Unfall mit dem Auto - 8.1 BKat bei Dunkelheit zwingend?

5 Antworten

Du hast anscheinend aufgrund Deiner Geschwindigkeit die Kontrolle über Deinen Wagen verloren - daraus kann man schon den Schluss ziehen, dass sie nicht angepasst war.

Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren  8.1 trotz
angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an
Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei
schlechten Sicht- oder
Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)

Da bist Du mit 150€ doch noch gut bedient.

.Die Owi nach 8.1 BKat lautet konkret:

TB-Nr. 103620

Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum, Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;

Eine Konkretisierung wird gefordert.
Und hier hat die Bußgeldbehörde den Zusatz Dunkelheit/ Regen gewählt. Eine nochmalige Auswahlmöglichkeit zwischen diesen zwei Zusätzen hat sie nicht, da es so im System hinterlegt ist. Es kann also sowohl der eine Begriff wie auch das andere zutreffen. In deinem Fall trifft der Begriff Dunkelheit zu. Zusätzlich Regen bedarf es nicht. Es reicht, wenn ein Begriff erfüllt ist. Deshalb heisst es im BKat- Tatbestand auch "oder".

Bei Dunkelheit und Regen ist die Sicht stark reduziert. Weiter ist eine Autobahnabfahrt gleichzusetzen mit einer Straßeneinmündung und in jedem Fall eine unübersichtliche Stelle.

Darüber hinaus verlängert sich der Bremsweg bei Nässe erheblich. 

Das wird ja wohl in Summe schon der Grund gewesen sein, warum du den Unfall gebaut hast. 

Im Endergebnis hättest du deutlich langsamer fahren müssen.

Unterm Strich halte ich die Einordnung hier für richtig. 

Die Begründung enthält ausschließlich den Punkt "Dunkelheit/Dauerregen". 
Geregnet hat es nicht, dunkel war es schon.
Ich frage mich eben nur, wenn die Gesetzgebung Dunkelheit mit stark reduzierter Sicht gleichsetzt - warum steht das dann nicht im BKat statt "... bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)"?

@foolio627

Nun könnte man trefflich darüber streiten, ob es geregnet hat oder nicht. 

Fakt ist, und daran kommst du nicht vorbei, das Dunkelheit in Verbindung mit Regen immer einer stark reduzierten Sicht und deutlich längeren Bremswegen einhergeht. Das sind nunmal schlechte Sicht- und Wetterbedingungen. Nebel und Glatteis sind nur als Beispiele genannt. Daneben kann es noch andere geben.

nein, aber deine unangepasste Geschwindigkeit.

Die wäre auch mit 8.2 BKat "abgegolten" (nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung). Das kostet nur 35€ und keine Punkte.

@foolio627

hat es nicht geregnet?

@Bitterkraut

Nein hat es nicht, aber es war dunkel.