Unerlaubter Alkohol auf Party - Wer haftet?

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1) Eltern sind aufsichtspflichtig, wenn auf ihrem Grundstück eine Feier Minderjähriger stattfindet - oder außerhalb (öffentliche Grillhütte o. ä.) die eigene minderjährige Tochter feiert.

2) Wer anderen unter 18 Jahren Alkohol mitbringt, ist haftbar.

Schwer zu sagen. Ich schätze mal die Eltern von Freundin a und b. Da Freundin C bestreitet das sie den Alkohol mitgebracht hatt und die anderen sie warscheinlich auch nicht anschwätzen.

Freundin A und C haften, ggf. noch die Eltern von Freundin A und B weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Evtl. haftet auch noch der Verkäufer des Alkohols...

Ist ganz einfach haften die Personen die den Alkohol an die Minderjährigen gegeben haben. natürlich auch alle anderen Eltern weil sie zu dumm sind ihr Kind zu erziehen. (Letzteres war meine eigene Meinung)

Hallo,

in diesem Fall haften die Erziehungsberechtigten, weil alle minderjährig sind. Im Falle, dass etwas passiert, also Schaden von den Minderjährigen angerichtet wurde, haften die zum Teil auch selbst, sie sind bedingt strafmündig.