Undichtes Fenster - Wasserschaden am Laminat. Vermieter schiebt es auf MEINE Haftpflicht

4 Antworten

Hi, Warum ist denn das Fenster undicht? Ist es Kaputt? Frage mal deine Versicherung und erkläre den Sachverhalt wahrheitsgemäß. Ich habe mal von einem Fall gehört da hat eine Frau gewusst das ihr Abfluss in der Dusche nicht richtig angeschlossen war und so das Wasser in die Zwischendecke geflossen ist. Es war ihr egal und als der Schaden behoben wurde hat Sie die Rechnung bezahlen müssen. Schließlich hat Sie von dem Schaden gewusst und dem Vermieter nicht Bescheid gesagt. Sie musste Zahlen weil der Vermieter ja nicht in die Wohnung, ohne Einverständnis, darf. Das heißt wenn du vorab von dem Schaden gewusst hast, hast du schlechte Karten. Bei deinem Fall könnte man es auf Sturmschaden schieben und dagegen ist jeder gute Vermieter versichert. Der Vermieter soll seiner Versicherung sagen das bei dem letzten Sturm das Fenster in mitleiden schafft gezogen worden ist und Wasser eingedrungen ist als die Mieter („DU“) nicht zuhause waren. Du bekommst doch auch eine Nebenkostenabrechnung, da siehst du doch wofür du Zahlst, wenn da Versicherung steht ist das Haus doch versichert (Brandfall, Sturmschaden, usw.). („Nicht die Hausratversicherung, die ist ja für dich, wenn die Bude abfackelt das deine Sachen bezahlt werden“) Bin selber Vermieter und mache das so. Mit freundlichen Grüßen Paul

Melde ihm ganz offiziell den Mangel an der Mietsache:

  1. undichtes Fenster
  2. durch eindringendes Regenwasser Mangel an der Mietsache (Fußboden)

und setze ihm eine Frist zur Beseitigung des Mangels - alles schön schriftlich, damit Du später belegen kannst, ihn informiert zu haben

Sollte er der Meinung sein, dass die Schäden "Dein Problem" seien, so lass Dir das schriftlich geben und dann ab zum Mieterschutzbund

Vielen Dank!

Habe mir jetzt eine To-Do-List erstellt...

  • Gebäudeverwaltung morgen kontaktieren (die evtl erfahrener sind in der Angelegenheit, als sture und nicht gerade freundliche Rentner die sich einen mieter ohne Probleme wünschen [was ich eigentlich bin...])
  • Haftpflicht kontaktieren und Vorfall schildern - das diese die Forderung abwehren kann
  • befreundete Rechtsanwältin kontaktieren zwecks Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels. Was da rein muss, ob ich ne Kopie dessen anfertigen soll usw.

Mehr kann ich ja dann glaube nicht tun. Oder gibt es noch einen Tipp wie das ganze möglichst stressfrei für mich abläuft? Das nagt grad ziemlich an meinen Nerven,mitten in der Klausurenzeit der Uni :-/

Deine Privathaftpflicht übernimmt solche Schäden grundsätzlich nicht. Eigentlich müsste der VM im Zuge einer Gebäudehaftpflicht die der haben muss, diese Schäden melden. Die aber bezahlt das aber auch nur sofern das Gebäude gegen Sturmschäden abgesichert ist.

Der Schlußsatz Deiner Frage muss dem VM analog gestellt werden.

Hebe das Video sehr gut auf, das kann im Zusammenhang mit Kautionserstattung noch wichtig werden.

Vielen Dank, das beruhigt schon mal ein wenig!

@Kamikatze91

Aber noch eine Frage dazu.....falls das Gebäude nicht gegen Sturmschäden abgesichert ist, muss mein VM die Reperaturkosten dann selbst tragen? Weil eben das möchte er ja verständlicherweise nicht...und stellt sich auch wirklich stur was die Sache betrifft das es plötzlich mal durchs geschlossene Fenster rein läuft (Was es ganz sicher tat!) Gibt es da etwas,was ich jetzt schon mal machen könnte um mir einen späteren möglichen Rechtsstreit nicht zu stressig werden zu lassen, sprich das sich jemand darum kümmert? (Anwalt o.ä. ja dann...aber über einen Mieterschutzbund?)

Du kannst das ruhig an deine Haftpflichtversicherung melden. Natürlich mit der wahrheitsgemäßen Schilderung. Die Versicherung wird diese unberechtigte Forderung dann für dich abweisen. Weitere Schreiben des Vermieters dann immer unverzüglich an die Versicherung weiter reichen.