Unfallgeschädigter meldet sich nicht mehr, was nun?

12 Antworten

... bei so einem "kleinen" Schaden wird die Versicherung ein Gutachten nicht bezahlen.

.... und wenn du gar nicht die Schuldige bist, wird ja die ASt. von deiner Versicherung auch kein Geld bekommen.

Was sagt denn dein Berater/Makler dazu, der kennt doch auch deinen Vertrag.

Viel Glück.

vllt haben sie es sich anders überlegt. meine frau hat auf dem firmenparkplatz das auto eines kollegen angerempelt. war ein lackschaden, anfangs wollte der kollege das wir das privat ausmachen und den schaden so bezahlen, man aht aber nie wieder was davon gehört. auf einmal hieß es nur: ich hab das mit nem andren schaden mitmachen lassen, ich erspar euch das. sollte die forderung zu hoch sein, lass von deiner versicherung ein gegengutachten machen, oder günstiger, von einer firma einen kostenvoranschlag.

Du bekommst nur das Gutachter Ergebnis von deinem Schaden, die des Unfallgegners bekommst du  nicht zugeschickt.

Wieso sollte er schuld sein wenn du ihm rein fährst??? Du bist Schuld

Und wen du seine Daten hast musst du deiner Versicherung Bescheid geben und alles melden u die Kontakdaten weiter geben. Die melden sich unverzüglich beim geschädigten.

Der Geschädigte benötigt lediglich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt den er bei deiner Versicherung einreicht u wenn er das Geld will geben sie es ihm ohne die Mwst.

Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Polizist sagt es sei dir überlassen ob du den schaden meldest....weil alle Polizisten einen aufklären darüber man müsse sich sofort mit seiner Versicherung in verbindung setzen

Wenn der Geschädigte auf deine Versicherung nicht reagiert kst das nicht deine schuld - du hast deine Pflicht getan mlt der Schadensmeldung

Man muss laut Polizist den Schaden der nicht Versicherung melden, wenn man diesen Schaden selbst zahlt.

Um die ganze Story zu erklären dauert zu lange

@Felina1

Die Versicherung kann in Vorkasse gehen u begleichst das mit dene dann..........

@Maleficent666

also muss ich es doch melden?

@Felina1

Kannst du ja.... die versicherung stuft dich auch nicht hoch wenn du den Schaden mit denen ausgleichst..........der Geschädigte kann sich zeit lassen

Die Dauer des Gutachtens variiert natürlich von Fall zu Fall, das kann durchaus sein und so kenne ich es auch aus der Praxis.

Solange jedoch keine Forderung gestellt wird, ist der Schaden offen und du musst nichts Zahlen.

Bitte schalte in Zukunft die Polizei ein, ich habe schon die verrücktesten Fälle erlebt, wo man sich z.B. einigt und im Nachhinein etwas ganz anderes von einem der beiden Parteien behauptet wird!