Unfall - Mietwagen / Nutzungsausfall?

3 Antworten

kann ich mir nicht wirklich vorstellen, du kannst keine Nutzungsentschädigung in Anspruch nehmen und hast ein Fahrzeug zur Verfügung. In der Zeit könntest auch ein Fahrzeug wieder beschaffen. 

Totalschaden

Würde den Mietwagen ja Donnerstag schon abgeben .

Du kannst Nutzungsausfall und Mietwagen beliebig kombinieren. Voraussetzung für beides ist jedoch, das Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vorliegen und dein Auto nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist und eine Notreparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll.  Aufgrund deiner Schadenminderungspflicht musst du insgesamt die Ausfallzeit so kurz wie möglich halten.

Den Sachschaden an deinem Auto musst du als Geschädigter beziffern. Das geschieht durch das von dir beauftragte Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Hierbei darfst du selber entscheiden welcher Sachverständige das Gutachten erstellt. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Ja klar - laut Gutachten hast du ja z.B. ca. 14 Tage Zeit, um ein Ersatzauto zu beschaffen - ergo werden dir für die restliche Tage Nutzungsausfall bezahlt.

Gruß siola55