Unfallversicherung vom Kind kündigen

7 Antworten

Normalerweise haben solche Versicherungen von Haus aus eine Laufzeit bis zur Volljährigkeit. Nur werden sie Dir das nicht auf die Nase binden, weil sie ja keine Kunden verlieren wollen.

Wenn die Kinder nun eine Arbeit aufnehmen, müssen sie sich sowieso selbst versichern.

Ich frage mich ohnehin, wozu eine Unfallversicherung, wo die Kinder doch über Dich gesetzlich versichert sind. Viel wichtiger scheint mir eine Haftpflichtversicherung zu sein.

Bei der Anfrage hättest du kündigen können, den Vertrag mit gleichen Leistungen zu einer höheren Gebühr weiterlaufen lassen oder bei gleicher Gebühr mit geringeren Leistungen weiterlaufen lassen können.

Wenn man nichts tut wird letzteres automatisch weitergeführt!

Zum nächsten Termin (1 Jahr) kündigen und gut ist´s

Eine Vetragsänderung kannst Du mit einer Kündigung des Vertrages beantworten. Aber ich würde argumentieren, andere Versicherungen wären bei gleicher Leistung erheblich billiger. Die Versicherung wird Dir ein anderes Angebot machen. Wenn es nicht ausreichend für Dich ist, per Einschreiben mit Rückschein kündigen.

  1. Du kannst immer regulär kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Zum wievielten das möglich ist, steht im Vertrag bzw. AGB zum Vertrag.

  2. Ob Dein Sohn ein Sonderkündigungsrecht hat weiß ich nicht, schau in die AGB und frag bei der Versicherung nach (vlt. antworten sie ja ehrlich). Bei einer Vertragsänderung sollte immer ein Sonderkündigungsrecht bestehen, Dein Sohn müsste dann vermutlich kündigen.

  3. Ich hatte mal über mehrere Jahre eine Auslandskrankenversicherung. Dort hab ich freundlich hingeschrieben, dass ich die Versicherung z.Zt. nicht benötige, mich freundlich für den guten Service bedankt und um Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gebeten. Haben die dann tatsächlich gekündigt, obwohl die Kündigungsfrist schon verstrichen war und ich eigentlich noch ein Jahr hätte warten müssen.

PS: Kündigungen immer in Schriftform, am besten per Einschreiben und mit Bitte um Bestätigung.

Schau in deinen vor 18 Jahren abgeschlossenen Vertrag, ob sich der Vertrag bei Volljährigkeit des Kindes automatisch kündigt. Wenn die Versicherung vom Umstellung spricht, heißt das nicht zwingend, dass nun Prämie nicht mehr weiter läuft.