Unfall als Angestellter LKW fahrer?
Hallo.
ich wurde zum 01.10. als Fahrer(lkw) eingesetzt und los geschickt(Spedition)
Bin leider über 2Jahre kein lkw gefahren, die Einweisung war eher so lala.
in der 2Woche wurde ich nach Östereich beordert, dort habe ich auch einer Lamdstrasse eine Leitplanke geschliffen und die komplette rechte Seite ordentlich aufgerissen(Seitenschutz verzogen, einige viele ratscher) ich fuhr weiter, keine Polizei gerufen etc. meldete diesen Vorfall aber sofort meinem Chef und fragte was ich tun solle... er schrieb Nachrichten, beleidigte mich aber gab keine Antwort darauf was ich tun solle.
nun ja, am Ende der Woche (Freitag) und einigen weiteren absolvierten Aufträgen zitierte mich mein Chef ins Büro und legte mir nahe
- einen aufhebungsvertrag zu unterzeichnen
- Arbeitsvertrag zurück zu datieren(als hätte ich nie gearbeitet)
- eine fristlose Kündigung mit einem laaaangen Text...
ich ging ging auf die fristlose ein, worin stand(man sollte ihm Führerschein entziehen, begann Fahrerflucht, rief nicht die polizei(was aber im Vertrag steht) blablabla. Ich nahm diese Kündigung so hin, unterschrieb diese aber nicht.
Was habe ich jetzt für Möglichkeiten aus dieser Sache raus zu kommen, zumindest Lohn für 2 Wochen arbeit zu erhalten? Wie gehe ich weiter vor?
danke für hoffentlich hilfreiche antworteb
5 Antworten
normalerweise sollten LKWs auch versichert sein, das sollte der Arbeitgeber abschließen.
Weder eine fristlose Kündigung durch diesen Unfall noch einen Aufhebungsvertrag würde ich unterschreiben, weil es möglicherweise noch Säumniszeiten (Sperrzeiten) der Arbeitsagentur gibt
du hast einen gültigen Führerschein und eine Berufskraftfahrer-Ausbildung, somit solltest du wissen wie man sich im Strassenverkehr verhält .... da reicht schon ein PKW Schein
hier hast du selbst einiges an Fehlverhalten geleistet....
den Umgang deines Chefs bezüglich der Kündigung brauchst du so nicht hinnehmen, wende dich an die Arbeiterkammer oder ähnliches....
DU hast einen FS und somit musst DU wissen wie man sich im Straßenverkehr verhält ;)
DU hast unverzüglich Meldung zu machen über einen Unfall oder Sachbeschädigung, natürlich steht es dir frei deinen Chef zu fragen ;) über die Schäden am Fahrzeug musst du natürlich auch den Eigentümer informieren
Die Verhaltensweise deines Chefs dir gegenüber fällt vermutlich unters Arbeitsrecht
Lohn steht dir auf jeden Fall zu
Und eine Einweisung über spezielle Einbauteile im Auto z.B: Kran muß dir dein Chef geben, aber nicht wie man ein Auto steuert oder wie man sich bei einem Unfall verhält
@netzy - wo steht, dass der Fragesteller eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer hat?
Habe ich etwas überlesen?
Wie fährt man ohne BKF Ausbildung gewerblich....
Zum Beispiel wenn man einen "Alt-Führerschein" hat
OK, da hast du Recht, zumindest seine Module muß er machen....
ich hab auch noch "Alt"-FS, aber noch die echte Berufskraftfahrer-Ausbildung mit Lehrabschlußzeugniss seit ca. 30 Jahren....
Es kann juristisch von Bedeutung sein, ob er BKF ist oder nicht. Bei BKF wird nämlich eine besondere (erhöhte) Sorgfaltspflicht vorausgesetzt.
und hier geht es ja um Arbeitsrecht und nicht zm das Fehlverhalten im Straßenverkehr was ja vermutlich unterstützt Strafrecht fällt
unters. ... nicht unterstützt ;)
Ich habe die Kündigung nicht unterschrieben. Habe ihn versucht darauf hin zu weisen das der Lohn und der Schaden 2 verschiedene Sachen sind und er nicht das Recht hat Lohn einzubehalten und diesen ggf. gegen den Schaden gegen zu rechnen. Er scheint es leider nicht zu verstehen...
Ab zu einem Anwalt für Arbeitsrecht
lohn kannst du kriegen, wenn du deinem arbeitgeber aufs dach steigst, zur not mit einer klage vor dem amtsgericht.
der arbeitgeber vermischt hier dinge, die getrennt behandelt gehören.
er hat erstmal keine handhabe, den lohn einzubehalten. lohn und schadenersatz sind zweierlei.
er muss erst mal deinen lohn zahlen und gesondert feststellen lassen, ob du schadensersatzpflichtig wärst.
vielleicht hast du dich durch dein fehlverhalten nach dem unfall schadensersatzpflichtig gemacht - die polizei muss man nämlich immer rufen, wenn man eine leitplanke aufreisst, die gehört ja jemandem und dann wäre abhauen fahrerflucht.
aber wenn der chef dieses fehlverhalten schriftlich einfordert, ist er nach meiner meinung selber schuld, wenn er seine versicherung nicht beanspruchen könnte.
Wenn schon Gericht, dann Arbeitsgericht, und nicht Amtsgericht!
Aber so weit ist es doch noch gar nicht. Ich rate dem Fragesteller, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen - alleine kommt er damit nicht zurecht.
und warum sollte er nicht damit zurecht kommen?
Weil er dazu nicht die juristische Bildung genossen hat - was aber bei Weitem keine Schande ist.
Außerdem ist der Fall relativ komplex, und es hängen u.U. hohe Schadenersatzforderungen seitens des Arbeitgebers daran.
und warum kann man diese forderungen, die nur u.u. eintreten, nicht abwarten?
Selbstverständlich wird das Ganze erst dadurch in Gang gesetzt, wenn entweder der Lohn für die geleistete Arbeit nicht vollständig gezahlt oder irgendwelche mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Forderungen gestellt werden.
Ohne Grund rennt niemand zu einem Rechtsanwalt oder zum Gericht.
Im Übrigen hast Du die Thematik auf den Tisch gebracht!
(Zitat): "... zur not mit einer klage vor dem amtsgericht." (Zitat Ende)
nö, diese thematik habe ich nicht "auf den tisch gebracht". meine empfehlung bezog sich auf den lohn, der verweigert wird, nicht auf irgendwelche ungelegten eier von wegen schadensersatzforderungen an den fragesteller..
vor dem ARBEITSgericht darf man sich selber vertreten und in 1. instanz trägt man seine kosten selber. also wäre es vorteilhaft, wenn man es ohne anwalt bewältigt. beim antrag stellen hilft das gericht so ein bißchen. aber man muss natürlich überlegen, ob man sich das zutraut oder nicht und auch die risiken abwägen.
einer schadensersatzforderung vorzugreifen, finde ich unnötig.
allerdings wird das ganze nicht in gang gebracht, nur weil der lohn nicht gezahlt wird - wenn der arbeitnehmer nicht reagiert, was er nicht muss, passiert gar nichts; er darf sich auch entscheiden, sich das gefallen zu lassen.
das ich in der Situation nicht richtig reagiert habe weiß ich, war in dem Moment etwas überfordert mit der Situation, habe meinen Arbeitgeber aber sofort über den Vorfall informiert, hat er da nicht auch noch eine erweiterte Pflicht mich darauf hin zu weisen die Polizei zu rufen etc?