Unfallbericht an die Versicherung als Schuldige schreiben?

4 Antworten

Du hast einen verständlichen Unfallbericht geschrieben. Genauso kannst du das der Versicherung mitteilen.

Das Auto, das zur Tankstelle abgebogen ist, hat keine Schuld an dem Unfall. Jeder ist dafür verantwortlich, einen ausreichend großen Abstand zu halten. Von daher ist es egal,  dass Niemand das Kennzeichen kennt.

Also, kann ich den angeben, obwohl er weg gefahren ist ?

@Kimeey

Du kannst ihn angeben, das nützt aber nichts. Schuld bist du, weil du einen zu geringen Abstand hattest, oder gepennt hast.

Kannst du, ist aber für die Versicherung irrelevant

@lanlan0000

Also reicht es nur, wenn ich schreibe ,dass ich hinten drauf gefahren bin und dadurch das auto nach vorne geschoben habe und dadurch ein weiteres auto zu schaden gekommen ist ?

@Kimeey

Ich war auf dem Weg nach Hause von der Arbeit, als plötzlich das Auto vor mir bremste. Ich habe eine Vollbremsung hingelegt, hab es aber leider nicht geschafft und bin hinten drauf gefahren und hab das Auto noch nach vorne geschoben, so dass ein weiteres Auto getroffen wurde.

Das ist Alles, was deine Versicherung interessiert.

Warum der erste in der Reihe gebremst hat, spielt keine Rolle mehr.

Wenn das unangemessen und ohne besonderen Anlass gewesen wäre, hätte sich sein unmittelbarer Hintermann darauf berufen können, wenn der ihm dann reingefahren wäre.

Der Hintermann dieses Abbiegers hat es aber geschafft, rechtzeitig zu bremsen, somit ist für den Tankstellen-Abbieger alles fein. Er kann nichts dafür, dass irgendwo in der Reihe hinter ihm jemand zu spät bremst und dann andere Autos zusammenschiebt.

Mein Vater hat mal vor langer Zeit genau dasselbe erlebt, allerdings vom vorderen Ende der Schlang aus: er hatte erst mitten auf einer Kreuzung bemerkt, dass gleich hinter der Kreuzung die Werkstatt war, zu der er wollte und ist ziemlich in die Bremse gegangen - dann passierte das gleiche - seine drei Hintermänner bremsten rechtzeitig, dann schob ein vierter die drei zusammen.

Urteil ganz eindeutig - nicht mein Vater war schuld, sondern der, der die anderen zusammenschob.

Insofern kannst Du Deine Unfallschilderung so wie in Deiner Anfrage aufsetzen - rechne aber damit, dass die Versicherung da routinemäßig Dich als Alleinschuldigen einstuft, die Schäden an Deinen Vordermännern reguliert und Dich dann mit der Schadenfreiheitsklasse zurückstuft.

dein Unfallbericht sieht doch gut aus, das abbiegende Auto spielt keine Rolle, hat mit dem Unfall nicht das geringste zu tun. 

Du hast den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten; Dein Hintermann aber schon; was hinter dir passiert ist, gehört ebenfalls nicht mit rein. Damit hast du ebenfalls nix am Hut.