Unfallschaden erst nach Unfall bemerkt!
Hallo zusammen,
mir ist am Donnerstag Abend eine junge Frau aufgefahren. Wir sind an den Straßenrand gefahren und haben uns meinen eventuellen Schaden angesehen, Problem: es war dunkel und ich konnte mit meinem Iphone Blitzlicht nicht viel erkennen. Außer ein defekter Kennzeichenrahmen und eine kleine Delle im Kennzeichen, fiel uns nichts auf! Sie gab mir 20 € (vereinbart). Danach war alles soweit klar. Am Tag danach im hellen, fiel mir nun allerdings auf, das zwei Walnuss große Schrammen( bis auf den Unterlack) zu sehen waren. Ich kann mich noch an das Kennzeichen erinnern, allerdings habe ich sonst keine Kontaktdaten der Frau erhalten. Ich habe keinen expliziten Zeugen und auch keine Fotos gemacht? Wie kann ich eventuell meinen Schaden reguliert bekommen? Über die Polizei? Über meine Versicherung? Geht es generell überhaupt noch?
Vielen Dank, für eure Antworten :)
7 Antworten
Hallo,
klar geht das noch. Hast dir denn zumindest ein Kennzeichen oder den Namen aufgeschrieben. Dann würde ich mich einfach bei ihr melden, sie kann das ja dann über ihre Versicherung laufen lassen. Im Normalfall müsst ihr euch ja darüber nicht streiten. Wenn du Personalien hast ists ja kein Problem, mit dem Kennzeichen kannst ja mal bei der Polizei vorsprechen und fragen inwiefern sie dir da helfen können.
ich Persönlich würde alles abstreiten. Ohne Zeugen hat er keine chance noch was zu bekommen.
Ohne Zeugen und ohne Polizei sehe ich schwarz. Kannst ja Anzeige erstatten, da ihr euch aber abends geeinigt habt kann sie dich Anzeigen wegen versuchten Betrug!?! Einfach bei der Versicherung melden, das ist ganz ganz hinterlistig und an des Halters stelle würde ich das auch so schildern das man sich geeinigt hat, nicht zu sehen war und du jetzt versuchst einen anderen Schaden über ihre Versicherung ab zu rechnen. Und wenn du das nicht 100% zig beweisen kannst(was schwer werden bis unmöglich sein wird) Wirst du nichts bekommen bis auf eine Anzeige wegen Versuchten Betrugs.
Wieso habt ihr nicht gleich die Polizei gerufen? Glaube nicht, dass du das jetzt im Nachhinein noch geltend machen kannst,,,
So ein Blödsinn. Jeder ist schadensersatzpflichtig, wenn er jemand anderem einen Schaden zufügt. Ganz generell und immer. Es gibt Verjährungsfristen die ist normalerweise mit mind. 3 Jahren beziffert (§§ 194ff. BGB).
Du hast dich in der Situation falsch verhalten,d.h,wenn du einen Unfall hast,egal wer schuld hat,musst du dir immer den Namen der anderen Person sagen lassen bzw ihr deinen Namen sagen,so wie-falls zur Hand eine Versicherungsnummer,Telefonnummer,usw. Jetzt wird es natürlich schwierig das zu beweisen,es kann ja sein das du die Kratzer selbst gemacht hast,um mehr Geld von der Versicherung zu bekommen
Du kannst zumindest die Versicherung des Halters mit Hilfe des Kennzeichens herausfinden.
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html
Schildere denen Deinen Fall, die sollten eigentlich helfen.
Natürlich könntest Du auch bei der Polizei eine Anzeige machen, das halte ich aber anhand der Umstände für (vorerst) unangebracht.
Hast Du die Frage gelesen? Da steht:
Ich kann mich noch an das Kennzeichen erinnern, allerdings habe ich sonst keine Kontaktdaten der Frau erhalten.
Man kann sich also nicht einfach bei Ihr melden...