Unfall mit Radfahrer von links, wieviel Teilschuld?

12 Antworten

Ich würde da einen Anwalt fragen., der sich mit Verkehrsrecht auskennt.

Auf keinen Fall vorher was bezahlen.

Und was ist mit deinem Schaden am Auto ?

Da Du leider nicht beschrieben hattest, wie an dieser Kreuzung oder Einmündung die offizielle Verkehrsregelung aussieht, ist die rechtliche Situation unklar.

Sollte dort rechts-vor-links gegolten haben. dann hätte das Mädchen eindeutig Schuld, besonders wenn es noch ohne Licht unterwegs gewesen war.

Sinnvollerweise hättest Du hier die Polizei gerufen, auch wenn es Dir vielleicht lächerlich vorgekommen wäre, weil es einmal einen Personenschaden gegeben hatte und weil Du Dir dann die Diskussion mit der Mutter erspart hättest.

Hi, erst einmal ein großes Lob an Dich, dass es in der ersten Linie die Sorgen um die Gesundheit sind, die dich plagen und dann erst der Schaden. Das ist nicht selbstverständlich.

Es war ein Fehler einerseits, die Polizei nicht mit hinzuzuziehen. Vermutlich wirst du, sollte es vor Gericht gehen, eine Teilschuld bekommen, und die nicht ganz unerheblich. Muss nicht, kann aber sein. Das Risiko ist auf jeden Fall nicht so gering, dass man vor Gericht gehen sollte.

Ich würde der Mutter einen Blumenstrauß schicken, der Kleenen zwei Kinofreikarten und den Schaden bezahlen. Reparatur an einem Standard-Zur-Schule-Rad sind überschaubar, und ein Leihrad auch. Lass alles zusammen 200 Euro kosten. Da lohnt es nicht, dass der Versicherung zu melden.

Alternativ gibst du die Sache einem Anwalt und hältst ansonsten die Füße still. Entweder, oder, aber nichts dazwischen. Kopf hoch, solange niemandem etwas ernsthaft passiert, ist alles andere regelbar.

hallo,

im rahmen der gefährdungshaftung hast du die alleinige schuld. melde sicherheitshalber den schaden deinem kfz haftpflichtversicherer, die mutter kann dort ihre schadensmeldung abgeben. der versicherer muß unberechtigte ansprüche abwehren. bleibt es bei einer kleiner summe, kannst du dir die schadensstufung um die geleistete summe zurückfordern.

beste grüße

dickie59

Ihr Gefühl haben sie völlig zurecht! Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden hätten Sie in jedem Falle die Polizei hinzuziehen sollen! Die hätte an Ort und Stelle die Schuld festgestellt und Sie wären dann ggfs. völlig schadlos und ohne ein schlechtes Gewissen aus der Nummer raus gewesen. Wie stellen Sie denn sicher, dass Sie keine Unfallflucht begangen haben? Was haben Sie nach dem Zusammenstoß veranlaßt, dies zu vermeiden!?!

Eine Sackgasse mit Vorfahrt!?!

Die hätte an Ort und Stelle die Schuld festgestellt >

Die Polizei stellt überhaupt keine Schuld fest. Das macht ein Verkehrsrichter.

Kenne viele Sackgassen mit Vorfahrt. Es gilt sehr oft die Rechtsregel. Hinter Sackgassen verbergen sich häufig ganze Siedlungsgebiete die nur keine Durchfahrt wollen.