Unfall und irgendwas ist nicht eingetragen?

11 Antworten

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Die Kfz-Haftpflicht zahlt an den geschädigten Dritten immer, egal ob Allianz oder eine andere.

Unter gewissen Umständen -wenn z.B. durch nicht eingetragene Teile eine Gefährdung anderer zu erwarten ist und dies die Unfallursache ist- kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, diese Regressforderung ist bis max. 5.000,-€ möglich und nennt sich Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall.

Kann es sein, dass sie die einzig richtige Antwort haben , und die anderen nur irgendwas erzählen?

@Dan0el

Ich sag mal so, bei einigen der anderen Antworten kann ich nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen :-D

@Dan0el

Sorry, aber mit diesen wenigen Informationen kann man diese Frage nicht beantworten.  Also stochert jeder der Antwortenden im Nebel, und somit kann keine Antwort richtig sein.

Auch Stichworte wie Unfall, Versicherung + Auto helfen nicht weiter.

Denn auch solch eine Schlussfolgerung wäre möglich.

X hat einen Unfall mit seinem Auto und wird berufsunfähig.

Beim Antrag auf BU-Rente wird festgestellt, dass beim Antrag eine chronische Krankheit nicht angegeben wurde.

Daher eine Bitte an dich:  In Zukunft weiter Details schreiben, dass jeder erkennen kann, welchen Versicherungsvertrag du meinst. Und um was für einen Unfall bzw. Schaden es überhaupt geht.

Bitte auch beachten, dies ist kein Forum für Hellseher.

Ist wohl Auslegungssache...

"Obliegenheit meint im Privatrecht ein Verhaltensgebot, welches zwar nicht rechtlich verpflichtend, dessen Einhaltung aber im eigenen Interesse ist."

Ist es nicht rechtlich verpflichtend die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges herstellen zu lassen indem man seine Teile eintragen lässt bevor man auf öffentlichen Straßen damit rumfährt?

@Eierfanta
Ist wohl Auslegungssache...

Nein ist es nicht.

"Obliegenheit meint im Privatrecht ein Verhaltensgebot, welches zwar nicht rechtlich verpflichtend, dessen Einhaltung aber im eigenen Interesse ist."

Hier geht es nicht um Privatrecht, hier geht es um Versicherungsrecht, es gibt im versicherungsrechtlichen Sinne einmal eine Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall und eine Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall. In dem Fall hier wäre es unter den oben in der Antwort gegebene Bedingungen eine Obliegenheitsverletzung VOR dem Versicherungsfall, steht doch schon in der Antwort hier.

Ist es nicht rechtlich verpflichtend die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges herstellen zu lassen indem man seine Teile eintragen lässt bevor man auf öffentlichen Straßen damit rumfährt?

Spätestens nach Anbau muss entsprechend den Auflagen in der ABE oder TÜV-Teilegutachten z.B. eine Abnahme erfolgen, aber dies hat ja nun nichts mit der hier gestellten frage zu tun bezgl. der Haftung wenn dies nicht gemacht wurde und ein Unfall geschieht.

Ich habe die Informationen gekriegt , die ich wollte , habe gar keinen Unfall verursacht oder so , wollte nur mal wissen was wäre wenn , ich habe derzeit nicht mal ein Auto

@Dan0el

Dann freue dich, dass einer der Antwortenden erahnen konnte was du wissen wolltest.

Grundsätzlich bist du ohne Versicherungsschutz unterwegs. Die Versicherung wäre ja blöd wenn sie für den Schaden aufkommen würde.

Es gibt zwar das Argument: "Wäre der Unfall vermeidbar gewesen" aber solche Sachen entscheidet dann ein Richter...

Fazit: Wer seinen Kram nicht eintragen lässt ist selber schuld wenn etwas passiert und braucht nachher nicht rumheulen. (Wenn die Eintragung im Nachgang angezweifelt wird, ist wieder eine andere Sache; dann ist man seiner Pflicht zumindest nachgekommen)

ohne weitere Informationen, kann man diese Frage nicht beantworten.

Zumindest müsste man mal wissen, um was für einen Schaden bzw. Unfall es sich handelt?

Außerdem, welche Versicherung hier überhaupt gemeint ist.

Beispiel, wenn bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine bei Antrag bestehende chronische Krankheit im Antrag nicht eingetragen wurde, erfolgt keine Leistung.

Mal angenommen der Auspuff ist nicht eingetragen , und es entsteht ein Unfall , der einen etwas höheren Schaden veeursacht , und bei der Begutachtung kommt raus , dass es nicht eigetragen ist , wie würde eine Versicherung reagieren ?

@Dan0el

ein nicht eingetragener Auspuff wird keinen Unfall auslösen; der wäre zu laut und kann ebenfalls zum Erlöschen der BE führen, das wäre nur eine OWI.

Wenn er dadurch aber ein Martinshorn nicht hört und dadurch ein Unfall verursacht, kann die Versicherung sofern es bekannt wird, den Fahrer in Regress nehmen.

@Dan0el

Kann man so pauschal nicht beurteilen.

Hier kommt es darauf an, ob durch den nicht eingetragenen Auspuff die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung erloschen ist.

Denn bei Gesetzesverstoß, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

Aber weshalb machst du dir heute schon darüber Gedanken, da du ja weder einen Führerschein noch ein Auto hast.

Ich habe einen Führerschein , und hatte auch mal ein Auto , nur ist das kaputtgegangen (Motorschaden) , und habe jemanden anderen es übergeben , der hat einen anderen Motor eingebaut und fährt jetzt damit einfach so durch die Gegend !

Soll aber nicht mein Problem sein , wenn was passiert , ich habe ihn aber schon ganz klar meine Bedenken mitgeteilt , er wird es bestimmt sehr bald auch eintragen lassen , weil ich dann immer wenn ich ihn sehe drauf ansprechen werde , was für ein Risiko da hinter steckt

irgendwas ist nicht eingetragen?

WAS? hat dieses Teil zum Unfall beigetragen? Die Betriebserlaubnis dürfte erloschen sein und die Versicherung ist raus

Nein, alles was gegen die Regeln verstößt ist Eigenverschulden. Was nicht im KFZ Brief steht bzw. keine ABE hat , zählt als illegal angebaut.