Unbezahlte Rechnung: Wie schnell darf ich eine Klage einreichen
Hallo liebe Fragebeantworter: Meine Frage ist, wie schnell darf ich eine Klage einreichen bei einer unbezahlten Rechnung?
Hintergrund ist, das weitere Rechnungen, die schon 6 Monate alt sind, noch nicht vollständig beglichen sind und der Auftraggeber telefonisch durchblicken läßt, das er die Zahlung erstmal nicht und wenn dann nur teilweise leisten will.
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Meine Befürchtung ist, das er möglicherweise eine Insolvenz plant, weswegen ich meine Rechte möglichst sofort sichern möchte.
Kann ich also sofort Klagen uder muß ich vorher einen Mahnweg/Zeitlichen Abstand einhalten?
Vielen Dank!
7 Antworten

Das gerichtliche Mahnverfahren kannst Du einleiten, wenn
- die Forderung fällig ist und
- der Schuldner in Verzug ist.
So wie Du das geschildert hast, hast Du den Schuldner bereits in Verzug gesetzt, könntest also gerichtliche Schritte einleiten. Hast Du ihm das bereits angedroht? Vielleicht ist ihm die außergerichtliche Lösung doch lieber, zumal bei einem gerichtlichen Mahnverfahren weitere Kosten auf ihn zukommen?
Für den Fall einer Insolvenz wäre ein gerichtlicher Titel für Dich natürlich von Vorteil...

Ich würde da sofort enen MB mit gleichzeitig zu beantragendem Vollstreckungsbescheid nach nach Fristablauf der Wider-Einspruchsfrist gegen den MB loslassen. Die Gebühren dafür müssen aber per Vorkassen bezahlt werden. Dabei ist ggf. ein Rechtsreferendar der Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes behilflich.

Vielen Dank schonmal!
Was mir noch nicht ganz klar ist: der Auftraggeber sagt ja schon, das er die Rechnung wenn überhaupt, nur teilweise bezahlen will bzw, eigentlich den offenen Betrag sogar mit nachgereichten "Bedenken über die fachgerechte Ausführung" von früheren Aufträgen verrechnen will.
D.h. eigentlich hat er mir schon "mitgeteilt" das er nicht bezahlen wird.
Ändert das etwas oder muß ich trotzdem Mahnen? Muß ich überhaupt mahnen, oder kann ich nach 30 Tagen klagen?

Der Auftraggeber muss sich im Verzug befinden. Geht auf vier Arten: 1. Mahnung; 2. automatisch nach 30 Tagen; 3. vorgegebenes Zahlungsziel wurde nicht eingehalten; 4. er setzt sich selbst in Verzug (Beweis!)
Danach kannst du ohne große Vorwarnung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Kannst du auch online machen und ist ziemlich einfach.

Nach den verstreichen der Frist für diue III. Mahnung kann man Klage od. besser eine Mahnbescheid erwirken. Denn der Mahnbescheid, kann wenn er rechtskräftig wird in einen Vollstreckungsbescheid umgewandelt werden und ist dann 30 Jahre lang vollstreckbar.

Mahnung sind keine Pflicht - man kann praktisch gleich nach Fälligkeit den Mahnbescheid beantragen ...

Das ist falsch, was du schreibst. Wenn das Zahlungsziel der Rechnung überschritten ist und nicht gezahlt wurde, dann empfiehlt es sich, sofort einen Mahnbescheid zu erlassen.
Es ist eine irrige Meinung, dass man erst mehrmals mahnen muss, bevor man den Klageweg beschreitet. Mit Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der Schuldner in Verzug. Das reicht aus, um einen Mahnbescheid zu erlassn, ohne vorher noch zig Mahnungen zu schreiben.
Hast du einen Mahnbescheid beantragt und der Schuldne rlegt dagegen keinen Widersprcuh ein, erhälst du einen Vollstreckungsbefehl und kannst pfänden lassen.Dieser "Titel" hat 30 Jahre lang Gültigkeit. Innerhalb dieser Zeit kannst du immer wieder Pfändungsversuche veranlassen
Legt der Schuldner Widerspruch ein, so wird der Klageweg beschritten. Ist deine Forderung berechtigt, wird der Schuldner zur Zahlung verurteilt.