Unentschuldigte Fehlstunde, Gesetz?
Hallo,
ich fehlte am Mittwoch, dem 16.1.
Am Freitag, dem 18.1. war bei uns Notenschluss (Abitur, gymnasiale Oberstufe).
Meine Lehrerin trug mir an diesem Tag die (noch) unentschuldigte Fehlstunde ein.
Sie meinte, ich könne ihr vor der Notenkonferenz (22.1.) noch eine Entdchuldigung abgeben.
Das tue ich und bekomme trotzdem eine Fehlstunde eingetragen, mit der Begründung: "Tut mir leid, aber das ging nicht mehr!"
Ist das rechtlich erblaubt?
7 Antworten
Glaubst Du wirklich, es gibt dafür ein Gesetz?
Ziemlich absurder Gedanke, findest Du nicht?
Deine Lehrerin wollte Dir helfen - verpflichtet war sie dazu nicht - hat aber leider nicht mehr geklappt, Pech für Dich
Wann genau hast Du sie denn abgegeben?
In der ersten großen Pause. Die Entschuldigungen müssen bei uns an der Schule zwei Tage nach Fehlzeit vom Sekretariat abgestempelt werden und können dann, egal wann, vom Lehrer unterschrieben werden. Die einzige wirklich wichtige Etappe ist also der Gang ins Sekretariat.
Normalerweise bist Du verpflichtet, die Krankmeldung "unverzüglich" (Legaldefinition siehe § 121 (1) BGB) vorzulegen. Wenn Du am 16. gefehlt hast und am 17. wieder in der Schule warst, musst die Krankmeldung am 17. vorgelegt werden.
Wenn man den Schilderungen des Fragestellers folgt, hat er das ja gemacht. In dieser Schule gilt die Regel, zwei Tage nach Fehlen habe die Entschuldigung im Sekretariat vorzuliegen, um abgestempelt zu werden. Wann ein Lehrer sie in der Hand hält ist zweitrangig; es muss nur vor Notenschluss passiert sein.
Wenn du am 16. fehlst, und am 17. wieder da bist, muss dann eine Entschuldigung vorgelegt werden. Außer ihr habt Zettel, die man erst bei der Schule abholen/ausfüllen muss und dann von den Erziehern unterschreiben lassen müsste, dann wäre sie am 18. fällig gewesen. So lief das auf jeden Fall in allen Schulen ab, die ich bisher besuchte. (NRW)
Nein ist es nicht. Wenn du zeitgerecht deine Entschuldigung abgegeben hast würde ich mit ihr ein Gespräch vereinbaren nach der Schule mit ihr und dem nächsten Vorgesetzten. Nimm einen Erziehungsberechtigten mit.
"Wenn du zeitgerecht deine Entschuldigung abgegeben hast "
Hat sie aber nicht! Entschuldigungen gibt man nicht erst eine Woche später an
Deine Lehrerin wollte ihr nur helfen - verpflichtet war sie dazu nicht! - hat aber nicht mehr geklappt - Pech
Sorry, aber wenn die Lehrerin sagt, der Fragesteller könne ihr vor der Notenkonferenz (22.1.) noch eine Entdchuldigung geben und er tut das, dann kann sie hinter her nicht etwas anders tun. Unter diesem Umstände war sie eben doch verpflichtet, ihm entgegenzukommen. Sie hätte gleich sagen können, tut mir leid, die Entschuldigung war nicht fristgerecht da. Das hat sie aber nicht getan, sondern dem Fragesteller ein Angebot gemacht.
Ja dann ist das so
Was ist wann so?
Klar, die Entschuldigung ist unmittelbar nach dem Fehltag einzureichen, nicht eine Woche später.
Ich habe meine Entschuldigung zeitgerecht abgegeben. Bis zum Tag der Notenkonferenz dürfen sogar Noten noch mal geändert werden.