Unfallversicherung (BGV Jung und Mobil)?

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Bei der Kfz-Versicherung wird stets das Fahrzeug (und dies nur einmal) haftpflicht- und ggf. auch noch kaskoversichert; niemals die Person des Fahrers. Hier ist wohl eher gemeint, da der Vater das Fahrzeug zu seinen Konditionen auf dich hat übertragen lassen, damit schon gleich einen günstigen Tarif (Preis) bekommst. 29o,- EUR pro Jahr ist sehr günstig - für den Fahranfänger auf jeden Fall. Frag' mal herum bei deinesgleichen! Schon mal was von einem Platin-Tarif gehört. Fahranfänger als Kfz-Halter stellen ein erfahrungsgemäß hohes Schadens-Risiko für die Versicherer dar. Wenn Du über den erdienten Super-Rabatt (Schadens-Freiheits-Klasse) deines Vaters hier zusteigen kannst, sei dankbar. Das spart dir viel Geld, kann natürlich deinen Vater dann auchb zusätzlich Geld kosen, wenn Du ihn entäuschst und Unfälle baust. Dann nämlich wird auch er zurückgestuft in seiner Freiklasse (seinem Rabatt), zahlt - wie Du ürigens auch - wieder mehr und muß sich Jahr für Jahr erst wieder hochdienen in den besseren Rabatt.

Er hat mir auch gesagt, wenn ich mich dann bei seinem 2t Wagen versichere, dass ich dann nichts bezahlen muss nur er bisschen mehr, stimmt das? Und warum ist das so?

@Darkcoder126

Eigentlich zahlt der ältere Versicherungsnehmer einer Kfz-Versicherung nicht mehr, wenn er einen Zweitwagen dort noch mit versichert. Das liegt daran, daß der Versicherer sozusagen sein Fahrverhalten/sein Unfallrisiko / sein Wohlverhalten hinsichtlich Leistungsabforderung kennt und damit getrost ein weiteres auf ihn zugelassenes oder für ihn als Versicherungsnehmer zu verantwortendes Fahrzeug zum gleich günstigen Tarif abzusichern bereit ist. Wenn es in der Familie ist, regelmäßig sowieso. Wenn Du dann nach vielen Jahren als Fahrzeughalter des Pkw ja nachweisen kannst, mit diesem Fahrzeug ordentlich bzw. unfallfrei umgegenagen zu sein und mithin Fahrpraxis erlangt hast, so ist es möglich, daß Du selbst des Fahrzeug dann auf dich versicherst bzw. (wenn dein Vater dann nicht mehr selbst fährt) praktisch irgendwann seinen günstigst_tarif übernimmst (in ihn sozusagen hinüberwächst). Das klappt selbstverständlich immer nur dann (und das will die Vericherung damit wohl auch bezwecken), wenn jeweils beide Fahzeuge in der gleichen Versicherung abgesichert sind (die Versicherung also schon ein bessere Geschäft macht, wenn Papa be ihr ist, nämlich am Zweitfahrzeug). Und man bleibt ja damit erfahrungsgemäß auch länger bei dieser Versicherung. Gerade jetzt, wo zum Jahresende hin wieder der große RUN auf den günstigsten Kfz-Verscherer und damit ein großes Umströmen wieder beginnt...

Jung und Mobil - eigentlich nicht undurchsichtig - anrufen und es sich genau erklären lassen hilft :-)

Meine Tochter fährt derzeit mit BF17 und wird im nächsten Jahr 18, so dass sie selbst fahren darf. Ich habe mich deshalb ganz aktuell intensiv mit dem Thema Tarife für junge Fahrer beschäftigt und kann vielleicht zur Klärung beitragen:

Bei den meisten Versicherungen steigt der Beitrag für den Fahrzeughalter bei ANgabe eines Fahres im Alter unter 25 Jahren - oft macht das mehrere 100 € im Jahr aus (Beispiel bei mir WGV bei SF 12 statt bisher 250 € jetzt ...€ jährlich.) Das heißt aber, dass meine Tochter, wenn sie mein Auto benutzt, auf meinen Vetrag fährt und ich im Falle eines Schadens meinen Schadensfreiheitsrabatt verliere. Hinzu kommt, dass sie NUR mein Fahrzeug benutzen darf. Sollte sie auch das Fahrzeug meines Partners benutzen wollen, muss auch er bei seiner KFZ-Versicherung in den Tarif "U25" wechseln - Bedingungen wie bereits erwähnt.

Nun bietet die BGV den Tarif "Jung und mobil" für derzeit 239 € jährlich an. Das heißt: Der/die Jugendliche darf alle Fahrzeuge des Haushaltes benutzen (sofern sie auch bei der BGV versichert sind), am Tarif des jeweiligen Halters ändert sich nichts, da d. Jugendliche eine "eigene" Haftpflichtversicherung hat. Haftpflichtschäden werden von der Jung und mobil Versicherung gedeckt, sofern der Jugendliche schuldhaft einen Schaden verursacht - die SF-Klasse des Halters bleibt hiervon unberührt. Hinzu kommt, dass Jugendliche bei diesem Tarif solange sie das Fahrzeug der Eltern benutzen, bereits selbst einen Vertrag haben, mit dem sie sich einen Schadensfreiheitsrabatt erfahren und diesen für das erste eigene Fahrzeug nutzen können.

Unterm Strich ist dies mit ziemlicher Sicherheit die vorteilhafteste und günstigste Variante.

Ob andere Versicherungen etwas ähnliches anbieten, konnte ich bisher nicht herausfinden. Meine derzeitige Noch-Versicherung jedenfalls nicht...

Wie auch immer du dich entscheidest, wünsche ich allzeit gute und unfallfreie Fahrt :-)

Hallo, das ist so schwierig zu beantworten. Dazu müßte ich den Versicherungsschein sehen und genau die Bedingungen durchlesen. Ist es eine Unfallversicherung, gebunden an das Fahrzeug und gebunden an das Führen eines Fahrzeuges? Dazu erscheint es mir auch sehr teuer. Ist das auch die Absicherung die Du dir wünscht und benötigst? Du bíst in Deiner Freizeit überhaupt nicht versichert und in Falle eines Unfalls hast Du keine finanzielle Absicherung. (da wird man sofort zum Sozialfall) Bei weiteren Fragen bitte eine Nachricht.

Jeder der ein Auto hat und fährt, hat doch eine Unfallversicherung, wieso sollte ich mir dann die Versicherung wünschen wenn ich sie brauch?

Es ist ein wenig undurchsichtig. Erstens wenn du dich bei deinen Vater mitversicherst hast,hast du keine eigene Versicherung sonder dein Vater hat dich in seiner KFZ Versicherung mit angegeben als 2ten Fahrer. Aufgrund dessen das du über sehr wenig Fahrpraxis verfügst stieg seine Prämie über den ausgesagten Beitrag an. Ich denke auch das dort eine Insassen Unfallversicherung mit beinhaltet ist, die eigendlich Sinnlos ist. Denn im Schadenfall würde die KHV diesen Schaden regulieren. Wenn du ein eigenes KFZ hast und dieses überdeinen Vater als zweitfahrzeug anmeldest sparst du sicherlich eine Menge Geld. Kostet aber immer noch einiges je nach KFZ Typ.