Ungerechte eBay-Sperre! Trotz Sperre einfach wieder neu anmelden? Hat jemand Erfahrungen damit?

7 Antworten

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  1. ePay hat viele zu wenig Leute, um das zu prüfen.
  2. Mit anderer Bankverbindung und Mehl-Adresse kannst Du Dich bestimmt anmelden.
  3. Ob sich ePay lohnt, weiß ich nicht.

andere Bankverbindung. Aber dann ist es ja trotzdem noch der gleiche Name. Denkst du das fällt denen nicht auf?

@flb89

Hast Du so einen seltenen Namen?

Machs einfach und Du siehst ob es geht.

@ReinerUnsinn

was könnte mir passieren, wenn sie es merken?

neue email, neue adresse, neues konto und nicht von zu hause aus einloggen. ich bin selbst für 1 jahr gesperrt worden also noch bis april 2010. mal gucken ob die mich dann wieder zulassen.

mach dir keine Hoffnung, die lassen dich nichtmehr zu. War bei mir ja genauso.

.....VORSICHT.....Unrecht mit Unrecht verrechnen, das hielte ich für keine gute Idee.......... Und trotz Hausverbots eine Neuanmeldung, das bringt es doch auch nicht. Obwohl man das leicht bewerkstelligen könnte, denn sobald Email, Bankverbindung UND PHONENUMBER abweichend sind, könnte eBay bzw. dessen System GAR NICHTS mehr abgleichen und feststellen :-) Selbst dann nicht, wenn der Name identisch wäre bzw. die Anschrift. Und das erklären sie so: es gibt ja de fakto grössere Mietshäuser, wo etliche Parteien wohnen. Rein theoretisch könnten in einem Haus/Block mit 10 Wohneinheiten auch 2 Udo Müller wohnen...usw.! Da bräuchten die Hundertschaften und eigene Detekteien, um das zu überprüfen. Durch deren drastrischen Personalabbau versuchen die nun alles zu AUTOMATISIEREN. Auch die Überprüfungen. Dennoch würde ich von so was DRINGEND ABRATEN und das für mich persönlich auch nie nutzen. Manchmal sind es die dummen Zufälle, wie so was dann auffiegt und dann kann das übel und teuer werden. Man sollte immer die DIREKTE PROBLEMLÄRUNG favorisieren.

Eine frechheit von ebay? Hast du mal deren AGB gelesen? Dann wüsstest du, warum du gesperrt wurdest, nicht wegen eines Gesetzesverstoßes, sondern wegen eines Verstoßes gegen die Ebay-AGB ;)

Das ist mir klar. Das steht aber in den Grundsätzen und nicht in den AGB. Welcher normal Sterblicher liest sich diese ganzen Grundsätze durch? Die hatte ich mal schnell überflogen, aber mehr auch nicht.

@flb89

Jeder, dem daran gelegen ist nicht durch blöde Kleinigkeiten die Mitgliedschaft einzubüßen, oder schlimmer, auf Betrügerseiten ganz schnell eine Stange Geld loszuwerden. So viel Text ist es ja nun nicht.

@stl89

Das ist ein riesengroßer unüberschaubarer Wust an Grundsätzen. Und außerdem: Wer kommt schon auf die Idee, dass so etwas bei eBay verboten ist, wo die Sache doch völlig legal ist?

.......... WICHTIG & RICHTIG ..........eBay sollte und müsste a) vor einen Rausschmiss erst mal eine Verwarnung setzen b) die Gründe nennen und c) Widerspruch zulassen und seriös überprüfen .........WARUM?...........weil sonst die MANIPULATIONSGEFAHR gross ist. BEISPIEL: ich verkaufe bei eBay etwas, was Du mit Account A kaufst und ggf. retournierst (da flippen z.B. viele VK total aus...), dann kaufst Du später mit deinem Account B wieder was bei mir, was Du auch wieder zurückschickst (ohje..), dann könnte ich Dich rein theoretisch als A schnell SPERREN und als B bei eBay anschwärzen "unwelcome bidding/buying" und..........SCHON BISTE DRAUSSEN.........it's so easy...........DAS SIND DIE LÜCKEN IM EBAYSSTEM , die es nicht kennt oder nicht anerkennt!