Unfall durch Drittverschulden

5 Antworten

Zahl ihm die 100.- sicher nicht geh zur polizei und regel das. Du bist nicht schuld sondern die betrunkenen ;)

Du bist nicht schuld sondern die betrunkenen ;)

Wäre die Beschleunigung nicht so groß bzw. der Abstand ausreichend gewesen hätte es keinen Auffahrunfall gegeben.

Zahl ihm die 100.- sicher nicht geh zur polizei und regel das.

Wirklich? Sind Selbststeller bei der Polizei beliebt?

Billiger als die angebotenen 100€ kann er hier nicht weg kommen.

Ich glaube Dass er genügend abstand zum vordermann hatte und wenn dann jmd eine vollbremsung macht ist man zu langsam um zu bremsen und nicht in den vorderen reinzufahren. Und wer ist bei rot über die ampel ? Die betrunkenen !!

@surpellaxDD

Das glaubst du aber falsch. Wer auf einen bremsenden Pkw auffährt hat entweder zu wenig Abstand gehalten oder geschlafen

Also ich hatte mal einen Auffahrunfall und da fragt mich die Versicherung, weshalb mein Vordermann gebremst hat. Ich Sagte dann, dass es aufgrund der Ampel so kam, die hat so schnell wieder umgeschalten. Daraufhin meinte die Dame dann, dass ich nicht schuld wäre, wenn der Vordermann von meinem Vordermann grundlos abgebremst hätte, oder was anderes eben.. Also denke ich nicht dass du allein Schuld bist... Solltest mal deine Versicherung Fragen. Die klären dann auch den Streit mit der Versicherung deines Vordermannes.

Das kann ich nicht nachvollziehen.

Eine umschaltende Ampel ist vorhersehbar und sicher auch ein trifftiger Grund zum Bremsen. Wenn Du dann auffährst obwohl Du Nummer 3 bist liegt die Schuld eindeutig bei Dir.

Wahrscheinlich ist Dir gar nicht aufgefallen das die Versicherung im Folgejahr teurer geworden ist...

Oh man, total schlau. Natürlich war ich schuld: lies meine Antwort so lange, bis du verstehst, was ich damit sagen wollte. Bei mir wurde es eben NICHT durch einen Dritten verursacht, deshalb liegt die Schuld klar bei mir. Die Frau meiner Versicherung meinte, wenn es ...... Gewesen wäre, also durch einen Dritten verursacht worden war, läge die Schuld nicht bei mir. Daher soll ich mir sicher sein, dass es aufgrund der Ampel war. Und das nächste Mal bitte erst verstehen und dann schlau daherreden. Danke und schönen Abend

@tyga223

Schön das Du uns etwas mitgeteilt hast was nichts zur Frage beitragen kann weil Dein Fall nicht vergleichbar ist. Und bevor Du andere erneut dumm anmachst solltest Du vielleicht mal an einer verständlicheren Schreibweise arbeiten. Vielen Dank, war alles total schlau von Dir...

Naja.. Man kann daraus entnehmen, dass man die Schuld bei Dritten nicht alleine trägt :-)

Du wirst als Auffahrender die alleinige Schuld bekommen. Der Vordermann hat ja nicht grundlos gebremst.

Dem Deal würde ich zustimmen und mir das vom Gegner quittieren lassen

MeineFrage nun: Bin ich überhaupt an dem Unfall schuld, wenn 3 Betrunkene einfach bei Rot auf die Straße springen und somit den Unfall verursacht haben?

Ja bist Du. Denn:

Aus dem Nichts macht mein Vordermann eine Vollbremsung, da drei betrunkene Männer vor ihr Auto laufen

Dein Vordermann macht also keine Vollbremsung aus dem Nichts sondern er hat einen triftigen Grund dafür.

Die Schuld am Unfall trägst Du weil Du die Geschwindigkeit und/oder den Abstand nicht angepasst gewählt hast.

