Unfall mit Fahrradfahrer auf dem Gehweg?

9 Antworten

Da der Junge erst 13 Jahre alt ist, kann er keine eigen Privathaftpflichtversicherung haben.

Er wird aber über die Eltern versichert sein.

Mir stellt sich hier aber noch die Frage:

gibt es auf dem Bürgersteig ein Sonderzeichen, dass diesen auch als Fahrrad-Weg ausweist.

Wenn ja - könnte sogar der Junge den Schaden an seinem Fahrrads von dir fordern.

Wenn nein - kannst du den Schaden von den Eltern des Jungen fordern.

Wenn diese allerdings nicht zahlen, bleibt nur der Rechtsweg.

WhatAQuestionA 
Fragesteller
 25.03.2017, 12:13

definitiv kein rad und fußgänger weg .

der Lütte ist mit 13 noch nicht Strafmündig und am Bürgersteit hat er in dem Alter nix mehr zu suchen - er müsste auf die Fahrbahn. 

Eine Aufsichtsverletzung der Eltern; ob das zum Tragen kommt? 

konnte net abbremsen weil er keine bremsen hatte

damit hätte er weder auf der Fahrbahn noch Bürgersteig fahren dürfen   m.E. sind die Eltern damit in der Pflicht den Schaden zu zahlen

NamenSindSchwer  24.03.2017, 19:30

der Lütte ist mit 13 noch nicht Strafmündig 

Das spielt auch keine Rolle, es geht hier ja nicht um eine Straftat. Mit 13 ist er sehr wohl (beschränkt) deliktsfähig und kann damit für seine Taten haften.

WhatAQuestionA 
Fragesteller
 24.03.2017, 19:38

wobei ja die eltern dafür haften müssten . aber die sahen sehr ungepflegt aus und haben auch nach alkohol gerochen . ich gehe davon aus das da auch keine haftpflicht vorhanden sein wird . er sagte "das wüsste er nicht genau" als ich fragte ob eine haftpflicht vorhanden wäre . also habe ich gesagt er soll nachschauen und ich melde mich sonntag nochmal telefonisch . sollte keine vorhanden sein lass ich mich von einem anwalt beraten .

DerHans  24.03.2017, 19:43
@WhatAQuestionA

Die Eltern haften keineswegs für ihr Kind. 

Aber das Kind haftet selbst, auch mit seinen ZUKÜNFTIGEN Einkommen. 

Der Geschädigte muss die Forderung gerichtlich titulieren lassen und kann später pfänden, wenn der Junge mal Geld verdient.

NamenSindSchwer  24.03.2017, 20:46
@WhatAQuestionA

wobei ja die eltern dafür haften müssten

Nein, wieso? Die würden nur haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Aber einen 13-Jährigen kann man unbeaufsichtigt mit dem Rad im Straßenverkehr teilnehmen lassen.

peterobm  24.03.2017, 21:12
@NamenSindSchwer

das schon, aber wenn das Fahrrad nicht verkehrssicher ist; nicht funktionierende Bremse .... steht oben im Detail

Mit 13 ist das Kind zwar nicht strafmündig, aber schadenersatzpflichtig. Wenn keine Haftpflichtversicherung besteht, muss das Kind später bezahlen, wenn es Geld verdient. 

Die Eltern sind nur haftbar, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Das wäre der Fall, wenn das verkehrsubsichere Fahrrad im Wissen oder Duldung der Eltern benutzt wurde. 

Wenn eine Familienhaftplichtversicherung besteht, wird die Regeln. 

Mit 500..600€ kriegst du gerade mal einen Spiegel lackiert. Meine Stoßstsnge hinten hat 1800€ Gekostet. 

Eine gewisse teilschuld eird man für zugestehen, da du nicht aufmerksam genug gefahren bist. Wäre da ein Kleinkind mit Kinderfahrrad gefahren, hättest du es auch ungefähren.

Also: Kostenvoranschlag, dann nach der Familien-Haftpflicht fragen oder eben die Forderung an die Familie stellen. Wenn das nicht wirkt: Anwalt beauftragen. Wenn das keine Hartz-4-Empfänger sind, wird man eine Lösung finden. Bei Hartz-4-Empfängern wirfst du unnötig Geld für den Anwalt raus. Denn dann gibt es dort garnichts zu holen.

WhatAQuestionA 
Fragesteller
 24.03.2017, 19:42

du verwechselst da was . ich habe niemanden angefahren . ich war quasi schon aus der einfahrt raus und stande ... hab nur gewartet bis der verkehr es zulässt das ich abbiegen kann und der radfahrer ist mir dann in die tür rein gefahren . also angefahren habe ich niemanden

Ein 13 Jähriger ist für nichts haftbar. Die Eltern somit auch nicht.

Du kannst nur beten, das die Eltern den Schaden trotzdem bezahlen.

Eine Haftpflicht weiß das auch und bezahlt nicht.

Mario

WhatAQuestionA 
Fragesteller
 25.03.2017, 12:16

ich hab als ich klein war (14j.) jemandem ausversehen einen stein ins heck geworfen . scheibe war kaputt . haftpflicht is eingesprungen . wäre ja schlimm wenn die familienhaftpflicht keine schäden des kindes reguliert .

NamenSindSchwer  26.03.2017, 10:58

Ein 13 Jähriger ist für nichts haftbar.

Das stimmt nicht, ein 13-Jähriger ist bedingt deliksfähig und kann durchaus für sein Handeln haften.

Hoff mal lieber, dass der Junge nicht zum Arzt geht und dort angibt, dass es ein Unfall mit Beteiligung eines Kfz war. Dann kommt unter Garantie seine Krankenkasse mit Regressansprüchen auf deine Kfz Versicherung zu. Schon allein durch die Betriebsgefahr des Kfz bist du hier in der Haftung, wenn auch vl. nicht zu 100%.