Unfallverursacher will nicht bezahlen. Wer weiß Rat?
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage bezüglich einem Unfall der passiert ist.
Der Sachverhalt sieht so aus: Eine Freundin hatte mit meinem Auto einen Unfall. Eine Fahrschule ist ihr hinten drauf gefahren. Es entstand ein leichter Schaden. Der Fahrlehrer wollte dass ganze ohne Polizei und Versicherung regeln und hat meiner Freundin gesagt, dass Sie einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt machen soll und er überweist dann die Reparaturkosten.
Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf ca. 450€. Ihm ist der Betrag zu hoch. Er behauptet sein Kollege behebt den Schaden für 150€. Daraufhin stellten wir ihn zur Wahl, dass er sich entscheiden kann ob er unseren Kostenvoranschlag übernimmt oder wir das ganze rückwirkend über die Versicherung regeln lassen. Jetzt ist das Problem dass wir den guten Herrn seit 1 Woche nicht mehr erreichen. Wir haben leider keine Daten des Nummernschildes, lediglich den Namen und die Telefonnummer des Fahrers.
Unser Auto sollte eigentlich nächsten Sonntag verkauft werden. Wir wissen jetzt nicht wirklich wie wir weiter vorgehen können... Hat jemand einen Rat?
11 Antworten
zunächst mal:
ein Unfallverursacher kann keinesfalls beurteilen ob ein Schaden teurer oder billiger ist als in einem KVA angegeben ist. Wenn er Zwiefel daran hegt (oder auch der geschädigte selbst) steht es ihm oder Euch frei, ein Gutachten durch einen vereidigten sachverständigten EURER WAHL erstellen zu lassen. Die Kosten für ein solches Gutachten trägt grundsätzlich der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung. Keinesfalls muss ein Geschädigter sich vorschreiben lassen, durch wen sein er sein Fahrzeug reparieren lässt.
Meine Empfehlung in dem Fall,
umgehend einen Rechtsanwalt auf Kosten des Fahrlehrers aufsuchen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss der Schädiger oder dessen Versicherung übernehmen. Der Rechtsanwalt wird herausfinden (er kann beim GDV die entsprechenden Auskunft bekommen) wo das Verursacherfahrzeug versichert ist und wird alles weitere mit Euch besprechen und in Eurem Sinne erledigen.
Dem Fahrlehrer kann man nur raten sich beim nächsten mal, wenn er etwas verbockt hat, sich kooperativer zu verhalten. Ein Kfz Schaden ist nun mal in den allermeisten Fällen weit aus teurer als der Laie auch nur im entferntesten abschätzen würde. Das geht selbst mir als erfahrenem Versicherungsfachmann und ehamals ausgebildtem Kfz Mechaniker so... und das obwohl ich heute sowohl eine Versicherungsagentur wie auch eine Kfz- Werkstatt besitze. Ich bin selbst oftmals erstaunt was mein angestellter Kfz Meister oder ein unabhängiger Gutachter für Schadenshöhen ermittelt.
Wer muss in dem Fall Anzeige erstatten?
Doch den Namen der Fahrschule haben wir. Er hat Ihr seine Visitenkarte der Fahrschule gegeben. Einziger Zeuge ist die Fahrschülerin, allerdings haben wir von dieser keinen Namen...
... und was sagt die Polizei dazu, wurden die schon gefragt?
Eigentlich sollte man sich auf solche Sachen nicht einlassen. Die Polizei würde ich immer holen.
Nun gut jetzt ist es halt passiert. Ich würde umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Anders kann man aus deiner Schilderung wohl nicht mit dem Fahrlehrer umgehen.
Hat er ein Schuldanerkenntnis unterschreiben?
Ich würde dir raten einen Rechtsanwalt zu nehmen oder es wenigsten prüfen zu lassen. Viele Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an oder es gibt auch ein paar Seiten, die dass auch Online anbieten. Unter anderem dort ein paar Fragen beantworten und die geben dir eine kostenlose Ersteinschätzung.
Aber wenn du das Auto schon am Sonntag verkaufen möchtest wird das wohl alles sehr knapp.
Viel Erfolg.