Unfall im Kreisverkehr, welche Strafe?
Hallo,
ich bin Nachts auf nasser und sehr kalter Straße gefahren. Ich bin in einen Kreisverkehr rein gefahren und wollte dann auch wieder raus fahren. Beim rausfahren als ich nach rechts gelenkt habe ist mein Auto nach links gerutscht und gegen eine Laterne auf der Verkehrsinsel gefahren.
Die Polizei wirft mir vor den Kreisverkehr mit unsachgemäßer Geschwindigkeit befahren zu haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Max 40kmh Gefahr bin weil ich im 2 Gang war. Die Polizei schätzt es auf 60 Km/h. Ist es nicht so, dass es im Kreisverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?
Da ich noch in der Probezeit bin meine die Polizei es komme ein Busgeld in Höhe von 150€ 1 Punkt und ein Aufbauseminar und evtl eine MPU auf mich zu.
Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen weil die Polizei kann mir ja nicht nachweisen wie schnell ich gefahren bin und die Straße war ja auch nass und kalt das kann mein Kollege auch bezeugen der mit im Auto war.
10 Antworten
Die Polizei wirft mir vor den Kreisverkehr mit unsachgemäßer Geschwindigkeit befahren zu haben.
Das ist richtig, andernfalls wärst Du nämlich nicht ins Rutschen gekommen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Max 40kmh Gefahr bin weil ich im 2 Gang war. Die Polizei schätzt es auf 60 Km/h. Ist es nicht so, dass es im Kreisverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?
Das ist doch völlig irrelevant:
Du bist mit nicht der Witterung angepasster Geschwindigkeit gefahren.
Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen...
Kannst Du gerne tun, der wird Dir aber das Gleiche erzählen.
Und ja, für den Anwalt lohnt sich das.
...weil die Polizei kann mir ja nicht nachweisen wie schnell ich gefahren bin und die Straße war ja auch nass und kalt das kann mein Kollege auch bezeugen der mit im Auto war.
Die umgefahrene Laterne ist Beweis genug.
Die Polizei wirft mir vor den Kreisverkehr mit unsachgemäßer Geschwindigkeit befahren zu haben.
stimmt doch - sonst wäre der Unfall nicht passiert. PUNKT
wenn du meinst mit 40 gefahren zu sein - war das situationsbedingt leider noch zu schnell; Eisglätte
Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen weil die Polizei kann mir ja nicht nachweisen wie schnell ich gefahren bin
lohnt nicht - der Unfall spricht für sich - muss die Polizei auch nicht
Ist es nicht so, dass es im Kreisverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?
Hier sollte der Hausverstand einsetzen. Natürlich wird man keine 40/50/60km/h im Kreisverkehr fahren. Schon gar nicht, wenn es nass ist!
Und in diesem Sinne hast du deine Fahrweise nicht den Verhältnissen angepasst & bist auch schuldig an dem Vorfall.
Also lief hier alles korrekt ab und du musst einfach aktzeptieren, dass du hier den Scheiß gebaut hast.
Es ist egal ob du nun 40 oder 60 kmh gefahren bist.
Das Bußgeld bzw die Strafe beruht auf nicht angepasste Geschwindigkeit
https://www.fuehrerscheine.de/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/nicht-angepasste-geschwindigkeit/
Alle motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit den Sicht-und Witterungsverhältnissen (Nebel, Regen, Schnee, etc.) anpassen. Das gilt auch und vor allem für besondere örtliche Straßen- oder Verkehrsverhältnisse.
Ist es nicht so, dass es im Kreisverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?
Das ist nicht relevant.
Es gab ja einen Grund, warum Du den Unfall hattest.
Da liegt die Vermutung nahe, dass Du für die Straßenverhältnisse und/oder die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr zu schnell gewesen bist.