Ich habe ein Unfallauto gekauft. Was kann ich tun?

7 Antworten

Zuallererst lässt du Strafanzeigen und Worte wie "arglistige Täuschung" oder "Betrug" mal stecken. Das kann man immer noch auspacken, wenn sich die Hinweise darauf wirklich verdichten.

Der Lackierer hat bisher lediglich ausgesagt, die linke Seite wäre mal neu lackiert worden. Das sagt über einen tatsächlichen Unfall noch nicht viel aus. Hier wäre eine ausführliche Begutachtung durch einen Sachverständigen angebracht. Dieser kann genau feststellen, ob es sich tatsächliche um ein Unfallfahrzeug handelt oder nicht.

Falls es ein Unfallfahrzeug ist, kannst du dann mit dem Gutachten zum Händler gehen und ihm dieses als Beweis unter die Nase halten. Dann könnt ihr über einen etwaigen Nachlass oder Ähnliches verhandeln.

Ich gehe mal davon aus, dass der Händler das Auto auch gekauft hat und von diesem Sachverhalt nicht unbedingt etwas wusste.

Naja - Unfall ist nicht gleich Unfall. Lackierung hin oder her, es ist ein riesen Unterschied ob eine verkratzte Seite (Einkaufswagenrempler) oder ein richtiger Unfallschaden beseitigt wurde. Das gilt es abzuklären.

Durch eine Kratzerreparatur wird kein Auto zum Unfallwagen.

Schlecht lackiert...?  Naja es gibt den Bäckermeister und den Discounterbäcker. Die meisten Leute sind auch mit den Discounterbrötchen zufrieden und merken keinen Unterschied.   ;-) 

Was tun? Dein Lackierermeister kennt mindesten einen Sachverständigen. Diesen lässt du ein Gutachten machen. Je nach Ergebnis lässt du dich dann vom Anwalt vertreten. 

Was würde mich denn so ein gutachten kosten =) ? lg

@frageklotten

Um 150€ oder nach Vereinbarung

Das musst du im Kaufvertrag nachlesen und das nächste Mal halt besser aufpassen. Tip: Oft sieht man am Rahmen, ob es ein Unfallauto ist.

Ja am Rahmen hat mein Lackierer es auch erkennen können... danke dir

@frageklotten

Nur, dass ein Audi A5 Coupê keinen "Rahmen" hat. (Ist ja keine alte Amischleuder)

@Colopia

Kenn mich halt nur mit "alten Amischleudern" aus

Kommt erstmal darauf an, was im Kaufvertrag drin steht. Wenn Unfallfreiheit zugesichert wurde, würde ich mich an deiner Stelle von einem Anwalt beraten lassen. Generell könnte eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises in Betracht kommen. 

Hast du explizit auf ein unfallfreies Auto bestanden, oder steht etwas im Vertrag von "unfallfrei"?
Wenn nicht, hast du Pech würde ich sagen.