Unfall im Kreisverkehr, welche Strafe?

10 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt
Die Polizei wirft mir vor den Kreisverkehr mit unsachgemäßer Geschwindigkeit befahren zu haben.

Das ist richtig, andernfalls wärst Du nämlich nicht ins Rutschen gekommen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Max 40kmh Gefahr bin weil ich im 2 Gang war. Die Polizei schätzt es auf 60 Km/h. Ist es nicht so, dass es im Kreisverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?

Das ist doch völlig irrelevant:
Du bist mit nicht der Witterung angepasster Geschwindigkeit gefahren.

Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen...

Kannst Du gerne tun, der wird Dir aber das Gleiche erzählen.

Und ja, für den Anwalt lohnt sich das.

...weil die Polizei kann mir ja nicht nachweisen wie schnell ich gefahren bin und die Straße war ja auch nass und kalt das kann mein Kollege auch bezeugen der mit im Auto war.

Die umgefahrene Laterne ist Beweis genug.

Die Polizei wirft mir vor den Kreisverkehr mit unsachgemäßer Geschwindigkeit befahren zu haben.

stimmt doch - sonst wäre der Unfall nicht passiert. PUNKT

wenn du meinst mit 40 gefahren zu sein - war das situationsbedingt leider noch zu schnell; Eisglätte

Lohnt es sich in diesem Fall einen Anwalt zu nehmen weil die Polizei kann mir ja nicht nachweisen wie schnell ich gefahren bin

lohnt nicht - der Unfall spricht für sich - muss die Polizei auch nicht

Ist es nicht so, dass es im Kreisverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?

Hier sollte der Hausverstand einsetzen. Natürlich wird man keine 40/50/60km/h im Kreisverkehr fahren. Schon gar nicht, wenn es nass ist!

Und in diesem Sinne hast du deine Fahrweise nicht den Verhältnissen angepasst & bist auch schuldig an dem Vorfall.

Also lief hier alles korrekt ab und du musst einfach aktzeptieren, dass du hier den Scheiß gebaut hast.

Es ist egal ob du nun 40 oder 60 kmh gefahren bist.

Das Bußgeld bzw die Strafe beruht auf nicht angepasste Geschwindigkeit

https://www.fuehrerscheine.de/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/nicht-angepasste-geschwindigkeit/

Alle motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit den Sicht-und Witterungsverhältnissen (Nebel, Regen, Schnee, etc.) anpassen. Das gilt auch und vor allem für besondere örtliche Straßen- oder Verkehrs­verhältnisse.
Ist es nicht so, dass es im Kreisverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt?

Das ist nicht relevant.

Es gab ja einen Grund, warum Du den Unfall hattest.
Da liegt die Vermutung nahe, dass Du für die Straßenverhältnisse und/oder die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr zu schnell gewesen bist.