Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr von der Targobank kündigen?

6 Antworten

Bei Kündigung bekommst du den Rückkaufswert.

Der garantierte Rückzahlungsanspruch - siehe MoechteAWissen

Eine "Geldvernichtungsmaschine" ist eine UBR nicht unbedingt, zumindest nicht bei alten Veträgen mit hohem Garantiezins. UBRs kann man leicht schlecht reden, heutzutage macht dieses Produkt keinen Sinn mehr. Alte Verträge sollte man prüfen, ggf. macht eine Beitragsfreistellung mehr Sinn als eine Kündigung. Das gehört aber natürlich auch zu einer umfassenden Beratung.

in Bezug auf Alttarif mag jetzt die Verzinsung für längere Laufzeiten gut sein, jedoch sind die Unfallversicherungsleistungen sehr oft zu gering. Das ist aber der wesentliche Schutz als der Sparvertrag der damit gekoppelt und hohen Kosten verbunden ist.

@Dickie59

Das stimmt im Allgemeine. Noch dazu wo die Unfallbedingungen der UBRs meist grottenschlecht sind. Aber, immer individuell betrachten, durchrechnen und Alternativen sorgfältig auswählen.

Was bedeutet beitragsfreie Summe?

Summe die vorhanden wäre (wahrscheinlich ohne Überschüsse), wenn du den Vertrag beitragsfrei stellst. Aber du willst ja kündigen.

Das würde ich bekommen bei Unfall?

Nein. Die Invaliditätsleistung oder Unfallrente sind separat aufgeführt. Die UBR ist ein sinnfreies Hybridprodukt. Es vereint eine Unfallversicherung mit reinem Risikoschutz mit einem Sparvertrag ähnlich einer Kapitallebensversicherung.

Wann abgeschlossen?

im Juli 2010 abgeschlossen...

@LLMami

Dann wäre die Kündigung steuerlich gesehen nicht zwingend die sinnvollste Aktion.

@kevin1905

Muss denn der Rückkaufswert den ich dann erhalte versteuert werden???

@LLMami

Für Neuverträge mit Vertragsabschluß ab 2005 wurde die steuerfreie Auszahlung leider abgeschafft!

@LLMami

Ja, zumindest die Erträge hieraus.

Hey LLMami,

du mußt unbedingt 2 Dinge bei der UBR (Unfallversich. mit Beitragsrückgewähr) unterscheiden: ein Beitragsanteil (Risikoanteil) von deinen mtl. 80 € wird für den Unfallschutz verwendet (reine Risikoabsicherung: passiert dir kein Unfall, dann auch keine Leistungen!), der restliche Beitragsanteil wir für dich angespart und daraus der Rückkaufswert gebildet laut deiner Tabelle bei vorzeitiger Kündigung (UBR-Vertrag erlischt dabei komplett!).

In der Tabelle zum Rückkaufswert ist einmal oben Rückkaufswert angegeben und nebendran die beitragsfreie Summe? Was bedeutet beitragsfreie Summe? Und was von beidem bekomme ich denn nun bei Kündigung?

Willst du jedoch nur eine Beitragsfreistellung deiner UBR, dann werden die bisher angesparten Beitragsanteile für einen reduzierten Unfall-Versicherungschutz verwendet und diese Versich.summen kannst du in deiner Tabell als beitragsfreie Summe ablesen. Der Vertrag besteht weiterhin, jedoch mit reduzierten Summen und die Beitragszahlung wird eingestellt!

Du erhälst bei einer vorzeitigen Kündigung nur den Rückkaufswert (der ganze UBR-Vertrag wird abgewickelt und beendet).u

Bei einer Beitragsfreistellung läuft der UBR-Vertrag weiter, jedoch mit reduzierten Versich.summen und eben ohne Beitragszahlung! Einen Rückkaufswert erhälst du hierbei nicht, da der UBR-Vertrag ja nicht beendet wird und du somit auch keine Auszahlung erhälst!

Gruß siola55

Dort steht "erreichter garantierter Rückzahlungsanpruch" ??? Verstehe ich richtig, dass der garantierte Rückzahlungsanspruch bedeutet: Das würde ich bekommen bei Unfall? Hat nichts mit einer Kündigung zu tun oder?

Angenommen du bezahlst von deinem gesamten mtl. Beitrag von 80 € einen Risikoanteil von 30 € für deinen Unfallversicherungschutz (reiner Risikobeitrag: kein Unfall, dann auch keine Leistung!) und der restliche Beitragsanteil von 50 € wird somit angespart abzgl. anteilige Verwaltungs- u. Vermittlungsprovision, später dann Bestandsprovision u. weitere Nebenkosten: ergo bleiben dir von den angesparten mtl. 50 € nicht 60 Mon. x 50 € = 3.000 €, sondern eben nur deine o.g. 1450 € als garantierte Ansparsumme!!!

