Unbezahlte Rüstzeit im Einzelhandel
Hallo alle,
ich arbeite derzeit auf 100-Stunden Basis im Einzelhandel. Es ist eine grössere Firma die aber fast nur aus sehr kleinen Filialen mit je 3-5 Mitarbeitern besteht. Das Problem ist folgendes: Ich habe einen 5-5,5 Stunden Tag; wenn ich zur Frühschicht zum Dienst muss, bin ich der 1. der den Laden um halb 10 morgens offen haben muss. Vorher muss ich aber beide Kassen eingezählt, einige PC-Arbeiten verrichtet und Müll bzw. Unordnung beseitigt haben, falls das am Vortag nicht geschehen ist. Das nimmt minimal eine halbe Stunde in Anspruch, welche ich dann früher da bin, meist aber 45min.
Abends ist es ähnlich, da wird die Kasse ausgezählt (natürlich erst ab Ladenschluss, meist 20 Uhr), es wird im Anschluss gefegt und gefeudelt (ist jeden Tag Pflicht), der Laden wird dann quasi ordnungsgemäß für den nächsten Tag hinterlassen. Auch das nimmt meist bis zu 45min in Anspruch. In der Woche ergeben sich daraus ca. 3 3/4 Stunden Mehrarbeit. Und die werden weder bezahlt, noch als Überstunden angerechnet.
Ich bin eben auf diesen Text gestossen: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011-05/arbeitsrecht-arbeitszeit
Diesem entnehme ich, dass alles was diese 45min umfasst Rüstzeit ist die mir vergütet werden müsste. Ist das korrekt?
3 Antworten
mit deiner Annahme gehe ich konform. Betreten und Verlassen der Betriebsstätte beinhalten die Arbeitszeit (Ausnahme, es ist intern etwas zwischen den Vertragspartner schriftlich anders lautend geregelt)
Danke Dwayne84, für den "Stern"
Ja das ist so richtig. Die Zeit gehört auch vergütet.
Ich kenn dein Problem nur zugut, arbeite selbst im Einzelhandel. Dieses gesetz ist echt schwierig , wir bekommen nach der normalen Arbeitszeit noch 15 Minuten vergütet um alles zu erledigen , diese zeit reicht aber bei weitem nicht aus dawir min. 30 brauchen. Mittlerweile lassen wir alles was um 22 Uhr nicht erledigt ist fallen , und machen nur das nötigste. Habt ihr einen Betriebsrat oder bist du in der Gerwerkschaft da kannst du dich mal erkundigen .........lg
Für einen Betriebsrat sind die Filialen zu klein und in einer Gewerkschaft bin ich leider nicht..
So siehts aus. Im Arbeitsvertrag ist nichts anders lautend geregelt.