gar nichts dazu, um welches Veranlagungsjahr es hier eigentlich geht...

@FordPrefect
welches Veranlagungsjahr

ist doch egal - wenn jetzt gepfändet wird, ist die Einspruchsfrist zum Bescheid bereits abgelaufen.

Die fehlende Erklärung 2013 kann es auch nicht sein - für Schätzung samt anschließender Pfändung ist es noch zu früh.

ich (Selbstständig) habe letztes Jahr meine Einkommensteuererklärung dem Finanzamt per Elster und in gedruckter Form (dafür gibt es Zeugen) überreicht

Das wäre dann wohl die EStE für 2012 gewesen.

Nun wurde mein Konto gesperrt und ein Telefonat mit meinem Sachbearbeiter im FA ergab das meine Est-Erlärung nicht abgegeben wurde

Äh - heute ist der 4.8.2014. Du hättest aber spätestens zum 31.5. ohne Fristverlängerung Deine EStE für 2013 abgeben müssen.

Da mein Konto nicht ausreichend gedeckt war wurde es ungerechterweise vom FA gepfändet

Klar, das merkt man ja auch nicht, wenn die LS des FA mangels Deckung zurückgeht.

Da hier eindeutig das FA meine Est verschlampt hat

Das wage ich stark zu bezweifeln (wenngleich das insbesondere bei Namensgleichheiten im selben FA-Bezirk schonmal vorkommen kann). Du solltest zunächst mal prüfen, welche Veranlagungsjahre hier eigentlich betroffen sind.

Dies klingt nach einer rechtswidrigen Amtspraxis.

Sie reiht sich leider ein in die Mentalität nicht weniger Beschäftigter des Finanzamtes. Es scheint beim Finanzamt zum guten Ton zu gehören, falsche Tatsachen vorzuspiegeln.

Vermutlich hat dieser Sachbearbeiter über einen Kontoauszug von dir gesehen, dass eine Pfändung sich lohnen würde, und daraufhin Tatsachen bewusst falsch festgestellt, um eine vermeintliche Veranlassung zur Pfändung deines Kontos zu sehen.

Es ist total wichtig, nicht nur für dich, dass du über einen Anwalt dieser Amtspraxis Einhalt gebietest und letztendlich dein Geld zurückbekommst.

Du kannst dich vor solchen Fällen schützen, indem du ein Konto nur für steuerrechtlich relevante "Geschäftsvorfälle" einrichtest, sodass dein Finanzamt erst gar keine Kenntnis über deine Sparrücklagen gewinnt, zumindest nicht mit Hilfe eingereichter Kontoauszüge.

Du kannst dich vor solchen Fällen schützen, indem du ein Konto nur für steuerrechtlich relevante "Geschäftsvorfälle" einrichtest,

Das kann man machen.

sodass dein Finanzamt erst gar keine Kenntnis über deine Sparrücklagen gewinnt,

Hmpf.

zumindest nicht mit Hilfe eingereichter Kontoauszüge.

Wer reicht denn Kontoauszüge beim FA ein? Vor allem - wozu?

Vermutlich hat dieser Sachbearbeiter über einen Kontoauszug von dir gesehen, dass eine Pfändung sich lohnen würde, und daraufhin Tatsachen bewusst falsch festgestellt, um eine vermeintliche Veranlassung zur Pfändung deines Kontos zu sehen.

Vermutlich ist das völliger Unfug. Warum sollte ein Sachbearbeiter das tun? Glaubst du, er bekommt Provision?

Wenn man die Steuererklärung per Elster schickt bekommt man doch eine Sendebestätigung.

Richtig, und diese liegt auch vor! Die gedruckte Form habe ich auch abgegeben (dafür gibt es Zeugen) . Mein Sachbearbeiter sag es ist nichts angekommen und es wäre meine Schuld, hat daher den Betrag hochgerechnet und nun mein Konto gepfändet (ohne vorherige Benachrichtigung) . Welche rechtlichen Schritte kann ich machen?