Unfall mit Fahrradfahrerin an Überquerungshilfe

5 Antworten

Daß da früher mal ein Zebrastreifen war, ist völlig irrelevant. Relevant ist nur, was da jetzt ist. Also eine Querungshilfe. Es gibt zu viele offene Fragen, als das hier irgendjemand eine eindeutige Antwort geben könnte. Spontan fallen mir folgende ein:

  • Ist diese Querungshilfe wirklich nur für Fußgänger gedacht? Wenn nicht, dürfen Radfahrer dort u.U. auch fahren. Das aber hängt von weiteren Fragen ab.
  • Ist dort ein reiner Gehweg, ein Radweg oder ein für Radfahrer freigegebener Gehweg? Falls dort ein Radweg ist: Ist dieser auch in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig oder war die Radfahrerin eine Geisterfahrerin?
  • Wenn dort ein Radweg sein sollte, können Radfahrer diese Querungshilfe auch legal fahrend erreichen?

Daß die Radfahrerin sich einen Anwalt genommen hat, ergibt Sinn. Denn ihr wurde ja u.U. die Vorfahrt genommen, wodurch es zu einem Unfall kam. Sie ist zwar nicht gestürzt, aber hat vermutlich einen Schaden am Fahrrad. Und den möchte sie natürlich auch ersetzt bekommen. Ggf hat sie sich aber dennoch verletzt, nämlich an Händen oder Armen (nm.E. nicht unwahrscheinlich). Ob sich eine Klage gegen sie lohnt, dürfte von meinen oben aufgeführten Fragen abhängig sein. Wenn sie dort völlig StVO-Konform gefahren ist, sieht es schlecht aus. Wenn sie dort rechtswidrig fuhr, könnte sie eine Mitschuld bekommen.

Hat die Polizei das alles aufgenommen? Die große Frage ist, was sie mit dem Anwalt bezwecken will. Hast Du schon Post von ihrem Anwalt bekommen? Was fordert sie/bzw. welche Sicht der Dinge vertritt sie denn? Will sie irgendwelche Zahlungen aus dir heraus pressen? Ich denke die Sachlage ist recht ausgeglichen. Du hast den Fehler gemacht, wieder loszufahren ohne nach links zu schauen. Sie ist an einer Stelle an der sie schieben muss mit dem Rad gefahren. Das Problem ist, dass die Rechtssprechung in Deutschland in so einem Fall tendenziell den Schwächeren Verkehrsteilnehmer bevorzugt: Der Radfahrer ist tot, wenn du ihn überfährst; am Auto hast du einen Blechschaden.

Ich würde abwarten, worin die Forderung besteht. Wenn sie von dir Schmerzensgeld oder sonst was will, würde ich einen Anwalt einschalten. Wenn sie nur von dem Schaden freikommen will, der an deinem Wagen entstanden ist, würde ich es darauf bewenden lassen.

Ich weiß nicht, in welche Kristallkugeln die anderen geschaut haben, aber die Informationen die du zum Unfallhergang lieferst, sind zu dürftig, um hier eine abschließende Bewertung der Gesamtsituation vornehmen zu können.

Du scheinst dich zwar im Recht zu fühlen, doch das muss nichts heißen!

Wo genau befand sich die Überquerunghilfe?

Ein Link zu Google Maps und eine genauere Beschreibung, wer von wo kam und wohin wollte, wäre hilfreich!

Du solltest auch einen Rechtsanwalt nehmen. Wenn ich es richtig überblicke (nach Deiner Schilderung), war sie wartepflichtig und hat einen Schaden verursacht. Dann muss sie auch dafür haften. (War die Polizei vor Ort? Hätte ich zur Schadensfeststellung gerufen. - Gab es Zeugen für den Unfall?)

Diesen Informationen nach, hast du gute Chancen. Wobei Details fehlen. Denn eindeutig ist es ja nicht. Denn durch das stehen bleiben hast du ja eigentlich auf deinen Rechts- Vorrang verzichtet.

Du kannst ja mal bei (d)einem Anwalt persönlich und mit allen Informationen und Details nachfragen.