Unfall Vorschaden? Welche Rechte habe ich?

5 Antworten

Bei deinem Text kann ich einige Passagen nicht nachvollziehen.

Vor einer Woche ist mir jemand rückwärts frontal in mein Auto gefahren. Am Auto des Verursachers ist nichts

Das passt nicht.  Wenn jemand einem anderen in Auto fährt, findet man auch Schäden am Fahrzeug des Schadensverursachers.

Mein Nummernschild ist verbogen und laut Partnerwerkstatt der Verursacherin (ich bin bei der gleichen Versicherung) ist auch unten an der Beifahrerseite ein Riss.

Was hat die Partnerwerkstatt der Verursacherin mit deinem Schaden zu tun???

Problem an der ganzen Sache ist, das mein Mann irgendwann vorher einen Bordstein mitgenommen hatte und dadurch eine Beule entstanden ist.

Und dies hat ein Gutachter festgestellt?  Oder woher weiß der Versicherer von dem Schaden?

Ich hab keine RSV und einen unabhängigen Gutachter bekomme ich nicht.

Verstehe ich nicht.  Einen Kfz-Sachverständigen beauftragt doch der Geschädigte bei einem Schaden.  Nur bei Vollkasko-Schäden übernimmt der eigene Versicherer die Bestellung des Gutachters.

Und bezüglich des Leihwagens wäre es ja möglich gewesen, dass du einige Euros der Kosten übernimmst und dafür ein größeres Auto hättest.

Überdenke mal deinen Text - der passt nicht.

"Das passt nicht.  Wenn jemand einem anderen in Auto fährt, findet man auch Schäden am Fahrzeug des Schadensverursachers."

Nein eben nicht. Sie hatte ein altes Auto mit einer, ich sag mal, stabilen Stoßstange. Da war gar nichts zu sehen nur ich hab den Schaden.

"Was hat die Partnerwerkstatt der Verursacherin mit deinem Schaden zu tun???"

Wir haben beide die gleiche Versicherung mit Werkstattbindung.

"Und dies hat ein Gutachter festgestellt?  Oder woher weiß der Versicherer von dem Schaden?"

Ein Gutachter der Versicherung hat das festgestellt und die Werkstatt steht im Kontakt mit der Versicherung.

"Verstehe ich nicht.  Einen Kfz-Sachverständigen beauftragt doch der Geschädigte bei einem Schaden.  Nur bei Vollkasko-Schäden übernimmt der eigene Versicherer die Bestellung des Gutachters."

Genau das verstehe ich auch nicht! Ich hab bei der Versicherung gefragt ob ich einen unabhängigen Gutachter haben darf. Geht,aber die Kosten werden nicht übernommen.

@ALLY77

Ich muss mich leider wiederholen.

Wenn ein Auto ein anderes frontal auf die Schippe nimmt, sind an beiden Fahrzeugen Schäden zu erkennen.

Dies ist Tatsache - und dies wird dir jeder Kfz-Sachverständige auch so bestätigen.

Wir haben beide die gleiche Versicherung mit Werkstattbindung

Die Werkstattbindung greift nur bei Kasko-Schäden, den du doch gar nicht hattest.

Also hättest du auch jede andere Werkstatt aufsuchen können.

Ein Gutachter der Versicherung hat das festgestellt und die Werkstatt steht im Kontakt mit der Versicherung.

Du hast also deinen Schaden, als Vollkasko-Schaden deiner Versicherung gemeldet?

Genau das verstehe ich auch nicht! Ich hab bei der Versicherung gefragt ob ich einen unabhängigen Gutachter haben darf. Geht,aber die Kosten werden nicht übernommen.

Dies ist so korrekt,  wenn du den Schaden als Vollkasko-Schaden gemeldet hast.

Ansonsten steht dem Geschädigten die Wahl eines eigenen Gutachters zu und dieser muss von der generischen Versicherung gezahlt werden, unter der Voraussetzung der Schaden ist höher als 715 €.

Sinnvoll wäre gewesen, das Fahrzeug in eine selbst ausgesuchte Kfz-Werkstatt zu fahren - eine Abtretung für die Schadenserstattung der Werkstatt zu geben - alles weitere hätten diese für dich getan - unter anderem auch einen Gutachter beauftragt.

