Undichtes Dach + einsturz gefahr?
Moin,
Also wir haben ein großes Problem. Kurz vorweg meine Verlobte wohnt in dieser Wohnung seit 5 Jahren und ich seit ca. 2,5Jahren. Bis auf das undichte Dach sind die Mängel bekannt gewesen (bis auf neu endeckte). Nun um konkret zu werden, unsere Dachgeschosswohnung (67m² / 3Raum) hat hinter dem jetzigen Kinderzimmer 2 Räume die mehr oder weniger Rohbau sind, ABER nicht im Mietvertrag drin stehen. Diese Räume kann man ohne weiteres durch das Kinderzimmer betreten, sie sind abgetrennt durch eine normale Zimmertür. Als meine Verlobte hier einzog sagte man ihr das diese Räume noch Saniert werden. Dies geschah bis heute nicht. Vor knapp 2 Monaten bemerkten wir das das Dach an min. 2Stellen undicht ist. Nun bin ich zum Vermieter (in dem Fal die Gemeinde) und schilderte dies und erwähnte auch die Räume. Dieser bat mich um Bilder, die ich dann am selben Tag zu sendete. 4 Wochen tat sich nix. Mit einmal standen 2 Dachdecker vor der Tür. Sie waren ersteinmal "geschockt" das es nicht wie vom Vermieter gemeldet ein Flachdach sei sondern ein Spitzdach. Sie hielten sich ganze 2min auf um die Schäden zu begutachten um dann ohne genaue Infos wieder zu gehen. Leider ist es so das wir nun über bekannte erfahren haben das nicht nur das Dach eine komplettsanierung ist (was auch den schnellen Rückzug der Herren erklärt), sondern die Räume hinten eine Kernsanierung sind und das einige Teile "einsturz gefährdet" sind. Seit der Meldung beim Vermieter haben wir auch gerüchteweise gehört das der Vermieter das Haus (4-5Parteien Haus) verkaufen will. Ob dies stimmt wissen wir nicht. Desweiteren kam heute unsere Heizkostenabrechnung von der E.On und wir müssen Nachzahlen. Nun ist es so das in den Räumen hinten keine Heizung ist und die Tür zw. Kinderzimmer und den Räumen schlecht bis garnicht gedämmt ist. Nun die fragen:
- Haben wir möglichkeit ein Teil der Heizkosten vom Vermieter wieder zu bekommen?
- Haben wir möglichkeit den Vermieter auf Sanierung zu drängen oder uns eine adequate Ersatzwohnung zu stellen?
- Was ist wenn der Vermieter die Wohnung verkauft? Wie sieht dann unsere Rechtslage aus?
- Darf der Vermieter eine Sanierung wegen "Geldmangel" unterlassen, zumal das Gebäude unter Denkmalschutz steht?
- Haben wir sonderkündigungsrecht wegen den Mängeln bzw. kann im Falle einer Kündigung wegen anderer "Mängel" ein Teil der Kaution einbehalten werden, obwohl das Dachgeschoss vermeidlich nicht mehr Vermietungsfähig ist??
Danke schon mal im vorraus!
3 Antworten
Die Mängel auf zu liesten wäre viel zu viel, aber was ich sagen kann ist das 2 Tragende Dachbalken stark beschädigt sind, die Zwischendäcke stark durchhängt und ein gemauerter Teil einen sogenannten Sturz hat und dieser droht zusammen zu brechen.
Auch wenn die Räume nicht angemietet sind ist es so das ein Undichtes Dach und derartige Mängel wie sie bestehen nicht nur für uns sondern für unsere Nachbarn unter uns eine Gefahr darstellen. Und wenn ein gelernter Dachdecker schon von aussen sieht das nicht nur die Undichtikeit des Daches ein Problem darstelt sondern das gesammte Dach "durchhängt" und die gesammte Stützkonstrucktion mangelhaft ist, ist das schon gefährlich!
zu 1. Nein, nur wenn er es freiwillig macht. zu 2. Nur wenn eure Wohnung unbewohnbar ist. zu 3. Kauf bricht Miete nicht. Der Käufer "übernimmt" den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. zu 4. Ja, ihr könntet ja ausziehen. Höchstens die Bauaufsicht könnte etwas veranlassen aber wenn kein Geld da ist.... zu 5. Sonderkündigungsrecht d.h. fristlose Kündigung eher nicht solange die Whg. bewohnbar ist. Fristgemäß kündigen könnt ihr natürlich. Kaution kann natürlich wg. Mängeln in eurer Whg. einbehalten werden. Das drumherum hat alles nichts mit euer Whg. zu tun.
Wenn ihr wollt das der Vermieter etwas tut, z.B. dämmen dieser einfachen Tür zum restlichen Bodenraum/Dachraum fordert das schriftlich vom ihm. Das sollte doch mal recht einfach zu machen sein und energetisch sinnvoll. Auch könntet ihr den Vermieter ansprechen ob was wahres dran ist mit Einsturzgefährdung usw.
Nichtsdestotrotz hört sich das ein wenig nach "Bruchbude" an, vielleicht solltet ihr versuchen etwas besseres zu finden und mit fristgerechter Kündigung umziehen. LG
Es wird garnicht aufgeführt, welche Mängel es genau sein sollen. Verstehe ich es richtig, es geht im Wesentlichen nur darum, dass 2 Räume - die ihr noch nicht mal angemietet habt - saniert werden sollen; da ihr das so wollt. Und von welchem Fachmann oder Sachverständigen habt ihr die Information dass ein Teil des Gebäudes einsturzgefährdet sein soll??? Den einzigen Mangel den ich hier herauslese ist (evt.) der, dass 2 Zimmertüren nicht gedämmt sind in einem nicht bewohnten und vielleicht nicht beheizten Gebäudeteil.