Vielen Dank an ALLE für die super Antworten. Ihr helft mir sehr!!! Kann mir einer vielleicht noch helfen bei der Formulierung meiner Kündigung unter Auszahlung des Rückkaufswertes? Der Rückkaufswert ist bei mir immer zum 1.Juli eines Jahres angegeben. Wenn ich jetzt zum 1.11. kündige dann müsste der Rückkaufswert aber nochmal ein paar Euro gestiegen sein seit Juli oder? Daher bin ich mir unschlüssig was ich als Rückkaufswert bei der Kündigung angeben soll. Ich dachte an: Ich möchte meine Versicherung bei Ihnen zum 1.11. kündigen und bitte um Mitteilung des aktuellen Rückkaufswertes?! Wäre super wenn ihr dafür vielleicht andere Vorschläge hättet? Habe Angst, dass die Versicherung mich nochmal abzockt weil ich keine Ahnung habe... :-(

@LLMami

Kann mir einer vielleicht noch helfen bei der Formulierung meiner Kündigung unter Auszahlung des Rückkaufswertes?

Hey LLMami,

nichts leichter als das: Als Betreff gibts du deine VSNR ... ... ... und dich als VN (Versicherungsnehmer) mit an, im Anschreiben etwa folgendes:

Hiermit kündige ich meine o.g. UBR (Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr) zum nächstmöglichen Termin; den Rückkaufswert bitte ich auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift LLMami

PS: Den Rückkaufswert mußt du nicht mit angeben, da dieser zum aktuellen Kündigungsmonat anteilig errechnet wird vom Versicherer!

Bei monatlicher Zahlung müßte eine Kündigung zum nächsten 1. möglich sein...

@siola55

VIELEN DANK!!!!!!!!

In der Tabelle zum Rückkaufswert ist einmal oben Rückkaufswert angegeben und nebendran die beitragsfreie Summe?

Du hast bei diesem Vertrag 2 Möglichkeiten.

1. Kündigen - dann bekommst Du den Rückkaufswert ausbezahlt.

2. Vertrag beitragsfrei stellen - dann wird der Vertrag in eine Rentenversicherung umgewandelt und die beitragsfreie Summe wird beim Vertragsablauf ausgezahlt.

     
Hallo,

erst einmal Lob für deine Entscheidung.
Die UBR ist eine gewaltige  „ Geldvernichtungs - Maschine


Zum Auszahlungsbetrag:

Der Auszahlungsbetrag bildet sich…

-  aus dem garantierten Rückkaufswert
zzgl.
-  den vorhandenen Überschüssen

Beitragsfrei Summe

Die Beitragsfreie  - Versicherungssumme kommt NUR zum Tragen, sofern Du den Vertrag NICHT kündigst und die Zahlung stoppst (= beitragsfrei fortführen des Vertrages)

Heißt wiederum…

Obwohl Du keinen Cent mehr an die Versicherung überweist, hast Du Anspruch auf die ausgewiesene Versicherungsleistung (Beitragsfreie Summe) .

Dankeschön für die Antwort!

Was würdest du mir raten?

Und wie gehe ich vor? Kündigungsschreiben oder Termin dort?

Scheint mir, als hättest du Ahnung!!! :-)

@LLMami

Was meinst Du mit:

Termin?

und

Wie Lange läuft der Vertrag bereits ?
 

@MoechteAWissen

Ich meine ob ich bei der Versicherung einen Termin machen soll, wobei ich denke, die werden mich dann wahrscheinlich wieder ewig beschwatzen... :-) Und der Vertrag läuft seit 5 Jahren. Ich habe monatlich 80€ gezahlt und nun steht bei Rückkaufswert 2015 gerade mal 1450 €.... Das nenne ich auch wirklich mal Geldfresserei :-(

@LLMami

Kein Wunder, eine UBR hat genauso wie eine Kapital-LV Abschlusskosten in den ersten Jahren. Die Frage ist was kostet der reine Risiko-Unfallschutz.

@LLMami

Von einem Termin auf der Bank kann ich dir abraten.
Leider hast  Du gleich mehrere Fehler auf einmal gemacht.
Eines kann ich dir gleich vorab sagen.
Egal wie Du dich entscheiden wirst, deine Entscheidung wird dir einen  finanziellen Verlust bringen.
1) man schließt KEINE Versicherungen auf der BANK ab.
Banken haben immer nur einen Versicherungspartner. Logischerweise können dann auch nur Produkte dieses einen Partners angeboten werden. Dies hat einen riesen Nachteil für dich. Du kaufst die Katze im Sack. Keiner sagt dir, dass es auch andere Versicherungsunternehmen gibt, bei denen Du weniger Zahlen musst und auch noch mehr Leistung bekommen kannst.

Merke: schnapp dir für den nächsten Versicherungsabschluss einen Versicherungsmakler. Der Makler Kostet dich keinen Cent und schaut über sehr viele Versicherungsgesellschaften drüber und versucht das günstigste Angebot für dich zu finden.

 

Weiteres Vorgehen:
Eine Empfehlung kann ich dir leider nicht aus der Ferne geben.  Dazu müsste ich vielmehr über dich und deine Ziele wissen. Deshalb rate ich dir, einen Versicherungsspeziallisten vor Ort auszusuchen.