Unfall mit Auto meines Vaters?

6 Antworten

Der Schaden am Wagen deines Onkels wird über die KFZ-Haftpflicht reguliert. Versichert ist immer das Fahrzeug.

Entweder reguliert dein Vater das selbst oder er wird im Januar nächsten Jahres hoch gestuft.

Ob sich das bei der Vollkasko lohnt, kann nur dein Vater selbst entscheiden. Da ist meistens eine Selbstbeteiligung vereinbart und der Vertrag würde ebenfalls hochgestuft.

Das kommt drauf an was bei den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist. Bei meiner Versicherung darf jeder fahren. 

Was ich viel schlimmer finde ist das du hier eine strafbare Unfallflucht begangen hast, da die beiden ja scheinbar noch nichts von ihrem "Glück" wissen. Sowas kann dich den Führerschein kosten und im Extremfall einen Wohnraum von 8qm für die nächste Zeit (bis zu 3 Jahren).

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Ja da gebe ich dir auch vollkommen recht, aber es ist ja immernoch mein Onkel und ich werde es ihm auch so bald wie möglich mitteilen, wollte mich hier nur informieren wegen der Versicherung...

@janina277

Ob Onkel oder nicht ist der Polizei herzlich egal. Wenn dich jemand beobachtet hat und die Daten weitergibt wird ermittelt. Da das eine Straftat ist wird dich nicht dein Onkel anklagen sondern das wird der Staatsanwalt tun. Und da können sowohl Onkel als auch Vater 100 mal sagen, dass das alles nicht so schlimm ist.

Ja die Versicherung zahlt auch wenn du nicht auf das Fahrzeug angemeldet bist. (In 99% der Fälle wird gar nicht gefragt wer gefahren ist und sonst sagst du eben dein Vater)

Dann würde zur Unfallflucht auch noch Versicherungsbetrug dazu kommen. Super Idee.

@augsburgchris

Fraglich, denn die Versicherung müsste ohnehin regulieren, ganz gleich wer das Auto fährt, es würde also am Vermögensschaden fehlen um den Straftatbestand zu begründen.

Ob hinten heraus aufgrund des Fahrerkreises und der zu erwartenden höheren Versicherungsprämie ein Vermögensschaden anzunehmen wäre ist offen.

@kevin1905

Falsche Schadensmeldung  ist eine Obliegenheitsverletzung, die auch zum Regress und Kündigung des Vertrages führen kann.

Der Fahrer (samt Führerscheindatum) ist anzugeben.

In 100% der Fälle wird bei der Schadenmeldung nach dem Fahrer gefragt...

Ihr habt das noch nie gehabt oder?

@DLKAd,

im Schadensformular,. dass der Versicherungsnehmer ausfüllen muss - findet man die Frage wer das Auto gefahren hat.

Würde man wie du es empfiehlst den Vater eintragen, handelt es sich um vorsätzlichen Versicherungsbetrug und ist strafbar.

Außerdem wäre dann der Versicherer von einer Erstattung bezüglich Vollkasko befreit.

Gruß Apolon

PS: dein Hinweis bedeutet - Anstiftung zum Versicherungsbetrug und ist auch strafbar.

Die Versicherung bezahlt natürlich. 

Dein Vater wird aber eventuell eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge in kauf nehmen und eventuelle Rabatte nachzahlen müssen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

Viel Erfolg!

.. aber das gibt es doch, selten zwar, aber ärgerlich ist das schon, wenn denn zusätzlich auch die Spiegel ihren Geist aufgeben.

Zum Glück wurden ja keine Mutter nebst Kinderwagen übergebröselt.

Viel Glück, meine würde bezahlen.