Unfallwagen, Gutachten unterirdisch! Darf Fahrzeug verändert werden? Eigener Gutachter?
Hallo,
ich suche ein paar Infos / Erfahrungen, zur Abwicklung von einem Unfallwagen und die Erstellung eines Gutachtens.
Mein Fahrzeug wurde vor 2 Wochen stark am Heck beschädigt durch einen Auffahrunfall, der Schaden wurde um die 6.000 EUR geschätzt. Daher wurde auch ein Gutachter eingeschaltet, da der Wiederbeschaffungswert die gleiche oder niedrigere Summe sein könnte.
Der Gutachter zog nun alle Bestandteile mit ein, sowie 18" Felgen + neue Bereifung, HiFi-Anlage etc. Das daraus enstandene Resultat ist unterirdisch, zumal der Gutachter null Ahnung von HiFi und Co hat. Die HiFi-Anlage selbst hat einen Wert von 2.000 EUR, das Fahrzeug hätte ich Privat für ca. 4-5.000 EUR verkauft.
Die Versicherung möchte mir nun natürlich den Schaden begleichen, das Auto könnte an einen Höchstbietenden veräußert werden, der ebenfalls bekannt ist (insg. 14 Interessenten).
Nun bleibt die Frage, welche Möglichkeiten habe ich?
1.) Darf ich einen eigenen Gutachter einschalten? Wer bezahlt diesen Gutachter? 2.) Darf ich Voraussetzungen angeben, was veräußert werden darf? (Ohne Felgen und ohne HiFi) 3.) Darf ich das Fahrzeug aus- und umbauen? (HiFi ausbauen und Räder wechseln)
Danke
5 Antworten
Mal ne dumme Frage, warum lässt Du Dich denn überhaupt auf das Spiel ein, lässt das Auto nach Guthaben abrechnen und verkaufst es hinterher selbst, wo bitte steht geschrieben, dass Du das Auto an die gegnerische Versicherung abzugeben hast ?
@ Gutachter, klar darfst Du nen eignen Gutachter nehmen.
Bei sowas, egal wie klar die Rechtslage, immer zum Anwalt, dafür hat man seine Rechtsschutzversicherung.
Aber es zwingt doch niemand zu einem Verkauf? Nimm die Schadensumme und gut ist, oder? Und wenn das eben nicht reicht, öffne deine Geldbörse und gut ist. Alles doch ganz einfach. Ein Vermieter bekommt ja auch keinen neuen Fußbodenbelag, nur weil nach 10 Jahren ein Hund ein Loch reinkratzt.
Völliger Quatsch, habe einen Termin beim Anwalt.
Dieser teilte mir bereits mit, ich solle ein neues Gutachten erstellen lassen.
Verstehe ich jetzt nicht, dann nimm Dir eben nen eignen Gutachter und Anwalt und klage gegen den Versicherer, ohne RS-Versicherung, oder große Portokasse wird es allerdings teuer.
Du bringst hier anscheinend sehr viele Sachen durcheinander.
Der Gutachter bewertet den Restwert des Fahrzeugs und die kosten für eine Reparatur.
Verkauft wird das Fahrzeug übrigens nicht durch die Versicherung. Durch ein Anbieten des Fahrzeugs wird nur der Verkehrswert festgestellt. Natürlich hast du dann das Recht, das Fahrzeug dann auch zu verkaufen.
Das größte Problem dürfte wohl sein, dass da deine Preisvorstellungen stark vom tatsächlichen Wert abweichen. Wenn du jetzt sagst, dass du das Auto noch für 5.000 Euro verkaufen wolltest, dann ist das ein älteres Fahrzeug. Bei dem machen dann die Hifi-Anlage und die Felgen alleine schon die Hälfte des Werts aus, sprich du hast da die Hälfte des Fahrzeugswert in Zubehör reingesteckt, für das nur Liebhaber etwas zahlen.
Du kannst natürlich mit dem Fahrzeug machen was du willst. Auch Teile davon verkaufen. Dann ändert sich aber der Restwert des Fahrzeugs auch und du wirst noch weniger Geld von der Versicherung bekommen.
Ohne nähere Angaben zum Fahrzeug kann man dir aber auch nicht viel raten.
Der Verkaufswert liegt ohne HiFi + Felgen bei 3.500-4.000 EUR die ich ohne Probleme bekommen würde!
Daher ist der Wiederbeschaffungswert von 4.200 EUR unterirdisch, die bereits Felgen + HiFi beinhaltet, die aber 1.500-2.000 EUR davon ausmachen!
Daher habe ich einen Termin beim Anwalt.
Warum hast du nicht direkt von deinem Recht gebrauch gemacht undeinen Sachverständigen Deines Vertruens mit der Erstattung des Gutachtens beauftragt?
Jetzt kommt es genau auf die art der Beauftragung an, ob du noch selber einen Gutachter beauftragen kannst, es wird dann aber wohl sehr wahrscheinlich zum Rechtstreit kommen und dazu brauchst du einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mach dir mal Gedanken ob es nicht sinnvoll wäre die Hifi Anlage umzubauen und die dafür anfallenden Umbaukosten geltend zu machen.
- Darf ich einen eigenen Gutachter einschalten?*
Ja darfst du und wäre auch zu empfehlen. Den muss die gegnerische Versicherung dann zahlen.
Ob du was verändern darfst, muss du mal den Gutachter fragen, ich denke aber: Nein.
Das verstehe ich nicht. Ersetzt wird doch nur dergerichtsfest bewiesene Schaden und es gibt keinen Cent obendaruf, warum auch? Und alle Einbauten sind doch nach wenigen Tagen schon meist gen Null zu bewerten, oder? Ich fürchte, so wird das nichts. Und wenn nur Teile weiterverkauft werden, stimmt ja der Restwert auch nicht und der Käufer wird seine Geldbörse eben schließen. Verzocke dich nicht, so mein Tipp.
Das GUTACHTEN ist UNTERIRDSICH, sonst würde ich das TUN!
Es wurden Dinge einkalkuliert, die ich nicht veräußern will!