Unfall in der Schule, Brille zerkratzt?

6 Antworten

Da es in der Schule passiert ist, müsste die Schule sich auch drum kümmern. Die Eltern dieses Jungen müssen die Brille bezahlen, wenn sie es nicht tun, könnt ihr eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung aufgeben. Scheinbar sind auch die Eltern des Jungen nicht sehr hell, wenn die Adresse und Telefonnr. von denen falsch angeben ist und die sich nicht melden. In dem Alter können Dummheiten passieren, aber für sowas müssen halt die Eltern aufkommen, da man sowas ja auch nicht verantworten kann als "Opfer" der Sache, bloß weil der Junge erst 7 ist.

ein 7jähriger kann nicht strafrechtlich belangt werden, selbst mit zivilrechtlichen Mitteln ist dies schwierig. Anzeige bringt also nichts, da diese immer eingestellt werden muss.

Stimmt, soweit habe ich nicht gedacht :D Allerdings sollte die Schule schon was tun.

Adresse ausfindig machen. Zur Not sogar mal versuchen dann bei der Schule zu sein, wenn die Eltern da sind. Oder dem Jungen bis nach Hause hinterhergehen. Die Eltern mit der Sache noch mal konfrontieren. Rechne damit, dass sie keine Versicherung haben.

Nein.. Das geht nicht. Für eine neue Brille haben Sie kein Geld? Sie müssen ein Wort mit dem Klassenvorstand wechseln.. Das gibts nicht, dass ihr die Eltern nicht erwischt. Versuchen Sie es nochmal. Eigentlich müssten die Eltern die Entschädigung für die Brille zahlen.. Denn der Junge tat es mit Absicht! Und die Kleine kann jetzt nicht sehen :( das müssen Sie melden! Versuchen Sie es nochmal!

von dem moralischen Standpunkt einmal abgesehen ist die rein rechtliche Lage ziemlich kompliziert. Mit 7 Jahre ist der Junge zwar prinzipiell schon deliktfähig - im Einzelfall könnte ein Gericht aber auch feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Dann soll es auch noch Eltern geben, die keine Haftpflichtversicherung für ihr Kind abschließen. In meiner Familie gab es zudem aktuell einen ähnlichen Fall, wo sich die Haftpflichtversicherung des schadensverursachenden Kindes (auch kaputte Brille) für nicht zuständig erklärt hat. Dann wäre da noch die Sache mit der Aufsichtspflicht der Schule- auch eine Einzelfallsache hinsichtlich der Haftung- ich denke nicht, dass diese hier ihre Aufsichtsplicht verletzt hat. Wenn der Junge aber auch noch abstreitet, dass er vorsätzlich den Ball geworfen hat und es keine Zeugen gibt die das Gegenteil bezeugen wird es auf rechtlichem Wege wohl kaum nöch Möglichkeiten geben den Schaden ersetzt zu bekommen.

Zur Polizei gehen!

kompletter Unsinn- strafrechtliche Relevanz und somit Sache der Polizei wäre ab 14 Jahren gegeben, hier geht es lediglich um Schadensersatz der nur zivilrechtlich geltend gemacht werden kann.