Unfallopfer bei parkendem eigenen KfZ ohne TÜV, was tun?

3 Antworten

spielt keine Rolle, ob TÜV oder nicht. Und dass Du keinen Tüv mehr bekommst ist auch egal. Versuche Dich mit dem Unfallgegner zu einigen, der soll 300 EUR zahlen und alle sind fein raus. Du verkaufst das Auto wie geplant. Wenn der Unfallverursacher nicht zahlt wird es teuer für ihn. Dann rechnest Du über das Gutachten oder in Deinem Fall reicht ein Kostenvoranschlag, mit der Versicherung ab, ohne den Schaden reparieren zu lassen. Du bist auf jeden Fall der Gewinner. Schlimmsten Fall zahlst Du 10 EUR Verwarnung wegen TÜV überzogen.

...stimmt, seit dem 01. Mai 2014 sind es ja jetzt 40 Euro Bußgeld für die Fristversäumung TÜV

fahre mit anderen Möglichkeiten zur Polizei und shildere das so wie hier. Ein Auto ohne TUV kannste ruhig parken da geschieht dir nix. Ein Gutachter kann das Auto auch im Stehen bewerten

Nö, mit abgelaufener Plakette gibt's ein Bußgeld. Vor allem, wenn sich das Fahrzeug auch noch im öffentlichen Verkehr befindet.

Der Versicherung ist es egal, da es ja um die Versicherung des Unfallgegners handelt.

Kommt dann die Polizei ins Spiel, dann musst du mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen, da eine Fristüberschreitung der Hauptuntersuchung bzw. TÜV von bis zu zwei Monaten vorliegt.