Unfall Auto weggerollt wer ist wie Schuld?
Hallo also ich hatte einen kleinen Unfall. Hatte mein Auto an dem kleinen Berg geparkt. Hatte vergessen Gang rein zu machen und irgendwie ging die Handbremse auf. Nun ist das Auto weggerollt und im Absoluten Halteverbot wieder zum stehen gekommen. Darauf hin ist mir ein Bus reingefahren. Wer ist da Schuld ? leider habe ich es erst mitbekommen als es schon zu spät war ... Danke für eure Hilfe
8 Antworten
Die Frage ist, stand das Kfz bereits so lange im Halteverbot innerhalb geschlossener Ortschaft das der Bus noch hatte leicht halten können, dann ist der Bus schuld, es kann allenfalls zu einer geringen teilschuld für deinen Pkw kommen, ist aber ehr unwahrscheinlich. Hat sich das Fahrzeug noch bewegt und war der Unfall deshalb für den Bus unvermeidlich, dann bist du bzw. Dein Auto schuld. Auch wenn ein Auto im absoluten Halteverbot oder mitten auf der Straße steht, muss jeder Verkehrsteilnehmer innerhalb geschlossener Ortschaften so fahren das er jederzeit rechtzeitig vor einem stehenden Hindernis anhalten kann. Außerhalb geschlossener Ortschaften liegt es daran ob der unfallfahrer mit einem Hindernis rechnen mußte oder nicht.
Die 25eur sagen in diesem Fall nichts über schuld oder Unschuld aus, sondern können für das halten im Halteverbot oder das nicht gesicherte Fahrzeug verhängt worden sein. Falls sich der Vorfall innerhalb geschlossener Ortschaft zugetragen hat, ist der Bus ziemlich eindeutig allein schuld und dir gegenüber haftpflichtig. Ich spreche hier über eindeutiges deutsches Recht
Son paar Infos wären nochmal gut. Warum ist der Bus reingefahren? Stand Dein Auto im Zeitpunkt des Unfalls oder ist es direkt in den Bus reingerollt?
Deine Antworten auf diese Fragen dürften sich allerdings nur auf die Haftungsquote auswirken. Dass Du haftest steht hier wohl außer Frage. Als Halter des Fahrzeugs haftest Du gem. § 7 Abs. 1 StVG.
Falls Dein Auto im Zeitpunkt des Unfalls still stand und der Bus dennoch reingefahren ist, würde ich von einer Quote von ca. 30 - 40 % bei Dir ausgehen. Die Hauptschuld läge dann beim Busfahrer.
ich bekam ein protokoll für 25€ also muss er gestanden haben
:D
Natürlich darf man auch nicht gegen ein falsch abgestelltes Fahrzeug fahren (auch ein Busfahrer nicht)
Wenn dein Fahrzeug schon gestanden hat, hat dieser Unfall ja nichts damit zu tun, dass du beim Abstellen einen Fehler gemacht hast.
Dafür bekommst du dann eine Strafanzeige wegen Verkehrsgefährdung
nur wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde. Es hat aber schon mehrfach Fälle gegeben wo sich Handbremse selbst gelöst hat. Dann springt KFZ HP ein und Halter bleibt straffrei
Das wäre aber feststellbar. Eine intakte Handbremse löst sich nicht einfach.
Falls das Auto beim Aufprall bereits lange genug zum stehen gekommen war, hat das wegrollen nichts mehr mit dem Unfall zu tun, sondern einzig der Verstoß des busfahrers der nicht rechtzeitig vor einem stehenden Hindernis anhalten konnte..... Innerhalb geschlossener Ortschaft.... wohlgemerkt
Ich stimme Hans weitestgehend zu, nur ist das nicht. Ordnungsgemäß gesicherte Fahrzeug keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit die nicht mit einem Bußgeld sondern mit einer Verwarnung geahndet werden kann
Wenn WEGEN der Nichsicherung des Fahrzeugs ein Unfall passiert, ist das sehr wohl auch eine Straftat.
Der Fahrzeugführer - denn er hat beim verlassen das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern, sei es mit eingelegtem Gang, Handbremse oder durch eingeschlagene Räder..
deine Autohaftpflicht denn durch dein Auto sind andere zu Schaden gekommen
Ja aber das Auto stand doch dann
Fakt ist durch dein Auto ist indirekt Schaden entstanden. Selbst wenn du nicht im Auto warst hat jedes Auto ein bestimmtes Restrisiko z.B. Brand, auslaufendes Öl, sich selbst in Bewegung setzen usw.
Dafür springt die Auto HP des Besitzers ein
ohne genaueres Hintergrundwissen kann man da nicht viel mehr zu sagen. Polizei kam bestimmt, was wurde da gesagt?
https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung#Fahrzeughalterhaftung
Von besonderer praktischer Relevanz ist heute die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz
für Tod, Körper-, Gesundheits- oder Sachschäden, die sich aus dem
Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG ergeben. Der
Halter eines Fahrzeugs haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden,
die bei dem Betrieb (gemeint ist durch den Betrieb, also nicht nur bei
Gelegenheit des Betriebs) entstanden sind. Betriebsfremde Gefahren
sollen, auch wenn sie durch den Betrieb des Fahrzeugs mit entstanden
sind, nach dem Schutzzweck der Norm (normativer Betriebsbegriff) nicht
erfasst werden.[2]
Deshalb schließt § 7 Abs. 2 StVG die Haftung des Halters für Schäden
aus höherer Gewalt aus. Bestandteil der betriebsspezifischen Gefahr sind
nach herrschender Meinung
hingegen auch Risiken, die von einem ruhenden Fahrzeug ausgehen, das im
öffentlichen Verkehrsraum auf verkehrsbeeinflussende Weise ruht.[3]
Damit für die Kfz-Haftpflichtversicherer die Haftungsfälle kalkulierbar
bleiben, ist bei einem Personenschaden die Haftung auf einen
Kapitalbetrag von 600.000 € bzw. auf einen Rentenbetrag von jährlich
36.000 € begrenzt. Bei einem Personenschaden an mehreren Personen ist
die Haftung bei 3.000.000 € Kapitalbetrag bzw. 180.000 € jährlichen
Rentenbetrag gedeckelt.
Ein stehendes Fahrzeug lst in dem Fall aber nicht mehr in Betrieb, weshalb von ihm auch keine Gefahr bezüglich eines Unfalls ausgehen kann. Daher kann dieser Paragraph innerhalb geschlossener Ortschaften nicht angewendet werden.
ja es stand schon ne zeit der bus wollte in einen gegenüberliegenden parkplatz ausparken oder einparken das weis ich leider nicht
ich bekam sogar noch ein 25€ protokoll von der polizei