Unfallrente abgelehnt, Klage erfolgreich?
Vor 8 jahren hatte ich als Lokführer einen Arbeitsunfall durch den ich bis Heute traumatisiert bin. Als nach einem Jahr feststand dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, habe ich mir eine neue Berufsausbildung erstritten. Dann wurde ich von der BG zum Gutachter bestellt ohne Angabe für was das Gutachten gebraucht wird. 2-3 Monate später bekam ich einen ablehnenden Bescheid. Ich fragte meinen Sachbearbeiter bei der BG was das bedeutet und er teilte mir mit, eine Unfallrente wurde abgelehnt aber meine Berufsausbildung wird bezahlt. Ich habe gegen diesen Bescheid keinen Wiederspruch eingelegt. Mittlerweile bin voll Erwerbsunfähig und habe einen Behinderungsgrad von 50. Auf anraten meines Anwalts habe ich letztes Jahr zu Rentenbeginn Antrag auf Unfallrente wegen verschlechterung eingelegt der abgewiesen wurde mit der Begründung, im damaligen Gutachten wurde festgestellt das das mit Stichtag meine Unfallbedingten Folgen ausgeheilt seien. Mein Anwalt lies sich dann das Gutachten schicken und tatsächlich stand dies als Resultat drin. Dann haben wir Wiederspruch eingelegt und meinen Krankheitsverlauf angefügt in dem nie von anderer Stelle eine andere Begründung als "Unfallfolge" stand. Dies wurde trotzdem wieder abgewiesen mit der Begründung, die BG hat damals wie heute recht. Nun soll ich Klagen. Mein Rechtschutz lehnt Kostenübernahme ab. Weil ich keine Chance habe zu gewinnen?
8 Antworten
Wow. Dir hier zu- oder abzuraten ist nahezu unmöglich. Der Ausgang solcher Prozesse ist sehr ungewiss und endet oft mit großen Überraschungen für beide Seiten. Diese Prozesse dauern in der Regel sehr lang und sind sehr kostenaufwendig. Ein Gutachten folgt dem nächsten. Und genau darauf bauen die Versicherungen und BG´s. Sie hoffen das dem Klagenden irgendwann die Puste ausgeht und sie aufgeben. Eine Rechnung, die für die leider nur zu geht aufgeht. Rechtsschutzversicherungen übernehmen diese Risiken auch sehr ungern (wen wundert es).
Sollte der finanzielle Background gesichert sein, und man dir Erfolgsaussichten in Aussicht stellt, würde ich (meine persönliche Meinung) klagen, schon der Gerechtigkeit wegen. Ansonsten solltest du dich ausgibig mit deinem Anwalt beraten, und zur Not noch eine zweite fachkundige Auskunft und Meinung einholen.
Ich wünsche dir, wie auch immer, viel Erfolg.
Ja, das wird der Grund sein
Moin,- das ist häufige Taktig v. Versicherungen, Behörden usw.- Der Betroffene soll "ausgehungert" werden, bis er resigniert.- Meinen Vater wollten se auch mal veräppeln.- der Hat ne neue Hüfte bekommen.- Arztanweisung war: Keine Geräte, wie traktor, Bagger, Lkw o.ä zu fahren, weil sich durch die Vibrationen die einzementierte Hüfte lösen könnte.- RV u. BG wollten aber auch keine Rente zahlen.- Wenn er entgegen der ausdrücklichen Arztanweisung die Gräte gfahren hätte, hätte bei lomplikationen die KK die leistung verweigern können.- Also kollidieren hier Interessen.- Arzt u KK bekamen kalte Füße, weil sich bei Arbeitsfreigabe die Hüfte lösen könnte.- BG u. RV zogen sich auf Fadenscheinige Argumente zurück, um nicht zahlen zu müssen.- Nach nervendem Gehampel mit Anwalt usw gings dann plötzlich.- Die genaue Vorgehensweise sagt dir der Anwalt.- Die Gewinnchance sollte dein Anwalt einschätzen können.- Die Ablehnung der Rechtschutzver. kann viele Gründe haben.- Wahrscheinlich wollen die abwimmeln, weil solche Prozesse, wie deiner seehr langwierug u teuer sind.- Ich denke du solltest durch ein Gutachten den Zusammenhang mit deruner Erwerbsunfähigkeit mit deinem Arbeitsunfall nachweisen können.-
Erst mal vielen Dank für eure Antworten.
Mein Anwalt sagte mir Heute, die RS-Versicherung hat es so begründet. Er rät mir zu Klagen weil dann vom Gericht ein Gutachter bestellt wird und dessen Unparteilichkeit kaum angezweifelt werden wird. Und wenn meine bisher behandelnden Ärzte bei ihren Einschätzungen bleiben, können wir gewinnen. Ich habe jetzt am Donnerstag einen Termin bei einem anderen Arbeitsrechtler um eine zweite Meinung einzuholen. Das will ich jetzt haben.
Ich brauche auch ein positives Urteil weil ich sonst kaum noch Chancen gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung habe, die bisher meinen Verdienstausfall gezahlt hatte. Aber seit der Ablehnung der BG auf den Zug aufgesprungen ist und jetzt auch behauptet es läge kein Unfallschaden mehr vor und sie ist desshalb nicht mehr haftbar. Falls ihr dazu noch etwas schreiben könnt, ich bin für alles dankbar.
Grüße, vt628
Ihre Aussichten die Klage zu gewinnen, kann ich nicht beurteilen.
Dass Ihre Rechtsschutzversicherung Sie nicht unterstützt, kann auch daran liegen, dass die Versicherung der Meinung ist dass der Versicherungsfall bereits vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist.
Ich würde Ihnen empfehlen Ihrem Anwalt zu vertrauen und seinem Rat zu folgen. Wenn dieser eine Klage befürwortet, dann sollten Sie klagen.
Viel Erfolg und alles Gute!
Peter Kleinsorge