War dir dein Versicherungsvermittler bei deinem Schaden nicht behilflich.

In solch einem Fall, solltest du dir einen Rechtsanwalt nehmen und die Sache ihm übergeben.

Deine Vorgehensweise war vollkommen falsch.

@Apolon

"Wenn ein Auto ein anderes frontal auf die Schippe nimmt, sind an beiden Fahrzeugen Schäden zu erkennen."

Der ist beim Rückwärtsfahren in meine Front gekracht. Der Wagen hat echt nix abbekommen. 

"Dies ist so korrekt,  wenn du den Schaden als Vollkasko-Schaden gemeldet hast."

Die Verursacherin hst den Schaden gemeldet . Ich hab noch nichts als VK Schaden gemeldet. Ich werde es wahrscheinlich tun müssen wenn die Versicherung nur das Nummernschild zahlen will.

"Deine Vorgehensweise war vollkommen falsch."

Da hast du wahrscheinlich Recht aber hinterher ist man leider immer erst schlauer!

@ALLY77

Dass der Wagen den Schaden verursacht hat, keine Schramme hat, glaube ich nicht.

Dass die Schadensverursacherin den Schaden ihrer Versicherung gemeldet hat, ist ja auch in Ordnung.

Nur hat dies mit dem zu beauftragten Kfz-Sachverständigen nichts zu tun.

Da hast du wahrscheinlich Recht aber hinterher ist man leider immer erst schlauer!

Bedeutet, dann aber auch, dass du deinen Versicherungsvermittler nicht um Hilfe gebeten hast.

Alternativ du deinen Vertrag online abgeschlossen hast - und somit hast du niemanden, der dir im Schadensfall hilft.

@Apolon

.... hier zeigt es sich dann einmal wieder, daß die von Toyota nach einem klitzekleinen Bumser schier auseinanderfallen.

.... da kann aber etwas nicht stimmen und unabhängige Gutachter gibt es in jedem Kaff und wenn Du schuldlos bist, ist es ja auch Deiner, der den Schaden bewertet.

Und ist eine uralte Beule vorhanden, hat der jetzige Verursacher damit doch nichts am Hut. Und die VK wird auch nicht ordnen, denn die Mitteilungsfristen dürfen abgelaufen sein.

Und wer so gegen einen Bordstein ballert und sich Schäden einfährt, sollte sich auch um die Lenkung/Spur kümmern und nicht nur nachsehen lassen von einem Kumpel.

Und wieso fällt der Urlaub aus? Der Schaden muß doch schon vor Wochen und nicht vor einer passiert sein und ein Karosseriebauer benötigt keine Monate für die kleine Reparatur.

Auch eine Versicherung regelt nicht wie hier behauptet in wenigen Stunden.


"Und ist eine uralte Beule vorhanden, hat der jetzige Verursacher damit doch nichts am Hut. Und die VK wird auch nicht ordnen, denn die Mitteilungsfristen dürfen abgelaufen sein."

Hat er auch nicht und ich hab auch nicht beauftragt das der alte Schaden mitbehoben werden soll. Den alten Schaden kann ich problemlos über meine VK laufen lassen allerdings will die Versicherung als Neu Unfallschaden nur das Kennzeichen bezahlen obwohl viel mehr verursacht worden ist und das geht mir zu weit. 

Grundsätzlich ist die Anrechnung des Vorschadens schon korrekt. Fraglich ist die Höhe. Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, den zahlt die gegnerische Haftpflicht in vollem Umfang, auch wenn das deine "eigene" Versicherung ist.

Ohne Rechtschutzversicherung wird es teuer.

Du solltest dir einen Anwalt nehmen.

Denn die Gutachter der Versicherung sind Voreingenommen und werden von denen bezahlt.

Besser ist es einen vom Gericht zu nehmen, der unabhängig ist.

Genau deswegen schickt die Versicherung ja den Sachverständigen, um den Altschaden abzugrenzen.

Wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst du nur (auf eigene Rechnung) ein Gegengutachten erstellen lassen.

Ob du diese Gutachterkosten dann erstattet bekommst, steht auf einem anderen Blatt. Du bist auch zur Schadensminderung verpflichtet.