Unfall im Parkverbot! Mitschuld?
Ich wohne in einer kleinen Seitenstrasse, und am Anfang der Strasse mit der Hausnummer 1. In dieser Strasse ist nur noch ein Haus vor mir, dann kommt die Hauptstrasse. In diesem Haus ist ein Bäcker, der sehr gut besucht ist.
Bis zu meinen Haus darf man normal parken, aber dann ist absolute Halteverbot. Dieses Halteverbot ist natürlich genau vor dem Bäcker.
So hat es zur Folge, das dort im Halteverbot immer Personen kurz Ihr Auto abstellen, um kurz Brötchen zu holen. Natürlich wird sich auch sehr gerne KURZ vor meine Einfahrt gestellt, um kurz Brötchen zu holen.
Und ich muß natürlich warten, bis er wiederkommt, wenn ich mal loswollte. Und wenn man sie darauf anspricht, immer wieder die Aussage, es war doch nur kurz!
Manche parken auch ziemlich wild, und das im absoluten Halteverbot!
Nun ist es mit passiert, das ich ein Auto, das im absoluten Halteverbot parkt, und das 1 m vom Bürgersteig entfernt, also fast mittig der Strasse, mit meinen Auto touchiert habe.
Es war natürlich meine Schuld/Dummheit, aber ich frage mich, ob der Parker nicht Mitschuld hat? Eigentlich dürfte er dort ja nicht parken!
Da mich dieses Thema sowieso sehr interessiert, frage ich mich, ob es irgendwo schon so einen Rechtsfall gegeben hat?
9 Antworten
Nein, das ist ganz alleine Deine Schuld. Sonst müsste man im Umkehrschluss ja jedes falsch geparkte Auto ohne Folgen touchieren dürfen!
Da hast du Recht! Danke
Das ist einer Kollegin auch schon passiert (da war es aber sogar der Schornsteinfeger). Du bist allein für den Unfall verantwortlich, aber der Falschparker muss mit einer Geldbuße wegen seinem Vergehen rechnen.
Danke
Ja ... derjenige, welcher im absoluten Halteverbot steht, der macht sich strafbar und hat somit auch eine Mitschuld, wenn ein Unfall, welcher Art auch immer passiert. ABER ...wie schwer in diesem speziellen Fall diese "Mitschuld" wiegt, das kann dir nur ein Rechtsexperte mit Erfahrung sagen ... und das auch erst nach Studium der Unterlagen, Tatsachenberichte, Zeugenaussagen, Fotos etc.
So aus dem "Bauch" heraus würde ich sagen, wenn du durch diesen im Halteverbot stehenden PKW nicht derat behindert worden warst, dass du aufgrund der Stituation keine andere (weniger schädigende) Möglichkeit gehabt hättest, dann müsste diesem Lenker ebenfalls ein Teil der Schuld angelastet werden ... wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, dann ist er in diesem Punkt "aus dem Schneider" Auf der anderen Seite ist zu beachten ... Ein Autofahrer darf sich seine freie Fahrt nicht erzwingen, wenn die Möglichkeit besteht, das dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer zu schaden kommt.
Aber wie schon gesagt, einen Verkehrsjuristen befragen ... der kennt auch den einen oder anderen Präzedenzfall und die schon ergangenen Urteile in ähnlichen Fällen nennen.
mit sicherheit hat es so einen fall schon gegeben, aber was sollte das mit deinem fall zu tun haben?
Das klärt idr die Versicherung, da braucht sich der rechtsunkundige keine gedanken drum zu machen.
nein, den trifft keine mitschuld. parken im halteverbot ist ne ordnungswidrigkeit, dafür wird er gesondert belangt werden.
Danke