Unfall wärend Probezeit

10 Antworten

Ich zitiere mal aus der StVO: "Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten ... anzupassen."

Im Bußgeldkatalog bedeutet das "Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren bei schlechten Wetterverhältnissen". Das wären dann 50 Euro + 3 Monate Fahrverbot.

Und das bedeutet bei FS auf Probe: Du darfst Dich schon mal für einen neuen Führerschein anmelden.

Und bevor jetzt wieder eine blöde Bemerkung kommt, von wegen "kann ja nicht wissen, wie die Straße beschaffen ist": Vor Gericht interessiert nur und einzig und allein der Gesetzestext und der bedeutet, wenn Du nicht weißt, wie die Straße vor Dir beschaffen ist, musst Du das Fahrzeug stehen lassen !

Und das bedeutet bei FS auf Probe: Du darfst Dich schon mal für einen neuen Führerschein anmelden.

Nein, das bedeutet Probezeitmaßnahmen wenn hier ein Bußgeld von 40€ oder mehr verhängt wird, aber weder ein Fahrverbot noch den Entzug der FE.

Im Bußgeldkatalog bedeutet das "Mit nichtangepasster Geschwindigkeit gefahren bei schlechten Wetterverhältnissen". Das wären dann 50 Euro + 3 Monate Fahrverbot.

Aus welchem Bußgeldkatalog hast du das denn?
Richtig ist:

145 Euro Bußgeld, 3 Punkte, kein Fahrverbot.

Und das bedeutet bei FS auf Probe: Du darfst Dich schon mal für einen neuen Führerschein anmelden.

Das ist falsch. Es kommt hier nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis, es droht noch nicht einmal ein Fahrverbot.

Natürlich war es deine Schuld. Deine Geschwindigkeit war den glatten Straßen nicht angepasst! Da ist auch 40 zu schnell! Und das kein anderes Auto beteiligt war, war nur Glück. Wenn da einer gestanden hätte, dann hättest du nicht mehr aus weichen können. Da hätte auch ein Fußgänger sein können, den du dann überfahren hättest!!!

Ach, wie ich sie doch liebe, diese Besserwisser denen sowas natürlich nie passieren könnte, weil sie ja immer haargenau wissen wie die Straße auch um die nächste Kurve herum beschaffen ist. ;-P
NATÜRLICH KANN ES EUCH AUCH PASSIEREN!!! NUR, DASS ES NOCH NICHT PASSIERT IST HABT IHR WOHL DEM GLÜCK ZU VERDANKEN.

@Wenne

Ja es kann jedem passieren. Letztes Jahr bin ich auch mit sagenhaften 19 km/h in einen Graben geutscht. Es hat mich 15€ Strafe gekostet, da ich immernoch zu schnell unterwegs war. Mehr kam da aber auch nicht auf mich zu und es war auch in meiner Probezeit.

Also keine Bange. ;)

@Wenne

Nein es waren 100 erlaubt also die geschwindigkeit wurde eindeutig nicht überschritten

@Wenne

Hab ich auch direkt gedacht als ich das gelesen hab aber so Leute haben noch nie was von blitzeis gehört, oder das manchmal auch irgendwo einfach ein schlagloch zufriert und dann die einzig glatte Stelle einer sonst normalen Fahrbahn bildet

@Deamonia

Also ich war mir bewusst das es Glatt sein kann und bin ja extra langsam gefahren! Also passiert ist diesmal zum glück ja nichts und mein bruder hat mich aus dem graben gezogen und wir sind wieder nach hause gefahren! Nun bin ich aber nicht sicher ob man desswegen den Schein verlieren kann!

@Dela1994

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mag nicht überschritten worden sein, wohl aber die höchstens zulässige Geschwindigkeit. Die nämlich richtet sich nicht nach dem Zeichen 274 ("Zulässige Höchstgeschwindigkeit"), sondern insbesondere nach den örtlichen Straßen-, Sicht-, und Wetterverhältnissen.
Dazu aus der StVO:

§ 3 StVO Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Da du in den Graben gerutscht bist, hast du dem ersten Anschein nach gegen diese Pflicht zur Anpassung der Geschwindigkeit verstoßen. Daher wirst du als allein Schuldiger betrachtet, sofern du keinen Entlastungsbeweis führen kannst, du also nicht nachweisen kannst, dass eine andere Ursache als unangepasste Geschwindigkeit zu dem Unfall geführt hat.

@Dela1994

Weder musst du mit einem Fahrverbot noch gar mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen, wohl aber mit Probezeitmaßnahmen, denn unangepasste Geschwindigkeit bei Glatteis ist eine schwerwiegende, nicht mehr geringfügige Ordnungswidrigkeit.

@Deamonia

Zufälligerweise ist Januar. Da muss man auch mit Bltzeis rechnen.

@Wenne

@Wenne: Natürlich kann mir das auch passieren. Aber ich behaupte dann auch nicht, dass ich keine Schuld hatte!!! Es IST dann meine Schuld!

@Deamonia

@Deamonia: Ich habe durchaus schon von Blitzeis gehört. Es ging mir lediglich um die Aussage, es sei nicht seine Schuld! Wessen denn??? Da muss man eventuell auch das Auto stehen lassen. Oder aber eben wenigstens die Verantwortung tragen und sagen: Ich habe da nicht richtig gehandelt oder zumindest nicht richtig eingeschätzt.

Jedoch war es nicht meine schuld

Das wird die Polizei anders sehen.

§ 3 StVO Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.


Hier droht Dir ein Bußgeld von 145€ plus 23,50€ Gebühren, 3 Punkten und somit auch Probezeitmaßnahmen, d.h. Anordnung eines Aufbauseminars mit Probezeitverlängerung um 2 Jahre, aber kein Fahrverbot.

Das Problem ist als Anfänger zu beweisen das du nicht schuld bist. Wäre in deinem Fall ein zweiter beteiligt gewesen würdest wahrscheinlich dennoch du die schuld bekommen, da das Gericht sagen wird das du nicht dem Wetter und deiner Erfahrung entsprechend angepasst gefahren bist.

Als Anfänger muss man sich bewusst sein noch nicht viel Erfahrung zu haben, und das bei entsprechendem Wetter berücksichtigen.

Den Führerschein würdest du deswegen aber nicht verlieren, da es ein fahrfehler und keine regelübertretung war die zum Unfall geführt hat (gehe mal davon aus das da 50 erlaubt war? )

40 km/h können bei Glatteis viel zu schnell sein. Wurde der Schaden denn durch die Polizei aufgenommen? Es kann auch ohne weiteres sein, dass da eine Rechnung von der Straßenmeisterei kommt.

Ganz so harmlos ist das also nicht. Schau dir mal den § 1 StVO an.