Sollte ich mich auf den Deal einlassen(mir ist schon klar 100€ sind dafür sehr wenig), wenn die 3 Betrunken Männer nun nicht mehr aufzufinden sind und wir keine Polizei gerufen haben?

Aber unbedingt!

So billig kommst Du sonst nicht mehr weg.

Erstens wird der Schaden sehr wahrscheinlich höher sein. Zweitens droht auch ein Bußgeld sowie Punkte wenn die Polizei eingeschaltet wird.

Ich zögere nur, weil ich Folgendes gefunden habe:

Wer haftet, wenn ein Fußgänger plötzlich verbotswidrig die Fahrbahn betritt und ein sich näherndes Fahrzeug daraufhin stark abbremst und ein weiteres Fahrzeug von hinten auf das abbremsende Fahrzeug auffährt?

Hier haftet grundsätzlich der Fußgänger für die Fahrzeugschäden. Insbesondere auch für die Schäden, die dem Auffahrenden Fahrzeugführer entstanden sind. So hat auch das Amtsgericht Berlin-Mitte in seinem Urteil vom 21.10.2009 entschieden. Hier war ein Fußgänger, der dazu noch stark alkoholisiert war, bei einer roten Fußgängerampel kurz auf die Fahrbahn getreten und danach wieder zurück auf den Bürgersteig. Das erste von links herannahende Fahrzeug bremste aufgrund dieses Verhaltens des Fußgängers stark ab und ein zweites Fahrzeug fuhr auf das abbremsende Fahrzeug auf. Das Gericht war der Ansicht, auch aus dem Auffahren des Fahrzeugs sei kein Mitverschulden des Auffahrenden herzuleiten. Der Anscheinsbeweis der § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 StVO der grundsätzlich immer gegen den Auffahrenden spreche, gelte nur im Verhältnis zum vorausfahrenden Fahrzeug, nicht aber im Verhältnis zu einem verbotswidrig die Straße betretenden Fußgänger. Zudem seien die Fahrzeuge erst im Anfahren begriffen gewesen, so dass das hintere Fahrzeug auch noch keinen ordnungsgemäßen Sicherheitsabstand erreicht haben musste.

@Vince2014

Daher stellt sich mir folgende Frage: Kann man die Schuld somit einfach auf mich "abwälzen" nur weil die betrunkenen Männer nicht am Unfallort geblieben sind und ist er dann nicht selbst schuld wenn er die Polizei nicht ruft? 

Ich zögere nur, weil ich Folgendes gefunden habe: Wer haftet, wenn ein Fußgänger plötzlich verbotswidrig die Fahrbahn betritt und ein sich näherndes Fahrzeug daraufhin stark abbremst und ein weiteres Fahrzeug von hinten auf das abbremsende Fahrzeug auffährt? Hier haftet grundsätzlich der Fußgänger für die Fahrzeugschäden. Insbesondere auch für die Schäden, die dem Auffahrenden Fahrzeugführer entstanden sind. So hat auch das Amtsgericht Berlin-Mitte in seinem Urteil vom 21.10.2009 entschieden. Hier war ein Fußgänger, der dazu noch stark alkoholisiert war, bei einer roten Fußgängerampel kurz auf die Fahrbahn getreten und danach wieder zurück auf den Bürgersteig. Das erste von links herannahende Fahrzeug bremste aufgrund dieses Verhaltens des Fußgängers stark ab und ein zweites Fahrzeug fuhr auf das abbremsende Fahrzeug auf. Das Gericht war der Ansicht, auch aus dem Auffahren des Fahrzeugs sei kein Mitverschulden des Auffahrenden herzuleiten. Der Anscheinsbeweis der § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 StVO der grundsätzlich immer gegen den Auffahrenden spreche, gelte nur im Verhältnis zum vorausfahrenden Fahrzeug, nicht aber im Verhältnis zu einem verbotswidrig die Straße betretenden Fußgänger. Zudem seien die Fahrzeuge erst im Anfahren begriffen gewesen, so dass das hintere Fahrzeug auch noch keinen ordnungsgemäßen Sicherheitsabstand erreicht haben musste.