Unfall in der Probezeit verursacht leitet die Polizei es weiter?

8 Antworten

Hallo android12345,

wer durch Auffahren einen Unfall ohne Verletze verursacht muss noch nicht einmal mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht hierfür nur folgende Verwarnung vor:

Tatbestandsnummer: 104106

Tatvorwurf: Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.3 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

Im Klartext: Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes hat sich die Angelegenheit für Dich erledigt Auswirkungen auf Deine Probezeit hat die Angelegenheit nicht.

Wenn Jemand verletzt wurde, sieht die Angelegenheit etwas anders, denn dann droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Zwar wird in vielen Fällen das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, so dass diesbezüglich der Unfall keine Folgen hat, aber sollte das Strafverfahren nicht eingestellt werden droht im Falle einer Verurteilung neben der Geld.- oder Freiheitsstrafe ein Eintrag von 2 Punkten und ein Eintrag als A - Verstoß.

Der A-Verstoß hätte wiederum zur Folge:

  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Aber wie gesagt, ohne Verletzte droht nicht mal ein Bußgeld, sondern nur ein Verwarnungsgeld von 35,00 Euro und sonst nichts.

Um die Schadensregulierung kümmert sich dann Deine Versicherung. Du musst diese nur unverzüglich in Kenntnis setzen, dass Du an einem Unfall beteiligt warst, denn das musst Du und nicht die Polizei.

Schöne Grüße
TheGrow

in Abhängigkeit des Unfallgeschehens  -  kann aber muß nicht sein  -  das die Polizei den Sachverhalt  an die Staatsanwaltschaft /  Führerscheinstelle weiterleitet.    kann aber kein Muß...  Denn es gibt durchaus Sachverhalte  bei denen der  Auffahrende  nicht zwingend die volle Schuld trägt oder einfach nix machen konnte.

Joachim

Das geht zur Staatsanwaltschaft die dann weiter entscheidet .

Unfall ist kein Grund für Verlängerung der Probezeit 

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)

https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-unfall/

https://www.bussgeldkatalog.org/polizei-unfall/

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/

auf insgesamt 4 Monate verlängert bekommt?

Mach mal aus den MONATEN lieber JAHRE - dann passt das.

Die Meldungen werden an das Straßenverkehrsamt, bzw. die Führerscheinstelle weitergeleitet.

Verwarnungen/Bußgelden und Probezeitmaßnahmen werden von unterschiedlichen Behörden verhängt.

Gruß S.

Die Polizei wird ein Bußgeldverfahren einleiten, dadurch werden die entsprechenden Stellen informiert

Die Polizei hatte dem Fahrer ein Verwarngeld ausgestellt und sie sagten dann, dass ab da an der Fall für sie bearbeitet wäre. ?