Unfall beim Ausparken / Schuldfrage
Hey Com, es geht mal wieder ums Auto. Undzwar bin ich letztens mit meiner Freundin zur Schule gefahren (Im Auto, sie ist gefahren). Als wir auf dem Parkplatz (vorwärts) geparkt haben, habe ich geschaut ob das Auto auch richtig in der Parklücke steht, das war der Fall, zwar etwas(!!) schräg, aber in der Parklücke. Dabei habe ich gesehen, das unser "Nachbar" mit seinen Reifen etwas über der Linie, also auf unserem Parkplatz stand, habe mir aber nichts dabei gedacht. Ich bin dann weiter mit der Bahn zur Arbeit gefahren und meine Freundin ist zu Schule gegangen. Abends rief sie mich dann an und sagte das sie beim Ausparken wohl den "Nachbarn" angeditscht hat, wovon sie nichts mitbekommen hat. Der Fahrer hat einige wilde Handzeichen gemacht, ist aber nicht ausgestiegen (Gedanke? Er wollte ebenfalls ausparken und sie hat sich vorgedrängelt), also ist sie nach Hause gefahren und hat nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt als Unfall angesehen werden kann, da an unserem Auto keine Delle/Kratzer o.Ä. zu sehen oder zu fühlen ist, laut Polizei aber Silber/Goldener Lack an der Stoßstange war,
und ob der "über-2-Parkplatz-parker" mitschuld an der Situation ist, da er nicht korrekt in der Parklücke stand.
Ich habe mal Tante Google gefragt und folgenden Beitrag gefunden:
Indem steht das Falschparker Mitschuldig sind, dort ist aber eine andere Situation beschrieben.
Nochmal zusammen gefasst: -Unser Auto hat keinerlei Schramme/Beule -Der Fahrer hat keine Beanstandung gemacht meine Freundin anzuhalten/darauf hinzuweisen das etwas passiert ist -Der Fahrer des anderen Fahrzeugs stand ein Stück auf unserem Parkplatz
LG.
5 Antworten
lack und farbe stimmen mit dem auto deiner freundin überein??? dann hat der fahrer vom anderen auto sich mit wilden handzeichen bemerkbar gemacht sieht nach fahrerflucht aus und zwar zu 100% fahrerflucht findet nicht nur auf der strasse statt sondern häufig auf parkplätzen deine freundin hat das wilde fuchteln bemerkt und ist weiter gefahren oft mal bleiben solche bagatell schäden unbemerkt das ändert aber nichts daran das ein schaden entstanden ist deshalb wäre es besser wenn sie den wilden nicht gesehen hätte aber das klärt die polizei auch mit der überfahrenen parkplatzlinie
Ganz vorneweg, wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Dieser Punkt dürfte wohl nicht zur Debatte stehen.
Weiter ist die erste Ausrede fast aller Unfallflüchtigen, sie hätten nichts bemerkt. Wer jedoch selbst Auto fährt, wird sehr schnell merken, dass man auch sehr kleine Berührungen sofort spürt. Im Zweifelsfall hat man dann anzuhalten und nachzuschauen.
Wenn die Polizei Lackspuren des anderen Fahrzeuges gesichert hat, ist die Sache schon recht eindeutig.
Der Schaden an sich dürfte nicht das eigentliche Problem sein. Dieser kostet nicht die Welt und wäre auch durch die Haftpflicht-Versicherung abgedeckt.
Viel gravierender ist das evtl. unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Hier ist das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten. Kommen die Ermittler zu dem Schluss, dass der Unfall hätte bemerkt werden müssen, wird Anzeige erstattet und es ist mit erheblichen Strafen zu rechnen. Kommen die Ermittler zu dem Schluss, der Zusammenstoß war so gering, dass man ihn nicht bemerken musste, fällt der Straftatbestand weg und es bleibt eben die Haftung für den angerichteten Schaden.
Selbst wenn der Unfallgegner eine Teilschuld bekäme, weil er die Markierung überschritten hatte, wird die Hauptschuld doch beim Ausparkenden bleiben. Schon alleine diesem einen Verstoss nachzuweisen halte ich für recht schwierig, da das Auto schon vorher da stand und sich der Ausparkende trotzdem bewusst für diese Lücke entschied. Damit ging er das Risiko bewusst ein. Ich gehe von der Alleinschuld des Ausparkenden aus.
und ob der "über-2-Parkplatz-parker" mitschuld an der Situation ist, da er nicht korrekt in der Parklücke stand.
ist sowas von latte, Sie hätte bei Unsicherheit nicht einfahren dürfen.
Unser Auto hat keinerlei Schramme/Beule
komisch, dann sollte die Polizei halt ermittlen. Wenn aber laut Polizei aber Silber/Goldener Lack an der Stoßstange war / fremdes KFZ?? Kann er sich doch x-wo geholt haben und nutzt die Gunst der Stunde.
Falschparker ist aber auch was anderes, er hat ja auf einem legalen Parkplatz geparkt und nicht in einer Sperrzone, ob man das in deinem Fall als Falschparker ansehen kann???
Vor allem musst du aber die Zivil- und Strafrechtliche Komponente Teilen. Zivilrechtlich wird die Versicherung deiner Freundin versuchen, einen Teil des Schadens auf den "Falschparker" abzutreten, da er Mitschuldig ist (siehe Artikel).
Strafrechtlich gesehen hat deine Freundin allerdings tatsächlich eine Unfallflucht begangen, da spielet es keine Rolle, wie mitschuldig dein Nachbar war. Ob sie deswegen verurteilt wird, weil sie nichts gemerkt hat, hängt davon ab, ob das Gericht ihr glaubt.
Hast du den Artikel auch mal gelesen? Da geht es zum einen um Falschparken und zum anderen darum das durch das Falschparken ursächlich oder teil ursächlich für den Unfall ist. Falschparken liegt hier nicht vor, den der Wagen stand auf einem Parkplatz in einer Parkbucht und das die Frau etwas in der zweiten Parklücke steht hat den das kann man sehen und ohne weiteres verhindern das stehende Fahrzeug zu beschädigen. Der Artikel bezieht sich eher auf ein Fahrzeug das die Sicht behindert oder so geparkt ist das ein Unfall praktisch nicht zu vermeiden war.
An der Fahrerflucht ist der Parkplatz-Nachbar sicher nicht mit Schuld sondern deine Freundin alleine.