Unfall in der Probezeit verursacht leitet die Polizei es weiter?
Wenn ein Fahranfäger einen Unfall in der Probezeit verursacht, spricht einem anderen hinten drauf fahren, und die Polizei kommt, nimmt alles auf etc und die Versicherungen werden in Kenntnis gesetzt, ist es ja danach für die Polizei geklärt. Wer sorgt dann dafür, dass der Veursacher seine Probezeit auf insgesamt 4 Monate verlängert bekommt?
EDIT:
LG!
8 Antworten
Hallo android12345,
wer durch Auffahren einen Unfall ohne Verletze verursacht muss noch nicht einmal mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht hierfür nur folgende Verwarnung vor:
Tatbestandsnummer: 104106
Tatvorwurf: Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.3 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Im Klartext: Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes hat sich die Angelegenheit für Dich erledigt Auswirkungen auf Deine Probezeit hat die Angelegenheit nicht.
Wenn Jemand verletzt wurde, sieht die Angelegenheit etwas anders, denn dann droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Zwar wird in vielen Fällen das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, so dass diesbezüglich der Unfall keine Folgen hat, aber sollte das Strafverfahren nicht eingestellt werden droht im Falle einer Verurteilung neben der Geld.- oder Freiheitsstrafe ein Eintrag von 2 Punkten und ein Eintrag als A - Verstoß.
Der A-Verstoß hätte wiederum zur Folge:
- dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.
Aber wie gesagt, ohne Verletzte droht nicht mal ein Bußgeld, sondern nur ein Verwarnungsgeld von 35,00 Euro und sonst nichts.
Um die Schadensregulierung kümmert sich dann Deine Versicherung. Du musst diese nur unverzüglich in Kenntnis setzen, dass Du an einem Unfall beteiligt warst, denn das musst Du und nicht die Polizei.
Schöne Grüße
TheGrow
in Abhängigkeit des Unfallgeschehens - kann aber muß nicht sein - das die Polizei den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft / Führerscheinstelle weiterleitet. kann aber kein Muß... Denn es gibt durchaus Sachverhalte bei denen der Auffahrende nicht zwingend die volle Schuld trägt oder einfach nix machen konnte.
Joachim
Das geht zur Staatsanwaltschaft die dann weiter entscheidet .
Unfall ist kein Grund für Verlängerung der Probezeit
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-unfall/
auf insgesamt 4 Monate verlängert bekommt?
Mach mal aus den MONATEN lieber JAHRE - dann passt das.
Die Meldungen werden an das Straßenverkehrsamt, bzw. die Führerscheinstelle weitergeleitet.
Verwarnungen/Bußgelden und Probezeitmaßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden verhängt.
Gruß S.
Die Polizei wird ein Bußgeldverfahren einleiten, dadurch werden die entsprechenden Stellen informiert
Die Polizei hatte dem Fahrer ein Verwarngeld ausgestellt und sie sagten dann, dass ab da an der Fall für sie bearbeitet wäre. ?