Unfall 3 Tage nach Zulassung zahlt die Versicherung Vollkasko?
Hallo,
Mir ist etwas blödes passiert, ich habe mir ein neues Auto(Finanzierung) geholt.
Am 27.02. wurde es zugelassen und vom Autohaus angeholt.
Am 28.02 war mein Vater bei der Versicherung um die Versicherung mit Vollkasko abzuschliessen. (Versicherung geht über ihn, Halter bin ich)
Am 02.03. um 1 Uhr wollte ich mich mit einem Kumpel treffen und fahre um eine Kurve und will aus der Kurve rausbeschleunigen und dann weiß ich nur noch wie ich mit vllt 60 kmh( weiß ich nicht genau) übern Bordstein in einem Zaun fahre und gg ein Drehkreuz(Eingang einer Firma)
So wie das Auto aussah ist es wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Bezahlt die Versicherung Vollkasko?
Ich hatte gelesen das diese erst gültig ist mit dem 1. Beitrag, dieser wurde jedoch noch nich abgebucht.
Bei der Devk sagte mir die Frau mit der wir den Vertrag abgeschlossen haben, das die Vollkasko seit dem 28.02 drin steht.
Kann ich darauf hoffen das die Versicherung Vollkasko zahlt?
Bei dem Auto handelt es sich um einen Toyota GT86. MfG
3 Antworten
Der Vertrag ist abgeschlossen und die Versicherung gültig, aber rechne damit, dass ihr hochgestuft und in Zukunft mehr zahlen müsst.
Danke für deine Antwort, ich hoffe das du Recht hast.
Das Hochgestuft werden, wäre für mich kein Problem mir geht es nur darum, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe und das Auto bezahlen muss obwohl es das nicht mehr gibt.
Hallo,
einen ähnlichen Fall hatte ich einmal mit einem Firmen PKW, auch der war Vollkasko und der Beitrag noch nicht abgebucht, die Anträge aber unterschrieben und die einstweilige Deckung zugesagt.
Die Versicherung weigerte sich zu zahlen, die Sache ging vor Gericht und nach dem Urteil musste die Versicherung bezahlen. Damit gehe ich also auch bei Dir davon aus das die Vollkasko bezahlen muss.
Die Zusagen hast Du automatisch, da Du ohne diese nicht zulassen kannst. Grundsätzlich und so war es bei mir, redet sich die Versicherung dann darauf hinaus das damit nur die Haftpflicht abgedeckt sei. Das sah das Gericht in meinem Fall aber anders.
Dann hoffe ich mal das meine Versicherung sich nicht raus reden will.
Du warst nicht zufällig bei der DEVK versichert?
Nein, das nicht :)
Der Fall ist ja wohl ne absolute Frechheit!!!!!!!!!!!!!!
Als ob Versicherungen nicht mehr als genug verdienen würden! Den tut so ein Unfall finanziell doch null weh!!!
Die Abbuchung duaert imMer was, wen ndas so wäre, dürftest du rei naus sicherheitsgünden nicht auf die Straße bis dahin.. Ne.. was zählt ist de Tag der Unterschrift... Damit ist der Vertag gültig...
Wahnsinn, wie schnell hier geantwortet wird, erstmal ein Dankeschön!
Hattest du das mit der einstweiligen Deckung schriftlich von der Versicherung?
Hatte gelesen das man das machen kann, weiß jedoch nicht ob man das nur braucht damit der Wagen Vollkasko versichert ist, wenn man in abholt und bis man erneut zur Versicherung geht und den Vertag abschließt.