Unfall mit Postboten( E-Fahrrad) auf den Gehweg!
Ich muss hier leider noch mal Nachfragen! Ich bin mit meinen Fahrzeug PKW aus einer Einfahrt rausgefahre und musste aus deisem Grund über den Bürgersteig fahren. Ich bin also sehr lagsam zur Strasse hin gefahren und befand mich noch auf den Bürgersteig um nach rechts und links zuschauen ob ich auf die Starsse fahren kann. Der Postbote mit seinem Elektrorrad kam von Rechts, also gegengesetzt der Fahrtrichtung auf dem Bürgersteig obwohl es links und rechts der Strasse einen Fahrradweg gibt. Laut seiner Aussage war Er gerade auf dem Weg zu Post zurück , da Er mit der Ausleiferung fertig war.
Laut der Polizei haben beide Schuld. Da der Postbote Sonderrechte hat.
2 Antworten

Hier liegt ein etwas komplizierter Sachverhalt vor. Die Schuldfrage, insbesondere die Höhe der einzelnen Haftung ist von sehr vielen weiteren Faktoren abhängig. Wer hat gestanden, wer ist gefahren, wie waren die Sichtverhältnisse, in welcher Geschwindigkeit fuhren die beiden Beteiligten usw. Um diese zu klären solltest du umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten der dich vertritt. Wenn dieser keine gütliche Einigung erreicht, dann wird die Schuldfrage von einem Gericht geklärt.

Ja und deine Frage? Wenn die Polizei sagt, beide haben Schuld, dann ist es so.

der Beamte, der den Unfall aufgenommen hat, unterschreibt auch. Es sind immer zwei, das ist doch egal.

Was die Polizei zur Schuldfrage sagt ist absolut nicht verbindlich.
ja das hat die Polizei aber nur gesagt, auf dem Unfallbericht steht nichts. Zudem kommt das auf den Bericht auch nur ein Polizeibeamter eingetragen ist obwohl es zwei waren.